Bundesanwaltschaft (BA) und SECO-Korruptionsaffäre: wieder ein schlecht zusammengeschustertes Dossier vom Bundesstrafgericht (BStGer) zurückgeschickt

ShortId
20.5168
Id
20205168
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Bundesanwaltschaft (BA) und SECO-Korruptionsaffäre: wieder ein schlecht zusammengeschustertes Dossier vom Bundesstrafgericht (BStGer) zurückgeschickt
AdditionalIndexing
04;1221;1216
1
Texts
  • <p>Die Bundesanwaltschaft (BA) beantwortet die Frage auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wie folgt:</p><p>Die BA erstellt Statistiken zuhanden und gemäss Weisung der AB-BA. Diese sind im Tätigkeitsbericht der BA publiziert. Gemäss diesen Statistiken kann die BA basierend auf den von ihr in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag 31.12.2018) veröffentlichten Zahlen folgende Angaben machen (bei den mit * gekennzeichneten Zahlen erfolgte die statistische Erhebung ab 2013, bei den mit ** gekennzeichneten Zahlen ab 2012):</p><p>- Eröffnungen: 1697</p><p>- Einstellungen: 905</p><p>- Nichtanhandnahmen: 654*</p><p>- Strafbefehle: 4737</p><p>- Anklagen: 152 (davon 44 im abgekürzten Verfahren)</p><p>- Rückweisungen von Anklagen: 22* (davon 7** im abgekürzten Verfahren)</p><p>- Verurteilte Personen: 165** (im abgekürzten Verfahren: 33**)</p><p>- Freigesprochene Personen: 61**</p><p>Die BA weist darauf hin, dass es zum einen im Ermessen des urteilenden Gerichts ist, die Anklagebehörde zu einer allfälligen Ergänzung der Anklageschrift einzuladen (wie z.B. im vom Fragesteller angesprochenen Verfahren). Zum andern kann eine von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts verfügte Rückweisung einer Anklageschrift der BA von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts überprüft werden; eine im Sachurteil geübte Kritik an der Anklageschrift kann vom Bundesgericht überprüft werden. In zwei unlängst ergangenen Gerichtsentscheiden wurde die Rechtsauffassung der BA jeweils gestützt (Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2019.213/BB.2019.215 vom 17.12.2019; Urteile des Bundesgerichts 6B_114/2019 und 6B_169/2019 vom 26.02.2020).</p>
  • <p>In der SECO-Korruptionsaffäre hat das BStGer die für unvollständig und ungenau befundene Anklageschrift an die BA zurückgeschickt. Für die Glaubwürdigkeit der BA ist dies erneut ein harter Schlag.</p><p>Wie viele Verfahren gab es seit 2011, die:</p><p>- von der BA eröffnet wurden?</p><p>- eingestellt wurden oder auf die nicht eingetreten wurde?</p><p>- zu einem Strafbefehl geführt haben, der nicht bestritten wurde, bestritten wurde, abgeändert wurden, oder infolge einer Einsprache bestätigt wurden?</p><p>- zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurden, vom BStGer an die BA zurückgeschickt wurden oder zu einem Freispruch geführt haben?</p>
  • Bundesanwaltschaft (BA) und SECO-Korruptionsaffäre: wieder ein schlecht zusammengeschustertes Dossier vom Bundesstrafgericht (BStGer) zurückgeschickt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesanwaltschaft (BA) beantwortet die Frage auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wie folgt:</p><p>Die BA erstellt Statistiken zuhanden und gemäss Weisung der AB-BA. Diese sind im Tätigkeitsbericht der BA publiziert. Gemäss diesen Statistiken kann die BA basierend auf den von ihr in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag 31.12.2018) veröffentlichten Zahlen folgende Angaben machen (bei den mit * gekennzeichneten Zahlen erfolgte die statistische Erhebung ab 2013, bei den mit ** gekennzeichneten Zahlen ab 2012):</p><p>- Eröffnungen: 1697</p><p>- Einstellungen: 905</p><p>- Nichtanhandnahmen: 654*</p><p>- Strafbefehle: 4737</p><p>- Anklagen: 152 (davon 44 im abgekürzten Verfahren)</p><p>- Rückweisungen von Anklagen: 22* (davon 7** im abgekürzten Verfahren)</p><p>- Verurteilte Personen: 165** (im abgekürzten Verfahren: 33**)</p><p>- Freigesprochene Personen: 61**</p><p>Die BA weist darauf hin, dass es zum einen im Ermessen des urteilenden Gerichts ist, die Anklagebehörde zu einer allfälligen Ergänzung der Anklageschrift einzuladen (wie z.B. im vom Fragesteller angesprochenen Verfahren). Zum andern kann eine von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts verfügte Rückweisung einer Anklageschrift der BA von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts überprüft werden; eine im Sachurteil geübte Kritik an der Anklageschrift kann vom Bundesgericht überprüft werden. In zwei unlängst ergangenen Gerichtsentscheiden wurde die Rechtsauffassung der BA jeweils gestützt (Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2019.213/BB.2019.215 vom 17.12.2019; Urteile des Bundesgerichts 6B_114/2019 und 6B_169/2019 vom 26.02.2020).</p>
    • <p>In der SECO-Korruptionsaffäre hat das BStGer die für unvollständig und ungenau befundene Anklageschrift an die BA zurückgeschickt. Für die Glaubwürdigkeit der BA ist dies erneut ein harter Schlag.</p><p>Wie viele Verfahren gab es seit 2011, die:</p><p>- von der BA eröffnet wurden?</p><p>- eingestellt wurden oder auf die nicht eingetreten wurde?</p><p>- zu einem Strafbefehl geführt haben, der nicht bestritten wurde, bestritten wurde, abgeändert wurden, oder infolge einer Einsprache bestätigt wurden?</p><p>- zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurden, vom BStGer an die BA zurückgeschickt wurden oder zu einem Freispruch geführt haben?</p>
    • Bundesanwaltschaft (BA) und SECO-Korruptionsaffäre: wieder ein schlecht zusammengeschustertes Dossier vom Bundesstrafgericht (BStGer) zurückgeschickt

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