Im Privatbereich werden jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht, zum Teil in Unkenntnis, zum Teil in Kenntnis des seit 2001 geltenden Verbotes

ShortId
20.5342
Id
20205342
Updated
14.10.2025 21:11
Language
de
Title
Im Privatbereich werden jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht, zum Teil in Unkenntnis, zum Teil in Kenntnis des seit 2001 geltenden Verbotes
AdditionalIndexing
28;55;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Umsetzung des "Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" des Bundesrates vom 6. September 2017 werden gegenwärtig Massnahmen vorbereitet: Für die nicht berufliche Verwendung sollen strengere Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet und eingeführt werden. Unter anderem soll die Abgabe von für die berufliche Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln künftig nur noch an Personen erlaubt sein, die eine Fachbewilligung für die Verwendung haben. Die Massnahmen werden voraussichtlich im Winter 2020/2021 mit dem 11. Verordnungspaket Umwelt in die Vernehmlassung geschickt und sollen im Frühjahr 2022 in Kraft treten.</p>
  • <p>In einer Studie zum "Stand der Umsetzung des Herbizidverbotes" kommt der Bund zum Schluss, dass rund die Hälfte der Hobbygärtner das für sie seit 2001 geltende Anwendungsverbot nicht kannte. Von der anderen Hälfte bezeugte jede fünfte Person, Herbizide trotz Kenntnis des Verbotes anzuwenden. Die Studie schätzt, dass im Privatbereich jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht werden.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Herbizide gar nicht erst an Private verkauft werden sollten?</p>
  • Im Privatbereich werden jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht, zum Teil in Unkenntnis, zum Teil in Kenntnis des seit 2001 geltenden Verbotes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Umsetzung des "Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" des Bundesrates vom 6. September 2017 werden gegenwärtig Massnahmen vorbereitet: Für die nicht berufliche Verwendung sollen strengere Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet und eingeführt werden. Unter anderem soll die Abgabe von für die berufliche Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln künftig nur noch an Personen erlaubt sein, die eine Fachbewilligung für die Verwendung haben. Die Massnahmen werden voraussichtlich im Winter 2020/2021 mit dem 11. Verordnungspaket Umwelt in die Vernehmlassung geschickt und sollen im Frühjahr 2022 in Kraft treten.</p>
    • <p>In einer Studie zum "Stand der Umsetzung des Herbizidverbotes" kommt der Bund zum Schluss, dass rund die Hälfte der Hobbygärtner das für sie seit 2001 geltende Anwendungsverbot nicht kannte. Von der anderen Hälfte bezeugte jede fünfte Person, Herbizide trotz Kenntnis des Verbotes anzuwenden. Die Studie schätzt, dass im Privatbereich jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht werden.</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Herbizide gar nicht erst an Private verkauft werden sollten?</p>
    • Im Privatbereich werden jährlich 100 Tonnen Herbizide ausgebracht, zum Teil in Unkenntnis, zum Teil in Kenntnis des seit 2001 geltenden Verbotes

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