Personenfreizügigkeit auch für italienische Sans-Papiers?

ShortId
20.5295
Id
20205295
Updated
14.10.2025 21:24
Language
de
Title
Personenfreizügigkeit auch für italienische Sans-Papiers?
AdditionalIndexing
08;2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Regularisierung von Sans-Papiers in Italien hätte nur marginale Auswirkungen auf die Schweiz. Drittstaatsangehörige können sich nämlich nur dann auf die Personenfreizügigkeit berufen, wenn sie für maximal 90 Tage im Jahr als Arbeitnehmende in die Schweiz entsandt werden und wenn sie zuvor seit mindestens einem Jahr auf dem regulären Arbeitsmarkt in einem EU-/EFTA-Mitgliedsstaat zugelassen waren. Diese Bedingung dürfte bei den regularisierten Sans-Papiers kaum erfüllt sein. Alle anderen Freizügigkeitsrechte sind EU-/EFTA-Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen Vorbehalten. Sofern Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel in einem Schengen-Mitgliedstaat die üblichen Einreisevoraussetzungen erfüllen, können sie grundsätzlich von der Reisefreiheit im Schengen-Raum profitieren, zum Beispiel als Touristen, sobald die Grenzen wieder geöffnet werden. Bestrebungen von anderen EU-/EFTA-Staaten zur Regularisierung von Sans-Papiers sind dem Bundesrat nicht bekannt.</p>
  • <p>Laut Medienberichten (z. B. NZZ vom 10. Mai 2020) plant die italienische Landwirtschaftsministerin Teresa Bellanova, den Aufenthalt von 600 000 illegalen Migrantinnen und Migranten (Sans-Papiers) zu legalisieren.</p><p>- Wenn diese Personen einen legalen Aufenthaltsstatus haben, können sie dann auch von der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz profitieren?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat zu verhindern, dass sie in die Schweiz einreisen? Wie?</p><p>- Hat er davon Kenntnis, ob auch andere EU-Staaten Sans-Papiers legalisieren wollen?</p>
  • Personenfreizügigkeit auch für italienische Sans-Papiers?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regularisierung von Sans-Papiers in Italien hätte nur marginale Auswirkungen auf die Schweiz. Drittstaatsangehörige können sich nämlich nur dann auf die Personenfreizügigkeit berufen, wenn sie für maximal 90 Tage im Jahr als Arbeitnehmende in die Schweiz entsandt werden und wenn sie zuvor seit mindestens einem Jahr auf dem regulären Arbeitsmarkt in einem EU-/EFTA-Mitgliedsstaat zugelassen waren. Diese Bedingung dürfte bei den regularisierten Sans-Papiers kaum erfüllt sein. Alle anderen Freizügigkeitsrechte sind EU-/EFTA-Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen Vorbehalten. Sofern Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel in einem Schengen-Mitgliedstaat die üblichen Einreisevoraussetzungen erfüllen, können sie grundsätzlich von der Reisefreiheit im Schengen-Raum profitieren, zum Beispiel als Touristen, sobald die Grenzen wieder geöffnet werden. Bestrebungen von anderen EU-/EFTA-Staaten zur Regularisierung von Sans-Papiers sind dem Bundesrat nicht bekannt.</p>
    • <p>Laut Medienberichten (z. B. NZZ vom 10. Mai 2020) plant die italienische Landwirtschaftsministerin Teresa Bellanova, den Aufenthalt von 600 000 illegalen Migrantinnen und Migranten (Sans-Papiers) zu legalisieren.</p><p>- Wenn diese Personen einen legalen Aufenthaltsstatus haben, können sie dann auch von der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz profitieren?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat zu verhindern, dass sie in die Schweiz einreisen? Wie?</p><p>- Hat er davon Kenntnis, ob auch andere EU-Staaten Sans-Papiers legalisieren wollen?</p>
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