Seit zwei Jahren laufen gegen den Bieler Hassprediger Strafverfahren. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet!

ShortId
20.5020
Id
20205020
Updated
28.07.2023 01:50
Language
de
Title
Seit zwei Jahren laufen gegen den Bieler Hassprediger Strafverfahren. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet!
AdditionalIndexing
09;2831;1216;2811
1
Texts
  • <p>Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes können keine Angaben gemacht werden, ob das Fedpol gegenüber einer bestimmten Person ein Ausweisungsverfahren zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit eingeleitet hat. Das Fedpol prüft konsequent den Erlass einer Ausweisung gestützt auf Art. 68 AIG gegenüber ausländischen Staatsbürgern, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorliegen. Eine solche Gefährdung liegt beispielsweise bei terroristischen Aktivitäten vor. Zudem können die Kantone ausländerrechtliche Bewilligungen widerrufen, wenn eine Gefährdung oder ein Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, oder ausländische Personen des Landes verweisen, wenn eine im Strafgesetz vorgesehene Straftat begangen wurde (Art. 66a StGB). Das Fedpol hat von 2016 bis 2019 insgesamt 23 Ausweisungen erlassen. Davon weisen 14 einen Terrorbezug auf, d. h. die Betroffenen wurden zum Beispiel wegen Terrorpropaganda oder anderer terroristischer Aktivitäten verurteilt.</p>
  • <p>Laut SEM betreffend die jüngsten Ausführungen des Bieler Hasspredigers (öffentliche Hetze gegen Juden &amp; Christen etc.) eine Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor (77a VZAE) und damit ein Grund für den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung (63 AIG). Der Bund (fedpol) könnte eine Ausweisung verfügen (Art. 68 AIG).</p><p>- Sieht der Bundesrat die öffentliche Sicherheit nicht auch gefährdet?</p><p>- Ist das fedpol im Zusammenhang mit Artikel 68 AIG bereits tätig geworden?</p>
  • Seit zwei Jahren laufen gegen den Bieler Hassprediger Strafverfahren. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes können keine Angaben gemacht werden, ob das Fedpol gegenüber einer bestimmten Person ein Ausweisungsverfahren zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit eingeleitet hat. Das Fedpol prüft konsequent den Erlass einer Ausweisung gestützt auf Art. 68 AIG gegenüber ausländischen Staatsbürgern, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorliegen. Eine solche Gefährdung liegt beispielsweise bei terroristischen Aktivitäten vor. Zudem können die Kantone ausländerrechtliche Bewilligungen widerrufen, wenn eine Gefährdung oder ein Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, oder ausländische Personen des Landes verweisen, wenn eine im Strafgesetz vorgesehene Straftat begangen wurde (Art. 66a StGB). Das Fedpol hat von 2016 bis 2019 insgesamt 23 Ausweisungen erlassen. Davon weisen 14 einen Terrorbezug auf, d. h. die Betroffenen wurden zum Beispiel wegen Terrorpropaganda oder anderer terroristischer Aktivitäten verurteilt.</p>
    • <p>Laut SEM betreffend die jüngsten Ausführungen des Bieler Hasspredigers (öffentliche Hetze gegen Juden &amp; Christen etc.) eine Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor (77a VZAE) und damit ein Grund für den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung (63 AIG). Der Bund (fedpol) könnte eine Ausweisung verfügen (Art. 68 AIG).</p><p>- Sieht der Bundesrat die öffentliche Sicherheit nicht auch gefährdet?</p><p>- Ist das fedpol im Zusammenhang mit Artikel 68 AIG bereits tätig geworden?</p>
    • Seit zwei Jahren laufen gegen den Bieler Hassprediger Strafverfahren. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet!

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