Asylsuchende aus Italien mit Nichteintretensentscheid. Wie weiter?

ShortId
20.5223
Id
20205223
Updated
28.07.2023 01:57
Language
de
Title
Asylsuchende aus Italien mit Nichteintretensentscheid. Wie weiter?
AdditionalIndexing
2841;2811
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Einreisebeschränkungen für Personen aus Italien erlassen. Diese gelten auch für Asylsuchende. Bereits aus Italien eingereiste Asylsuchende werden wie bisher behandelt. Die Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung sind geltendes Recht und werden weiterhin angewandt. Die Dublin-Verordnung steht nicht im Widerspruch zu schnellen Asylverfahren. Sie bezweckt, einen raschen Zugang zu Asylverfahren nach einer klaren Zuständigkeitsordnung zu schaffen und das sogenannte "asylum shopping" zu verhindern. II y a actuellement 35 décisions de non entrée en matière avec renvoi vers l'Italie, entrées en force, et concernées par la mesure d'arrêt des transferts en Italie. Selon le règlement de Dublin, la Suisse dispose d'un délai de six mois à compter de la date d'approbation du transfert par l'Etat partenaire. Le premier délai de transfert expirera le 28 mai 2020.</p>
  • <p>Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid, die nach Italien rückgeführt werden müssten, werden von diesem Land wegen des Coronavirus derzeit nicht rückübernommen. Diese Situation könnte andauern.</p><p>- Wie viele Dossiers sind momentan betroffen?</p><p>- Überlegt sich die Schweiz angesichts der aussergewöhnlichen Situation, diese Dossiers aus Effizienzgründen selber zu bearbeiten?</p><p>- Eine solche Praxis wird, wenn auch aus anderen Gründen, für die Dossiers von Asylsuchenden aus Griechenland bereits angewendet.</p><p>Wie lange muss die Rückübernahme durch Italien blockiert sein, damit die Schweiz die Dossiers bearbeitet?</p>
  • Asylsuchende aus Italien mit Nichteintretensentscheid. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Einreisebeschränkungen für Personen aus Italien erlassen. Diese gelten auch für Asylsuchende. Bereits aus Italien eingereiste Asylsuchende werden wie bisher behandelt. Die Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung sind geltendes Recht und werden weiterhin angewandt. Die Dublin-Verordnung steht nicht im Widerspruch zu schnellen Asylverfahren. Sie bezweckt, einen raschen Zugang zu Asylverfahren nach einer klaren Zuständigkeitsordnung zu schaffen und das sogenannte "asylum shopping" zu verhindern. II y a actuellement 35 décisions de non entrée en matière avec renvoi vers l'Italie, entrées en force, et concernées par la mesure d'arrêt des transferts en Italie. Selon le règlement de Dublin, la Suisse dispose d'un délai de six mois à compter de la date d'approbation du transfert par l'Etat partenaire. Le premier délai de transfert expirera le 28 mai 2020.</p>
    • <p>Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid, die nach Italien rückgeführt werden müssten, werden von diesem Land wegen des Coronavirus derzeit nicht rückübernommen. Diese Situation könnte andauern.</p><p>- Wie viele Dossiers sind momentan betroffen?</p><p>- Überlegt sich die Schweiz angesichts der aussergewöhnlichen Situation, diese Dossiers aus Effizienzgründen selber zu bearbeiten?</p><p>- Eine solche Praxis wird, wenn auch aus anderen Gründen, für die Dossiers von Asylsuchenden aus Griechenland bereits angewendet.</p><p>Wie lange muss die Rückübernahme durch Italien blockiert sein, damit die Schweiz die Dossiers bearbeitet?</p>
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