Resettlement und Private Sponsorship. Wann sind konkrete Schritte zu erwarten?

ShortId
20.5262
Id
20205262
Updated
28.07.2023 01:48
Language
de
Title
Resettlement und Private Sponsorship. Wann sind konkrete Schritte zu erwarten?
AdditionalIndexing
2811;15
1
Texts
  • <p>Mit Beschluss vom 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Aufnahme von Flüchtlingen verabschiedet und ein Resettlement-Programm für die Jahre 2020 und 2021 genehmigt. Gleichzeitig hat er mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms die Einsetzung, einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone, des Städte- und Gemeindeverbands, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie des UNHCR beschlossen. Wie bereits in Beantwortung der Frage Gysin Greta 20.5125, "Private Sponsorship of Refugees Program" in der Schweiz, festgehalten, wirft ein sogenanntes Private Sponsorship, zusätzlich zur traditionellen Aufnahme von Flüchtlingen durch den Bundesrat, zahlreiche grundsätzliche rechtliche und finanzielle Fragen auf, welche beispielsweise die ausländerrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Städten und Gemeinden sowie die Fürsorgepflicht betreffen. Die Prüfung dieser Fragen ist im Gang und sollte bis Ende 2020 abgeschlossen werden können.</p>
  • <p>Im Umsetzungskonzept Resettlement vom 29. Mai 2019 hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, die Erarbeitung der heute fehlenden gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von Private Sponsorship zu prüfen und dabei auch die Erfahrungen anderer Staaten (beispielsweise Italien oder Deutschland) in diesem Bereich zu berücksichtigen.</p><p>- Wie sieht der Zeitplan dieser Abklärungen aus?</p><p>- Was ist der konkrete inhaltliche Zwischenstand?</p>
  • Resettlement und Private Sponsorship. Wann sind konkrete Schritte zu erwarten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Beschluss vom 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Aufnahme von Flüchtlingen verabschiedet und ein Resettlement-Programm für die Jahre 2020 und 2021 genehmigt. Gleichzeitig hat er mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms die Einsetzung, einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone, des Städte- und Gemeindeverbands, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie des UNHCR beschlossen. Wie bereits in Beantwortung der Frage Gysin Greta 20.5125, "Private Sponsorship of Refugees Program" in der Schweiz, festgehalten, wirft ein sogenanntes Private Sponsorship, zusätzlich zur traditionellen Aufnahme von Flüchtlingen durch den Bundesrat, zahlreiche grundsätzliche rechtliche und finanzielle Fragen auf, welche beispielsweise die ausländerrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Städten und Gemeinden sowie die Fürsorgepflicht betreffen. Die Prüfung dieser Fragen ist im Gang und sollte bis Ende 2020 abgeschlossen werden können.</p>
    • <p>Im Umsetzungskonzept Resettlement vom 29. Mai 2019 hat sich der Bundesrat dazu bereit erklärt, die Erarbeitung der heute fehlenden gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von Private Sponsorship zu prüfen und dabei auch die Erfahrungen anderer Staaten (beispielsweise Italien oder Deutschland) in diesem Bereich zu berücksichtigen.</p><p>- Wie sieht der Zeitplan dieser Abklärungen aus?</p><p>- Was ist der konkrete inhaltliche Zwischenstand?</p>
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