Der Bundesrat negiert die eklatanten Mängel bei der Schengen-Umsetzung

ShortId
20.5228
Id
20205228
Updated
28.07.2023 01:54
Language
de
Title
Der Bundesrat negiert die eklatanten Mängel bei der Schengen-Umsetzung
AdditionalIndexing
10;08
1
Texts
  • <p>Die Quellen und Fakten, auf die sich der Bundesrechnungshof stützt, sind dem Bundesrat nicht bekannt. Es ist ihm daher nicht möglich, eine differenzierte Einschätzung zum Bericht des deutschen Bundesrechnungshofs abzugeben. Der Bundesrat anerkennt die Herausforderungen einer einheitlichen Anwendung des Schengen- Besitzstandes in einzelnen Bereichen. Er ist jedoch nicht der Auffassung, dass das Schengener System Schwächen in einem besorgniserregenden Ausmass hat.</p><p>Die Kontrolle der korrekten Anwendung der Schengen-Regeln erfolgt im Rahmen des sogenannten Schengen-Evaluierungsverfahrens durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit sämtlichen Schengen-Staaten. Die Schweiz setzt sich in den entsprechenden Ausschüssen aktiv für die Einhaltung der Schengen- Regeln ein. Sie entsendet zudem regelmässig Spezialisten für Evaluationen anderer Schengen-Staaten. Weiter obliegt auch der EU Kommission eine Aufsichtspflicht. §Sie kann bei Verletzung der Schengen-Regeln nötigenfalls gegenüber dem fehlbaren Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf die lp. 19.4479 schreibt der Bundesrat lapidar, er kenne "die Herausforderungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Schengen-Besitzstands". Der deutsche Bundesrechnungshof spricht vernichtend von "besorgniserregenden Schwächen, und zwar in allen Verfahrensschritten". </p><p>- Wie erklärt der Bundesrat die diametral andere Einschätzung der Sachlage? </p><p>- Kontrollieren auch die Schweizer Behörden die reale Schengen-Praxis so genau wie die deutsche Finanzkontrolle? </p>
  • Der Bundesrat negiert die eklatanten Mängel bei der Schengen-Umsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Quellen und Fakten, auf die sich der Bundesrechnungshof stützt, sind dem Bundesrat nicht bekannt. Es ist ihm daher nicht möglich, eine differenzierte Einschätzung zum Bericht des deutschen Bundesrechnungshofs abzugeben. Der Bundesrat anerkennt die Herausforderungen einer einheitlichen Anwendung des Schengen- Besitzstandes in einzelnen Bereichen. Er ist jedoch nicht der Auffassung, dass das Schengener System Schwächen in einem besorgniserregenden Ausmass hat.</p><p>Die Kontrolle der korrekten Anwendung der Schengen-Regeln erfolgt im Rahmen des sogenannten Schengen-Evaluierungsverfahrens durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit sämtlichen Schengen-Staaten. Die Schweiz setzt sich in den entsprechenden Ausschüssen aktiv für die Einhaltung der Schengen- Regeln ein. Sie entsendet zudem regelmässig Spezialisten für Evaluationen anderer Schengen-Staaten. Weiter obliegt auch der EU Kommission eine Aufsichtspflicht. §Sie kann bei Verletzung der Schengen-Regeln nötigenfalls gegenüber dem fehlbaren Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf die lp. 19.4479 schreibt der Bundesrat lapidar, er kenne "die Herausforderungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Schengen-Besitzstands". Der deutsche Bundesrechnungshof spricht vernichtend von "besorgniserregenden Schwächen, und zwar in allen Verfahrensschritten". </p><p>- Wie erklärt der Bundesrat die diametral andere Einschätzung der Sachlage? </p><p>- Kontrollieren auch die Schweizer Behörden die reale Schengen-Praxis so genau wie die deutsche Finanzkontrolle? </p>
    • Der Bundesrat negiert die eklatanten Mängel bei der Schengen-Umsetzung

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