Räumung der alten Munition in Mitholz (1)
- ShortId
-
20.5116
- Id
-
20205116
- Updated
-
28.07.2023 01:58
- Language
-
de
- Title
-
Räumung der alten Munition in Mitholz (1)
- AdditionalIndexing
-
09;12;2846
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz lange dauert und viele komplexe Fragen zu klären sind. Dies betrifft insbesondere den aus heutiger Sicht notwendigen temporären Umzug der Bevölkerung. Dieser ist aus rechtlicher Sicht am ehesten vergleichbar mit Situationen bei Naturgefahren, wo ebenfalls Betroffene ihre Häuser aufgeben mussten. Soweit dem Bundesrat bekannt sind derartige Fälle auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung abgewickelt worden. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die Herausforderungen bei Mitholz mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind. Das federführende VBS wird in der weiteren Planung laufend beurteilen, ob Anpassungen an der geltenden Rechtsordnung nötig sind um eine angemessene Unterstützung der Betroffenen oder die erfolgreiche Räumung der Munitionsrückstände sicherzustellen und bisherige Erfahrungen im Bereich von Naturgefahren einbeziehen.</p>
- <p>Die Räumung der alten Munition in Mitholz stellt in verschiedenster Hinsicht höchst komplexe Aufgaben und wird eine sehr lange Zeitdauer beanspruchen. Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem vom betroffenen Gemeindepräsidenten Kandergrund eine Lex Mitholz gefordert.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich die folgende Frage:</p><p>- Gibt es aus rechtlicher Sicht vergleichbare Beispiele?</p><p>- Wenn ja, welche und auf welcher gesetzlichen Basis wurden diese abgewickelt?</p>
- Räumung der alten Munition in Mitholz (1)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz lange dauert und viele komplexe Fragen zu klären sind. Dies betrifft insbesondere den aus heutiger Sicht notwendigen temporären Umzug der Bevölkerung. Dieser ist aus rechtlicher Sicht am ehesten vergleichbar mit Situationen bei Naturgefahren, wo ebenfalls Betroffene ihre Häuser aufgeben mussten. Soweit dem Bundesrat bekannt sind derartige Fälle auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung abgewickelt worden. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die Herausforderungen bei Mitholz mit der geltenden Rechtsordnung und den bestehenden Verfahren zu bewältigen sind. Das federführende VBS wird in der weiteren Planung laufend beurteilen, ob Anpassungen an der geltenden Rechtsordnung nötig sind um eine angemessene Unterstützung der Betroffenen oder die erfolgreiche Räumung der Munitionsrückstände sicherzustellen und bisherige Erfahrungen im Bereich von Naturgefahren einbeziehen.</p>
- <p>Die Räumung der alten Munition in Mitholz stellt in verschiedenster Hinsicht höchst komplexe Aufgaben und wird eine sehr lange Zeitdauer beanspruchen. Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem vom betroffenen Gemeindepräsidenten Kandergrund eine Lex Mitholz gefordert.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich die folgende Frage:</p><p>- Gibt es aus rechtlicher Sicht vergleichbare Beispiele?</p><p>- Wenn ja, welche und auf welcher gesetzlichen Basis wurden diese abgewickelt?</p>
- Räumung der alten Munition in Mitholz (1)
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