Rückkehr des Parlamentes ins Bundeshaus. Beauftragung eines Architekturbüros zur Verschiebung von Möbeln?

ShortId
20.5272
Id
20205272
Updated
28.07.2023 01:52
Language
de
Title
Rückkehr des Parlamentes ins Bundeshaus. Beauftragung eines Architekturbüros zur Verschiebung von Möbeln?
AdditionalIndexing
04;421;24;2841
1
Texts
  • <p>1. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2020 entschied die Verwaltungsdelegation, bis am 26. Mai 2020 prüfen zu lassen, ob der Sessions- und Kommissionsbetrieb nach der Sommersession 2020 in das Parlamentsgebäude und Umgebung zurückkehren könne. Im Rahmen dieses Prüfauftrages wurden verschiedene Varianten untersucht. Eine der untersuchten Varianten war die temporäre Ummöblierung von Sitzungszimmern im Parlamentsgebäude zur Einhaltung von Schutzmassnahmen (Social Distancing).</p><p>2. Es entspricht den Geschäftsprozessen des Bundesamtes für Bauten und Logistik, dass operative Planungsarbeiten extern durchgeführt werden (Subsidiaritätsprinzip).</p><p>3. Die Planungsarbeiten für die Variante "Ummöblierung" haben rund 10 000 Franken gekostet. Ob es noch weitere externe Auftragsvergaben gibt und wie hoch die Kosten sein werden, hängt vom Umsetzungsentscheid durch die Verwaltungsdelegation ab.</p><p>4. Das Mandat des Architekturbüros basiert auf einem Rahmenvertrag für Planungsarbeiten im Parlamentsperimeter, für welches eine offene WTO-Ausschreibung durchgeführt wurde.</p><p>5. Die 2 Meter Distanz wird vom BAG als Abstandsregel empfohlen. Die 1,5 Meter Distanz wurde von der Verwaltungsdelegation zusätzlich als Variante zur Abklärung in Auftrag gegeben, um beurteilen zu können, was eine Abstandsreduktion bringen würde. Man hätte auch 1,8 Meter, 1,25 Meter oder 1 Meter nehmen können. Der Entscheid war dann 1,5 Meter rechnen zu lassen. Zusätzliche Rechnungen hätten Mehraufwand gebracht.</p>
  • <p>1. Weshalb ist es nötig, ein Architekturbüro dafür zu beauftragen, um Möbel zu verschieben? </p><p>2. Weshalb kann das BBL in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten diese Frage nicht eigenständig behandeln?</p><p>3. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für diesen externen Pandemieplan bzw. gibt es noch weitere externe Auftragsvergaben?</p><p>4. In welchem Verfahren wurde der Auftrag vergeben?</p><p>5. Weshalb wird mit zwei unterschiedlichen (1,5 m bzw. 2 m) Abstandsmassnahmen gerechnet? Und nicht auch noch 1 m?</p>
  • Rückkehr des Parlamentes ins Bundeshaus. Beauftragung eines Architekturbüros zur Verschiebung von Möbeln?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2020 entschied die Verwaltungsdelegation, bis am 26. Mai 2020 prüfen zu lassen, ob der Sessions- und Kommissionsbetrieb nach der Sommersession 2020 in das Parlamentsgebäude und Umgebung zurückkehren könne. Im Rahmen dieses Prüfauftrages wurden verschiedene Varianten untersucht. Eine der untersuchten Varianten war die temporäre Ummöblierung von Sitzungszimmern im Parlamentsgebäude zur Einhaltung von Schutzmassnahmen (Social Distancing).</p><p>2. Es entspricht den Geschäftsprozessen des Bundesamtes für Bauten und Logistik, dass operative Planungsarbeiten extern durchgeführt werden (Subsidiaritätsprinzip).</p><p>3. Die Planungsarbeiten für die Variante "Ummöblierung" haben rund 10 000 Franken gekostet. Ob es noch weitere externe Auftragsvergaben gibt und wie hoch die Kosten sein werden, hängt vom Umsetzungsentscheid durch die Verwaltungsdelegation ab.</p><p>4. Das Mandat des Architekturbüros basiert auf einem Rahmenvertrag für Planungsarbeiten im Parlamentsperimeter, für welches eine offene WTO-Ausschreibung durchgeführt wurde.</p><p>5. Die 2 Meter Distanz wird vom BAG als Abstandsregel empfohlen. Die 1,5 Meter Distanz wurde von der Verwaltungsdelegation zusätzlich als Variante zur Abklärung in Auftrag gegeben, um beurteilen zu können, was eine Abstandsreduktion bringen würde. Man hätte auch 1,8 Meter, 1,25 Meter oder 1 Meter nehmen können. Der Entscheid war dann 1,5 Meter rechnen zu lassen. Zusätzliche Rechnungen hätten Mehraufwand gebracht.</p>
    • <p>1. Weshalb ist es nötig, ein Architekturbüro dafür zu beauftragen, um Möbel zu verschieben? </p><p>2. Weshalb kann das BBL in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten diese Frage nicht eigenständig behandeln?</p><p>3. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für diesen externen Pandemieplan bzw. gibt es noch weitere externe Auftragsvergaben?</p><p>4. In welchem Verfahren wurde der Auftrag vergeben?</p><p>5. Weshalb wird mit zwei unterschiedlichen (1,5 m bzw. 2 m) Abstandsmassnahmen gerechnet? Und nicht auch noch 1 m?</p>
    • Rückkehr des Parlamentes ins Bundeshaus. Beauftragung eines Architekturbüros zur Verschiebung von Möbeln?

Back to List