Unhygienisches Spülwasser in Zahnarztpraxen. Wer ist für Richtlinien und Kontrolle zuständig?
- ShortId
-
20.5173
- Id
-
20205173
- Updated
-
28.07.2023 01:43
- Language
-
de
- Title
-
Unhygienisches Spülwasser in Zahnarztpraxen. Wer ist für Richtlinien und Kontrolle zuständig?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- Texts
-
- <p>Da es sich beim Spülwasser in Zahnarztpraxen um kein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes handelt, finden die Höchstwerte für Trinkwasser keine Anwendung. </p><p>Spülwasser ohne Desinfektionsmittel ist als Gebrauchsgegenstand im Sinne des Lebensmittelgesetzes einzustufen. Damit gilt der allgemeine Grundsatz, dass nur sichere Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht werden dürfen. Weitergehende spezifische Vorschriften für in Zahnarztpraxen verwendetes Spülwasser gibt es nicht. Die Zahnarztpraxen sind für die Sicherheit des von ihnen verwendeten Spülwassers verantwortlich. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft hat dazu Qualitätsrichtlinien für die Praxishygiene erlassen.</p><p>Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle der Sicherheit von Gebrauchsgegenständen bei den für den Vollzug des Lebensmittelgesetzes zuständigen kantonalen Behörden.</p>
- <p>In der Sendung Kassensturz vom 18. Februar 2020 ist publik geworden, dass das Spülwasser von zahlreichen Zahnarztpraxen eine Keimbelastung aufweist, die weit über dem Grenzwert für Trinkwasser liegt. Offenbar ist dieser Missstand in der Branche schon länger bekannt.</p><p>- Welche Behörde ist zuständig für die Festlegung und Kontrolle entsprechender Grenzwerte?</p><p>- Sieht der Bundesrat aufgrund der aktuellen Daten einen Handlungsbedarf?</p>
- Unhygienisches Spülwasser in Zahnarztpraxen. Wer ist für Richtlinien und Kontrolle zuständig?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Da es sich beim Spülwasser in Zahnarztpraxen um kein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes handelt, finden die Höchstwerte für Trinkwasser keine Anwendung. </p><p>Spülwasser ohne Desinfektionsmittel ist als Gebrauchsgegenstand im Sinne des Lebensmittelgesetzes einzustufen. Damit gilt der allgemeine Grundsatz, dass nur sichere Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht werden dürfen. Weitergehende spezifische Vorschriften für in Zahnarztpraxen verwendetes Spülwasser gibt es nicht. Die Zahnarztpraxen sind für die Sicherheit des von ihnen verwendeten Spülwassers verantwortlich. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft hat dazu Qualitätsrichtlinien für die Praxishygiene erlassen.</p><p>Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle der Sicherheit von Gebrauchsgegenständen bei den für den Vollzug des Lebensmittelgesetzes zuständigen kantonalen Behörden.</p>
- <p>In der Sendung Kassensturz vom 18. Februar 2020 ist publik geworden, dass das Spülwasser von zahlreichen Zahnarztpraxen eine Keimbelastung aufweist, die weit über dem Grenzwert für Trinkwasser liegt. Offenbar ist dieser Missstand in der Branche schon länger bekannt.</p><p>- Welche Behörde ist zuständig für die Festlegung und Kontrolle entsprechender Grenzwerte?</p><p>- Sieht der Bundesrat aufgrund der aktuellen Daten einen Handlungsbedarf?</p>
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