Nähe der Gutachterstellen GA eins und ABI. Gab es eine Überprüfung nach einem Zeitungsbericht?
- ShortId
-
20.5161
- Id
-
20205161
- Updated
-
28.07.2023 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Nähe der Gutachterstellen GA eins und ABI. Gab es eine Überprüfung nach einem Zeitungsbericht?
- AdditionalIndexing
-
04;2836;2841
- 1
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- Texts
-
- <p>Mittels jährlichem Reporting und bei Bedarf mit konkreten Nachfragen zu Organisation und Mitarbeitenden der Gutachterstellen kann das Bundesamt für Sozialversicherungen allfällige Verstösse feststellen. Die Überprüfung einer möglichen Verflechtung im Bereich der administrativen Assistenz zwischen den beiden Gutachterstellen wurde durch das BSV zeitnah vorgenommen. Dabei wurden keine entsprechenden Verflechtungen festgestellt, da die betreffende Person nicht für beide Gutachterstellen arbeitete. Werden die in der Tarifvereinbarung vorgesehenen Voraussetzungen und Bedingungen durch eine Gutachterstelle nicht eingehalten, erfolgt ein temporärer Vergabestopp für neue Aufträge über Suisse MED@P, bis wieder ein vertragskonformer Zustand hergestellt ist.</p>
- <p>Laut Antwort 19.4592 stellt das BSV sicher, dass Gutachten durch die ausgeloste Gutachterstelle tatsächlich durchgeführt werden. Gemäss Aargauer Zeitung vom 18. Januar 2020 gibt es bezüglich der getrennten Koordination der Gutachten von ABI und GA eins Zweifel (die admin. Leiterin der Gutachtenstelle in Einsiedeln ist auch als Basler ABI-Mitarbeiterin bekannt).</p><p>- Hat nach diesem Bericht eine Überprüfung stattgefunden?</p><p>- Wie würde das BSV einen Verstoss feststellen?</p><p>- Welche rechtlichen Konsequenzen hätte dies?</p>
- Nähe der Gutachterstellen GA eins und ABI. Gab es eine Überprüfung nach einem Zeitungsbericht?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mittels jährlichem Reporting und bei Bedarf mit konkreten Nachfragen zu Organisation und Mitarbeitenden der Gutachterstellen kann das Bundesamt für Sozialversicherungen allfällige Verstösse feststellen. Die Überprüfung einer möglichen Verflechtung im Bereich der administrativen Assistenz zwischen den beiden Gutachterstellen wurde durch das BSV zeitnah vorgenommen. Dabei wurden keine entsprechenden Verflechtungen festgestellt, da die betreffende Person nicht für beide Gutachterstellen arbeitete. Werden die in der Tarifvereinbarung vorgesehenen Voraussetzungen und Bedingungen durch eine Gutachterstelle nicht eingehalten, erfolgt ein temporärer Vergabestopp für neue Aufträge über Suisse MED@P, bis wieder ein vertragskonformer Zustand hergestellt ist.</p>
- <p>Laut Antwort 19.4592 stellt das BSV sicher, dass Gutachten durch die ausgeloste Gutachterstelle tatsächlich durchgeführt werden. Gemäss Aargauer Zeitung vom 18. Januar 2020 gibt es bezüglich der getrennten Koordination der Gutachten von ABI und GA eins Zweifel (die admin. Leiterin der Gutachtenstelle in Einsiedeln ist auch als Basler ABI-Mitarbeiterin bekannt).</p><p>- Hat nach diesem Bericht eine Überprüfung stattgefunden?</p><p>- Wie würde das BSV einen Verstoss feststellen?</p><p>- Welche rechtlichen Konsequenzen hätte dies?</p>
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