Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe

ShortId
20.5031
Id
20205031
Updated
14.10.2025 21:17
Language
de
Title
Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe
AdditionalIndexing
44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 19 Absatz 6 ArG können Kantone max. 4 Sonntage/Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Als Verkaufsgeschäfte gelten Ladengeschäfte des Detailhandels. Ausgeschlossen sind Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Banken, Reisebüros usw.</p><p>Wie kann hier diese Ungleichbehandlung behoben werden bzw. ist der Bundesrat bereit, hier eine Änderung der Wegleitung zum Gesetz und Verordnung 1 und 2 des Arbeitsgesetzes anzupassen?</p>
  • Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 19 Absatz 6 ArG können Kantone max. 4 Sonntage/Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Als Verkaufsgeschäfte gelten Ladengeschäfte des Detailhandels. Ausgeschlossen sind Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeure, Banken, Reisebüros usw.</p><p>Wie kann hier diese Ungleichbehandlung behoben werden bzw. ist der Bundesrat bereit, hier eine Änderung der Wegleitung zum Gesetz und Verordnung 1 und 2 des Arbeitsgesetzes anzupassen?</p>
    • Bewilligte Sonntagsverkäufe auch für Dienstleistungsbetriebe

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