Air 2030. Zu erwartende Kosten und Infrastrukturanpassungen für die neuen Kampfflugzeuge

ShortId
20.5199
Id
20205199
Updated
28.07.2023 02:00
Language
de
Title
Air 2030. Zu erwartende Kosten und Infrastrukturanpassungen für die neuen Kampfflugzeuge
AdditionalIndexing
09;48;24
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass in der laufenden Evaluation der verschiedenen Kampfflugzeuge nebst den Beschaffungskosten auch geschätzte Betriebskosten während einer 30-jährigen Nutzung berücksichtigt werden. Diese Informationen fliessen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, die ihrerseits die Grundlage für die Empfehlung zur Typenwahl sein wird.</p><p>Die Kompatibilität der Kandidaten mit der Infrastruktur der Armee ist ebenfalls Gegenstand der Evaluation und wird bei der Bewertung berücksichtigt. Allfällige Mittel, welche für Anpassungen an Immobilien benötigt werden, werden dem Parlament voraussichtlich im Immobilienprogramm 2022 beantragt.</p><p>In der Botschaft zum Planungsbeschluss 19.039 hat der Bundesrat festgehalten, dass hingegen die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungen nicht berücksichtigt werden. Der Grund ist, dass diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Aber selbst alle diesbezüglichen Kosten werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.</p>
  • <p>- Mit welchen jährlichen Betriebskosten für die neuen Kampfflugzeuge rechnet das VBS?</p><p>- Mit welchen Kosten ist über die gesamte Nutzungsdauer zu rechnen, um die neuen Kampfflugzeuge technisch auf dem neusten Stand zu halten?</p><p>- Sind die bestehenden Start- und Landebahnen, Bodenleitsysteme, Hangars und Höhlen für mögliche zukünftige Kampfflugzeuge geeignet?</p><p>Wurde eine Kostenabschätzung der für ihre Anpassung erforderlichen Massnahmen vorgenommen?</p><p>Mit welchen Anpassungskosten ist zu rechnen?</p>
  • Air 2030. Zu erwartende Kosten und Infrastrukturanpassungen für die neuen Kampfflugzeuge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mehrmals darauf hingewiesen, dass in der laufenden Evaluation der verschiedenen Kampfflugzeuge nebst den Beschaffungskosten auch geschätzte Betriebskosten während einer 30-jährigen Nutzung berücksichtigt werden. Diese Informationen fliessen in die Kosten-Nutzen-Analyse ein, die ihrerseits die Grundlage für die Empfehlung zur Typenwahl sein wird.</p><p>Die Kompatibilität der Kandidaten mit der Infrastruktur der Armee ist ebenfalls Gegenstand der Evaluation und wird bei der Bewertung berücksichtigt. Allfällige Mittel, welche für Anpassungen an Immobilien benötigt werden, werden dem Parlament voraussichtlich im Immobilienprogramm 2022 beantragt.</p><p>In der Botschaft zum Planungsbeschluss 19.039 hat der Bundesrat festgehalten, dass hingegen die Kosten für allfällige Kampfwertsteigerungs- und Werterhaltungsprogramme sowie Ausserdienststellungen nicht berücksichtigt werden. Der Grund ist, dass diesbezügliche Vorhersagen mit hohen Unsicherheiten verbunden sind. Aber selbst alle diesbezüglichen Kosten werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert.</p>
    • <p>- Mit welchen jährlichen Betriebskosten für die neuen Kampfflugzeuge rechnet das VBS?</p><p>- Mit welchen Kosten ist über die gesamte Nutzungsdauer zu rechnen, um die neuen Kampfflugzeuge technisch auf dem neusten Stand zu halten?</p><p>- Sind die bestehenden Start- und Landebahnen, Bodenleitsysteme, Hangars und Höhlen für mögliche zukünftige Kampfflugzeuge geeignet?</p><p>Wurde eine Kostenabschätzung der für ihre Anpassung erforderlichen Massnahmen vorgenommen?</p><p>Mit welchen Anpassungskosten ist zu rechnen?</p>
    • Air 2030. Zu erwartende Kosten und Infrastrukturanpassungen für die neuen Kampfflugzeuge

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