Coronavirus. Und das Epidemiengesetz?

ShortId
20.5207
Id
20205207
Updated
28.07.2023 01:43
Language
de
Title
Coronavirus. Und das Epidemiengesetz?
AdditionalIndexing
2841;08
1
Texts
  • <p>Die durch das neue Coronavirus verursachte Epidemie hat in Italien ein sehr grosses Ausmass angenommen. Am 8. bzw. am 9. März 2020 hat der italienische Ministerpräsident beschlossen, durch Sperrungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Ausbreitung des Coronavirus zu vermindern.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am Freitag entschieden, die Einreise von Personen aus Italien nur noch unter Ausnahmen zu erlauben. Ausnahmen sind vorzusehen für die auch nach der italienischen Regelung zulässige Einreise von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nachgehen.</p><p>Es geht vor diesem Hintergrund insbesondere darum, die Wirksamkeit der italienischen Regelung auf der schweizerischen Seite zu unterstützen sowie einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems der schweizerischen Grenzregionen entgegen zu wirken.</p><p>Eine komplette Schliessung der Grenze macht aus heutiger Sicht keinen Sinn. Rund 4 000 Personen aus Italien sind als Gesundheitsfachleute im Gesundheitswesen im Tessin tätig. Das Schweizer Gesundheitswesen ist auf diese Personen angewiesen, sie bilden einen unverzichtbaren Anteil des Gesundheitspersonals.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist verpflichtet, Vorschriften über den internationalen Personenverkehr zu erlassen, um zu verhindern, dass übertragbare Krankheiten sich grenzüberschreitend ausbreiten (Art. 41 des Epidemiengesetzes). Das Bundesamt für Gesundheit kann darüber hinaus Personen, die in die Schweiz einreisen oder aus ihr ausreisen, mit weiteren Auflagen belegen.</p><p>Wäre es nicht an der Zeit, gestützt auf dieses Gesetz die Grenze zu Italien zu schliessen oder geeignete Kontrollmassnahmen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung zu treffen?</p>
  • Coronavirus. Und das Epidemiengesetz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die durch das neue Coronavirus verursachte Epidemie hat in Italien ein sehr grosses Ausmass angenommen. Am 8. bzw. am 9. März 2020 hat der italienische Ministerpräsident beschlossen, durch Sperrungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Ausbreitung des Coronavirus zu vermindern.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am Freitag entschieden, die Einreise von Personen aus Italien nur noch unter Ausnahmen zu erlauben. Ausnahmen sind vorzusehen für die auch nach der italienischen Regelung zulässige Einreise von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nachgehen.</p><p>Es geht vor diesem Hintergrund insbesondere darum, die Wirksamkeit der italienischen Regelung auf der schweizerischen Seite zu unterstützen sowie einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems der schweizerischen Grenzregionen entgegen zu wirken.</p><p>Eine komplette Schliessung der Grenze macht aus heutiger Sicht keinen Sinn. Rund 4 000 Personen aus Italien sind als Gesundheitsfachleute im Gesundheitswesen im Tessin tätig. Das Schweizer Gesundheitswesen ist auf diese Personen angewiesen, sie bilden einen unverzichtbaren Anteil des Gesundheitspersonals.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist verpflichtet, Vorschriften über den internationalen Personenverkehr zu erlassen, um zu verhindern, dass übertragbare Krankheiten sich grenzüberschreitend ausbreiten (Art. 41 des Epidemiengesetzes). Das Bundesamt für Gesundheit kann darüber hinaus Personen, die in die Schweiz einreisen oder aus ihr ausreisen, mit weiteren Auflagen belegen.</p><p>Wäre es nicht an der Zeit, gestützt auf dieses Gesetz die Grenze zu Italien zu schliessen oder geeignete Kontrollmassnahmen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung zu treffen?</p>
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