Illegale Grenzübertritte durch ausländische Fahrende?

ShortId
20.5276
Id
20205276
Updated
28.07.2023 01:53
Language
de
Title
Illegale Grenzübertritte durch ausländische Fahrende?
AdditionalIndexing
2841;2811;28;08
1
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung überprüft risikoorientiert, ob eine Person zur Einreise berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, weist sie die Person zurück. In den vergangenen Wochen haben viele Fahrende wiederholt versucht, unberechtigt in die Schweiz einzureisen. Dabei gelang den Fahrenden mehrmals die Einreise über unbesetzte, zum Teil geschlossene/verbarrikadierte Grenzübergänge. Gleichzeitig kam es wiederholt vor, dass Fahrende nach einer Rückweisung versucht haben, über einen anderen Grenzübergang einzureisen. Einige der Wohnwagen-Kolonnen, die in die Schweiz gelangt waren, wurden durch die zuständige Kantonspolizei im Inland angehalten. Ein Grossteil dieser Einreisen konnte verhindert und die Fahrenden zurückgewiesen werden. In Fällen, in welchen diese illegal Einreisenden nicht "auf frischer Tat" ertappt werden konnten, ist es nicht immer möglich nachzuvollziehen, wo die Fahrenden eingereist sind oder wie ihre weitere Reiseroute aussah. Werden Fahrende im Inland festgestellt, liegt die Zuständigkeit für das weitere Vorgehen grundsätzlich bei den jeweiligen Kantonen. Campingplätze dienen Ferien- und Reisezwecken und verfügen in aller Regel über gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen. Dies kann zur Bildung von Menschenansammlungen führen, weshalb sich eine generelle Schliessung zur Reduktion der Übertragungsgefahr mit dem neuen Coronavirus rechtfertigt. Ausnahmen vom Schliessungsgebot sind gemäss Artikel 6 Absatz 3 der Covid-19-Verordnung 2 möglich: unter anderem für Einrichtungen, die Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen in Dauermiete (Saison- oder Jahresmiete) anbieten, sowie Stellplätze für Fahrende. Betreiberinnen und Betreiber sämtlicher Einrichtungen sind jedoch gehalten, die Hygiene- und Distanzregeln einzuhalten und vor allem bei gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten spezifische Vorkehrungen zu deren Einhaltung zu treffen. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Kantone verantwortlich.</p>
  • <p>- Wie konnten hunderte ausländische Fahrende nach Wileroltigen/ins Wallis fahren und sich dort für Monate niederlassen, während seit März Grenzübertritte kontrolliert wurden?</p><p>- Wo reisten sie ein?</p><p>Wer gab die Bewilligung dazu unter welchen Bedingungen?</p><p>- Wie ist es zu rechtfertigen, dass ausländische Fahrende mit über fünfzig Wohnwagen unter Verletzung der Schutzmassnahmen monatelang unbehelligt eng nebeneinanderstehen konnten und gleichzeitig die Campingplätze schweizweit bis am 6. Juni 2020 Corona-bedingt geschlossen sind?</p>
  • Illegale Grenzübertritte durch ausländische Fahrende?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Zollverwaltung überprüft risikoorientiert, ob eine Person zur Einreise berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, weist sie die Person zurück. In den vergangenen Wochen haben viele Fahrende wiederholt versucht, unberechtigt in die Schweiz einzureisen. Dabei gelang den Fahrenden mehrmals die Einreise über unbesetzte, zum Teil geschlossene/verbarrikadierte Grenzübergänge. Gleichzeitig kam es wiederholt vor, dass Fahrende nach einer Rückweisung versucht haben, über einen anderen Grenzübergang einzureisen. Einige der Wohnwagen-Kolonnen, die in die Schweiz gelangt waren, wurden durch die zuständige Kantonspolizei im Inland angehalten. Ein Grossteil dieser Einreisen konnte verhindert und die Fahrenden zurückgewiesen werden. In Fällen, in welchen diese illegal Einreisenden nicht "auf frischer Tat" ertappt werden konnten, ist es nicht immer möglich nachzuvollziehen, wo die Fahrenden eingereist sind oder wie ihre weitere Reiseroute aussah. Werden Fahrende im Inland festgestellt, liegt die Zuständigkeit für das weitere Vorgehen grundsätzlich bei den jeweiligen Kantonen. Campingplätze dienen Ferien- und Reisezwecken und verfügen in aller Regel über gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen. Dies kann zur Bildung von Menschenansammlungen führen, weshalb sich eine generelle Schliessung zur Reduktion der Übertragungsgefahr mit dem neuen Coronavirus rechtfertigt. Ausnahmen vom Schliessungsgebot sind gemäss Artikel 6 Absatz 3 der Covid-19-Verordnung 2 möglich: unter anderem für Einrichtungen, die Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen in Dauermiete (Saison- oder Jahresmiete) anbieten, sowie Stellplätze für Fahrende. Betreiberinnen und Betreiber sämtlicher Einrichtungen sind jedoch gehalten, die Hygiene- und Distanzregeln einzuhalten und vor allem bei gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten spezifische Vorkehrungen zu deren Einhaltung zu treffen. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind die Kantone verantwortlich.</p>
    • <p>- Wie konnten hunderte ausländische Fahrende nach Wileroltigen/ins Wallis fahren und sich dort für Monate niederlassen, während seit März Grenzübertritte kontrolliert wurden?</p><p>- Wo reisten sie ein?</p><p>Wer gab die Bewilligung dazu unter welchen Bedingungen?</p><p>- Wie ist es zu rechtfertigen, dass ausländische Fahrende mit über fünfzig Wohnwagen unter Verletzung der Schutzmassnahmen monatelang unbehelligt eng nebeneinanderstehen konnten und gleichzeitig die Campingplätze schweizweit bis am 6. Juni 2020 Corona-bedingt geschlossen sind?</p>
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