Anwaltskosten des Bundesanwalts. Zahlt der Bundesanwalt seine Anwälte selbst?

ShortId
20.5241
Id
20205241
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Anwaltskosten des Bundesanwalts. Zahlt der Bundesanwalt seine Anwälte selbst?
AdditionalIndexing
04;24;12
1
Texts
  • <p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) leitete die Frage an die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Die von der BA nachfolgend wiedergegebene Rechtsauffassung weicht von derjenigen der AB-BA ab. Die Antwort der BA zur ersten Frage lautet wortgetreu wie folgt: </p><p>Der Bundesanwalt befindet sich nicht im Streit mit seiner Arbeitgeberin; auch ist die BA nicht Arbeitgeberin des von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Bundesanwalts. Der Bundesanwalt ist vielmehr Partei in einem von der AB-BA gegen ihn geführten Disziplinarverfahren, das sich gegenwärtig im Beschwerdestadium vor dem Bundesverwaltungsgericht befindet. Der Bundesanwalt macht von seinem Recht Gebrauch, sich gemäss Artikel 11 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) auf jeder Stufe des Verfahrens anwaltlich vertreten zu lassen.</p><p>Die Rechtslage betreffend die definitive Kostenübernahme der dem Bundesanwalt prozessual zustehenden anwaltschaftlichen Vertretung ist unklar. Die Klärung dieser offenen Rechtsfrage wird in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen. Zurzeit läuft die Koordination zur Behandlung dieser Thematik in der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel).</p><p>Bis zu einer definitiven Regelung werden die Kosten einstweilen von der BA getragen. Die Höhe der Kosten wird erst nach rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein. Bis dato hat die BA einstweilen einen Betrag von CHF 39'889.85 bezahlt.</p><p>Zur zweiten Frage nach den getroffenen Massnahmen nimmt die AB-BA wie folgt Stellung: Es ist Sache der BA dafür zu sorgen, dass bei einem abschlägigen Entscheid der FinDel die Kosten durch den Bundesanwalt übernommen und die geleisteten Zahlungen zurückerstattet werden. Die AB-BA wird dies im Rahmen ihrer Befugnisse beaufsichtigen.</p>
  • <p>Der Bundesanwalt hat zu seiner Verteidigung im Streit mit seiner Arbeitgeberin Anwälte beauftragt. Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Kosten dieser Anwälte von seiner eigenen Arbeitgeberin, der Bundesanwaltschaft, übernommen werden!</p><p>Ich habe daher zwei Fragen:</p><p>- Auf welchen Betrag belaufen sich gegenwärtig diese vom Steuerzahler bezahlten Anwaltskosten?</p><p>- Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, damit am Ende dieses Streits der Bundesanwalt seine Anwaltskosten selbst begleicht?</p>
  • Anwaltskosten des Bundesanwalts. Zahlt der Bundesanwalt seine Anwälte selbst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) leitete die Frage an die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Die von der BA nachfolgend wiedergegebene Rechtsauffassung weicht von derjenigen der AB-BA ab. Die Antwort der BA zur ersten Frage lautet wortgetreu wie folgt: </p><p>Der Bundesanwalt befindet sich nicht im Streit mit seiner Arbeitgeberin; auch ist die BA nicht Arbeitgeberin des von der Vereinigten Bundesversammlung gewählten Bundesanwalts. Der Bundesanwalt ist vielmehr Partei in einem von der AB-BA gegen ihn geführten Disziplinarverfahren, das sich gegenwärtig im Beschwerdestadium vor dem Bundesverwaltungsgericht befindet. Der Bundesanwalt macht von seinem Recht Gebrauch, sich gemäss Artikel 11 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) auf jeder Stufe des Verfahrens anwaltlich vertreten zu lassen.</p><p>Die Rechtslage betreffend die definitive Kostenübernahme der dem Bundesanwalt prozessual zustehenden anwaltschaftlichen Vertretung ist unklar. Die Klärung dieser offenen Rechtsfrage wird in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen. Zurzeit läuft die Koordination zur Behandlung dieser Thematik in der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel).</p><p>Bis zu einer definitiven Regelung werden die Kosten einstweilen von der BA getragen. Die Höhe der Kosten wird erst nach rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein. Bis dato hat die BA einstweilen einen Betrag von CHF 39'889.85 bezahlt.</p><p>Zur zweiten Frage nach den getroffenen Massnahmen nimmt die AB-BA wie folgt Stellung: Es ist Sache der BA dafür zu sorgen, dass bei einem abschlägigen Entscheid der FinDel die Kosten durch den Bundesanwalt übernommen und die geleisteten Zahlungen zurückerstattet werden. Die AB-BA wird dies im Rahmen ihrer Befugnisse beaufsichtigen.</p>
    • <p>Der Bundesanwalt hat zu seiner Verteidigung im Streit mit seiner Arbeitgeberin Anwälte beauftragt. Es ist ziemlich offensichtlich, dass die Kosten dieser Anwälte von seiner eigenen Arbeitgeberin, der Bundesanwaltschaft, übernommen werden!</p><p>Ich habe daher zwei Fragen:</p><p>- Auf welchen Betrag belaufen sich gegenwärtig diese vom Steuerzahler bezahlten Anwaltskosten?</p><p>- Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, damit am Ende dieses Streits der Bundesanwalt seine Anwaltskosten selbst begleicht?</p>
    • Anwaltskosten des Bundesanwalts. Zahlt der Bundesanwalt seine Anwälte selbst?

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