Ausschluss von Unterstützungsleistungen bei gleichzeitiger Polizeistunde. Schaden für Restaurationsbetriebe, Diskotheken, Tanzlokale und Nachtklubs

ShortId
20.5440
Id
20205440
Updated
14.10.2025 21:10
Language
de
Title
Ausschluss von Unterstützungsleistungen bei gleichzeitiger Polizeistunde. Schaden für Restaurationsbetriebe, Diskotheken, Tanzlokale und Nachtklubs
AdditionalIndexing
2841;15;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einschränkung der Öffnungszeiten ist ein wirkungsvolles Instrument, um Ansteckungen zu verhindern. So können im Rahmen des typischen "Ausgangs" an einem Abend mehrere Restaurants, Bars oder Clubs besucht werden und eine infizierte Person kann, wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, an einem Abend sehr viele weitere Personen anstecken. Der Bundesrat ist jedoch bereit, diese Beschränkung so bald wie möglich im Rahmen der nächsten Lockerungsschritte fallen zu lassen. Er beobachtet dazu die epidemiologische Lage kontinuierlich, um einen zeitnahen Entscheid zu treffen. Der Bundesrat hat keine genaue Kenntnis von der Haltung der Städte zu dieser Frage.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 6a Absatz 5 COVID-19-Verordnung 2 gilt für gewisse Betriebe vorerst weiterhin eine Polizeistunde. Da der Bundesrat zugleich den Zugang zu EO-Entschädigungen und Kurzarbeit eingeschränkt hat, droht vielen dieser Betrieben der Bankrott.</p><p>- Wie unterstützt er die betroffenen Betriebe bis zur Aufhebung der Polizeistunde und danach?</p><p>- Wäre eine Aufhebung der Polizeistunde unter Einhaltung der Contact-Tracing-Vorgaben nicht praktikabler?</p><p>- Kennt er die Haltung der besonders betroffenen Städte?</p>
  • Ausschluss von Unterstützungsleistungen bei gleichzeitiger Polizeistunde. Schaden für Restaurationsbetriebe, Diskotheken, Tanzlokale und Nachtklubs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einschränkung der Öffnungszeiten ist ein wirkungsvolles Instrument, um Ansteckungen zu verhindern. So können im Rahmen des typischen "Ausgangs" an einem Abend mehrere Restaurants, Bars oder Clubs besucht werden und eine infizierte Person kann, wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, an einem Abend sehr viele weitere Personen anstecken. Der Bundesrat ist jedoch bereit, diese Beschränkung so bald wie möglich im Rahmen der nächsten Lockerungsschritte fallen zu lassen. Er beobachtet dazu die epidemiologische Lage kontinuierlich, um einen zeitnahen Entscheid zu treffen. Der Bundesrat hat keine genaue Kenntnis von der Haltung der Städte zu dieser Frage.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 6a Absatz 5 COVID-19-Verordnung 2 gilt für gewisse Betriebe vorerst weiterhin eine Polizeistunde. Da der Bundesrat zugleich den Zugang zu EO-Entschädigungen und Kurzarbeit eingeschränkt hat, droht vielen dieser Betrieben der Bankrott.</p><p>- Wie unterstützt er die betroffenen Betriebe bis zur Aufhebung der Polizeistunde und danach?</p><p>- Wäre eine Aufhebung der Polizeistunde unter Einhaltung der Contact-Tracing-Vorgaben nicht praktikabler?</p><p>- Kennt er die Haltung der besonders betroffenen Städte?</p>
    • Ausschluss von Unterstützungsleistungen bei gleichzeitiger Polizeistunde. Schaden für Restaurationsbetriebe, Diskotheken, Tanzlokale und Nachtklubs

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