BVG-Beitragsreserven der Arbeitgeber temporär auch für den Beitrag der Arbeitnehmenden verwenden
- ShortId
-
20.5227
- Id
-
20205227
- Updated
-
28.07.2023 01:54
- Language
-
de
- Title
-
BVG-Beitragsreserven der Arbeitgeber temporär auch für den Beitrag der Arbeitnehmenden verwenden
- AdditionalIndexing
-
15;2836;2841
- 1
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- Texts
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- <p>Arbeitgeberbeitragsreserven sind nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen nur für die Begleichung von Arbeitgeberbeiträgen oder zu Sanierungszwecken vorgesehen. Damit solche Reserven temporär auch zur Zahlung von Beiträgen der Arbeitnehmenden verwendet werden und auf diese Weise Liquiditätsengpässe beim Arbeitgeber reduziert werden können, wäre eine Gesetzesänderung nötig.</p>
- <p>Mit Vorauszahlungen können Unternehmen in guten Jahren BVG-Reserven äufnen, um in schlechteren Jahren den BVG-Anteil des Arbeitgebers zu garantieren. Um Liquiditätsengpässe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei KMUs zu vermeiden böte sich an, die Arbeitgeberbeitragsreserven temporär auch für die Zahlung des Arbeitnehnnenden-Beitrags zu verwenden. </p><p>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die BVG-Arbeitgeberbeitragsreserven temporär auch zur Zahlung der BVG-Arbeitnehmendenbeiträge zuzulassen? </p>
- BVG-Beitragsreserven der Arbeitgeber temporär auch für den Beitrag der Arbeitnehmenden verwenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Arbeitgeberbeitragsreserven sind nach den heutigen gesetzlichen Bestimmungen nur für die Begleichung von Arbeitgeberbeiträgen oder zu Sanierungszwecken vorgesehen. Damit solche Reserven temporär auch zur Zahlung von Beiträgen der Arbeitnehmenden verwendet werden und auf diese Weise Liquiditätsengpässe beim Arbeitgeber reduziert werden können, wäre eine Gesetzesänderung nötig.</p>
- <p>Mit Vorauszahlungen können Unternehmen in guten Jahren BVG-Reserven äufnen, um in schlechteren Jahren den BVG-Anteil des Arbeitgebers zu garantieren. Um Liquiditätsengpässe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei KMUs zu vermeiden böte sich an, die Arbeitgeberbeitragsreserven temporär auch für die Zahlung des Arbeitnehnnenden-Beitrags zu verwenden. </p><p>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die BVG-Arbeitgeberbeitragsreserven temporär auch zur Zahlung der BVG-Arbeitnehmendenbeiträge zuzulassen? </p>
- BVG-Beitragsreserven der Arbeitgeber temporär auch für den Beitrag der Arbeitnehmenden verwenden
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