Italien verweigert die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern
- ShortId
-
20.5362
- Id
-
20205362
- Updated
-
14.10.2025 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Italien verweigert die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern
- AdditionalIndexing
-
08;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Anträge auf Rückerstattung der italienischen Quellensteuer einige Zeit in Anspruch nehmen können. Dies gilt nicht nur für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz. Italien sieht die Möglichkeit vor, dass der Steuerpflichtige eine teilweise Befreiung an der Quelle beantragen kann und dass die italienische Gesellschaft, die beispielweise eine Dividende zahlt, direkt den im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz anstelle des inländischen Steuersatzes anwendet. Ein solcher Antrag vermeidet ein Rückerstattungsverfahren, wie es die Schweiz generell für die Entlastung von der Verrechnungssteuer vorsieht. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Gegenmassnahme einer Unterbindung sämtlicher auf bilateralen Abkommen beruhender Zahlungen als nicht angezeigt.</p>
- <p>Italien bekundet offensichtlich Mühe damit, die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern, z.B. auf Fiat-Dividenden, zu bezahlen.</p><p>- Kann der Bundesrat diesen Sachverhalt bestätigen?</p><p>- Ist er bereit, als Gegenmassnahme sämtliche Zahlungen an Italien aufgrund von bilateralen Abkommen zu unterbinden, um Italien zu zwingen, mit der Rückerstattung von Verrechnungssteuern vorwärts zu machen?</p>
- Italien verweigert die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass Anträge auf Rückerstattung der italienischen Quellensteuer einige Zeit in Anspruch nehmen können. Dies gilt nicht nur für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz. Italien sieht die Möglichkeit vor, dass der Steuerpflichtige eine teilweise Befreiung an der Quelle beantragen kann und dass die italienische Gesellschaft, die beispielweise eine Dividende zahlt, direkt den im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz anstelle des inländischen Steuersatzes anwendet. Ein solcher Antrag vermeidet ein Rückerstattungsverfahren, wie es die Schweiz generell für die Entlastung von der Verrechnungssteuer vorsieht. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Gegenmassnahme einer Unterbindung sämtlicher auf bilateralen Abkommen beruhender Zahlungen als nicht angezeigt.</p>
- <p>Italien bekundet offensichtlich Mühe damit, die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern, z.B. auf Fiat-Dividenden, zu bezahlen.</p><p>- Kann der Bundesrat diesen Sachverhalt bestätigen?</p><p>- Ist er bereit, als Gegenmassnahme sämtliche Zahlungen an Italien aufgrund von bilateralen Abkommen zu unterbinden, um Italien zu zwingen, mit der Rückerstattung von Verrechnungssteuern vorwärts zu machen?</p>
- Italien verweigert die ordnungsgemäss angeforderte Rückerstattung von Verrechnungssteuern
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