Ist Eigenwerbung fürs "Gesundschreiben" seitens von IV-Gutachterstellen legitim?

ShortId
20.5138
Id
20205138
Updated
28.07.2023 01:55
Language
de
Title
Ist Eigenwerbung fürs "Gesundschreiben" seitens von IV-Gutachterstellen legitim?
AdditionalIndexing
2836;2841
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, wenn Sachverständige Veranstaltungen mit kontroversen Themen bezüglich versicherungsmedizinischer Abklärungen organisieren und dabei referieren. Das fragliche Referat hat der Leiter der Gutachterstelle Mitte 2014 kurz nach der Zulassung als Gutachterstelle für die IV gehalten. Das BSV hat von dieser Veranstaltung erstmals mit einem Urteil des Zürcher Versicherungsgericht im Juni 2016 erfahren. Im Rahmen eines Besuches der Gutachterstelle im Juli 2016 hat das BSV dieses Urteil mit dem Leiter der Gutachterstelle thematisiert. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass er seitdem Referate mit ähnlichem Inhalt gehalten hätte.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht bei der Antwort auf meine Ip. 19.4623 in keinster Weise darauf ein, dass die PMEDA AG Versicherungen und Arbeitgeber zu einer Veranstaltung eingeladen hat, bei der sie sich damit rühmt, in 67 Prozent der Fälle Patientinnen und Patienten mit attestierten Arbeitsunfähigkeiten gesundschreiben zu können.</p><p>Link: <a href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2313805691969532&amp;set=p.2313805691969532&amp;type=3&amp;theater">https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2313805691969532&amp;set=p.2313805691969532&amp;type=3&amp;theater</a></p><p>- Sind für den Bundesrat solche Veranstaltungen und generell ein solches Verhalten vereinbar mit einer neutralen IV-Gutachterstelle?</p><p>- Wenn ja, wie begründet er das?</p><p>- Wenn nein, was unternimmt er dagegen?</p>
  • Ist Eigenwerbung fürs "Gesundschreiben" seitens von IV-Gutachterstellen legitim?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, wenn Sachverständige Veranstaltungen mit kontroversen Themen bezüglich versicherungsmedizinischer Abklärungen organisieren und dabei referieren. Das fragliche Referat hat der Leiter der Gutachterstelle Mitte 2014 kurz nach der Zulassung als Gutachterstelle für die IV gehalten. Das BSV hat von dieser Veranstaltung erstmals mit einem Urteil des Zürcher Versicherungsgericht im Juni 2016 erfahren. Im Rahmen eines Besuches der Gutachterstelle im Juli 2016 hat das BSV dieses Urteil mit dem Leiter der Gutachterstelle thematisiert. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass er seitdem Referate mit ähnlichem Inhalt gehalten hätte.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht bei der Antwort auf meine Ip. 19.4623 in keinster Weise darauf ein, dass die PMEDA AG Versicherungen und Arbeitgeber zu einer Veranstaltung eingeladen hat, bei der sie sich damit rühmt, in 67 Prozent der Fälle Patientinnen und Patienten mit attestierten Arbeitsunfähigkeiten gesundschreiben zu können.</p><p>Link: <a href="https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2313805691969532&amp;set=p.2313805691969532&amp;type=3&amp;theater">https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2313805691969532&amp;set=p.2313805691969532&amp;type=3&amp;theater</a></p><p>- Sind für den Bundesrat solche Veranstaltungen und generell ein solches Verhalten vereinbar mit einer neutralen IV-Gutachterstelle?</p><p>- Wenn ja, wie begründet er das?</p><p>- Wenn nein, was unternimmt er dagegen?</p>
    • Ist Eigenwerbung fürs "Gesundschreiben" seitens von IV-Gutachterstellen legitim?

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