Annahmepreise für Haushaltabfälle. Besteht eine gesetzliche Grundlage für Ermässigungen für gewisse Gemeinden?

ShortId
20.5195
Id
20205195
Updated
28.07.2023 01:46
Language
de
Title
Annahmepreise für Haushaltabfälle. Besteht eine gesetzliche Grundlage für Ermässigungen für gewisse Gemeinden?
AdditionalIndexing
52;66
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Im Nachgang zur Antwort des Bundesrates auf meine Frage 20.5028 drängt sich eine genauere Nachfrage nach der gesetzlichen Grundlage auf.</p><p>- Besteht eine gesetzliche Grundlage, die es den Kehrichtverbrennungsanlagen erlaubt, einer Gemeinde auf dem Annahmepreis von Haushaltabfällen Ermässigungen zu gewähren, falls die betreffende Gemeinde über kein Recycling-System für Kunststoffe verfügt?</p><p>Anders gefragt:</p><p>- Kann eine Kehrichtverbrennungsanlage Gemeinden, die Kunststoffe nicht von den Haushaltabfällen trennen, bei der Verbrennung dieser Abfälle Ermässigungen gewähren?</p>
  • Annahmepreise für Haushaltabfälle. Besteht eine gesetzliche Grundlage für Ermässigungen für gewisse Gemeinden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Im Nachgang zur Antwort des Bundesrates auf meine Frage 20.5028 drängt sich eine genauere Nachfrage nach der gesetzlichen Grundlage auf.</p><p>- Besteht eine gesetzliche Grundlage, die es den Kehrichtverbrennungsanlagen erlaubt, einer Gemeinde auf dem Annahmepreis von Haushaltabfällen Ermässigungen zu gewähren, falls die betreffende Gemeinde über kein Recycling-System für Kunststoffe verfügt?</p><p>Anders gefragt:</p><p>- Kann eine Kehrichtverbrennungsanlage Gemeinden, die Kunststoffe nicht von den Haushaltabfällen trennen, bei der Verbrennung dieser Abfälle Ermässigungen gewähren?</p>
    • Annahmepreise für Haushaltabfälle. Besteht eine gesetzliche Grundlage für Ermässigungen für gewisse Gemeinden?

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