Übernahme der Anwaltskosten des Disziplinarerfahrens gegen Michael Lauber

ShortId
20.5236
Id
20205236
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Übernahme der Anwaltskosten des Disziplinarerfahrens gegen Michael Lauber
AdditionalIndexing
04;24;12
1
Texts
  • <p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) leitete die Frage an die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Die von der BA nachfolgend wiedergegebene Rechtsauffassung weicht von derjenigen der AB-BA ab. Die Antwort der BA lautet im Wortlaut wie folgt: </p><p>Wie die BA in ihrer Antwort auf die Anfrage 20.1009 erklärte, ist die Rechtslage betreffend die definitive Kostenübernahme der dem Bundesanwalt prozessual zustehenden anwaltschaftlichen Vertretung unklar. Die Klärung dieser offenen Rechtsfrage wird in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen. Zurzeit läuft die Koordination zur Behandlung dieser Thematik in der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel).</p><p>Bis zu einer definitiven Regelung werden die Kosten einstweilen von der BA getragen. Die Höhe der Kosten wird erst nach rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein. Bis dato hat die BA einstweilen einen Betrag von CHF 39'889.85 bezahlt; dieser ist Teil der Ausgaben in der Rechnung 2019 der BA.</p>
  • <p>Aus der von der Bundesanwaltschaft verfassten Antwort des Bundesrates auf die Frage 20.1009 kann man schliessen (ist sich aber nicht sicher), dass die Anwaltskosten des Disziplinarverfahrens vom 9. Mai 2019 bis zum 2. März 2020 gegen Michael Lauber von der Bundesanwaltschaft (also vom Steuerzahler) bezahlt wurden.</p><p>- Wie hoch sind diese Kosten?</p><p>- Sind diese Kosten Bestandteil der Ausgaben der Bundesanwaltschaft, welche in der Rechnung des Bundes 2019 erscheinen?</p>
  • Übernahme der Anwaltskosten des Disziplinarerfahrens gegen Michael Lauber
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) leitete die Frage an die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Die von der BA nachfolgend wiedergegebene Rechtsauffassung weicht von derjenigen der AB-BA ab. Die Antwort der BA lautet im Wortlaut wie folgt: </p><p>Wie die BA in ihrer Antwort auf die Anfrage 20.1009 erklärte, ist die Rechtslage betreffend die definitive Kostenübernahme der dem Bundesanwalt prozessual zustehenden anwaltschaftlichen Vertretung unklar. Die Klärung dieser offenen Rechtsfrage wird in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen. Zurzeit läuft die Koordination zur Behandlung dieser Thematik in der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel).</p><p>Bis zu einer definitiven Regelung werden die Kosten einstweilen von der BA getragen. Die Höhe der Kosten wird erst nach rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein. Bis dato hat die BA einstweilen einen Betrag von CHF 39'889.85 bezahlt; dieser ist Teil der Ausgaben in der Rechnung 2019 der BA.</p>
    • <p>Aus der von der Bundesanwaltschaft verfassten Antwort des Bundesrates auf die Frage 20.1009 kann man schliessen (ist sich aber nicht sicher), dass die Anwaltskosten des Disziplinarverfahrens vom 9. Mai 2019 bis zum 2. März 2020 gegen Michael Lauber von der Bundesanwaltschaft (also vom Steuerzahler) bezahlt wurden.</p><p>- Wie hoch sind diese Kosten?</p><p>- Sind diese Kosten Bestandteil der Ausgaben der Bundesanwaltschaft, welche in der Rechnung des Bundes 2019 erscheinen?</p>
    • Übernahme der Anwaltskosten des Disziplinarerfahrens gegen Michael Lauber

Back to List