Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung

ShortId
20.5460
Id
20205460
Updated
14.10.2025 21:19
Language
de
Title
Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die laufende Revision der C02-Verordnung geht auf die Teilevision des CO2-Gesetzes als Folge der parlamentarischen Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) zurück. Mit der Teilrevision des C02-Gesetzes wurden zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des geltenden C02-Gesetzes in einer Teilrevision bis Ende 2021 verlängert. Dies hat das Parlament am 20. Dezember 2019 beschlossen. Das UVEK hat die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der C02-Verordnung am 4. Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der bereits beschlossenen Teilrevision des C02-Gesetzes kann eine Regulierungslücke zwischen dem geltenden C02-Gesetz und der sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion befindenden Totalrevision des C02-Gesetzes vermieden werden. Die Totalrevision des C02-Gesetzes wird voraussichtlichen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Die C02-Verordnung wird in Folge der Totalrevision des C02-Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erneut angepasst werden. Die Kohärenz der Prozesse ist folglich gewährleistet.</p>
  • <p>Wir befassen uns mit der Anpassung des CO2-Gesetzes, gleichzeitig ist die Revision der CO2-Verordnung im Gang.</p><p>Wie ist die Kohärenz zwischen diesen beiden Prozessen gewährleistet?</p>
  • Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die laufende Revision der C02-Verordnung geht auf die Teilevision des CO2-Gesetzes als Folge der parlamentarischen Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) zurück. Mit der Teilrevision des C02-Gesetzes wurden zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des geltenden C02-Gesetzes in einer Teilrevision bis Ende 2021 verlängert. Dies hat das Parlament am 20. Dezember 2019 beschlossen. Das UVEK hat die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der C02-Verordnung am 4. Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der bereits beschlossenen Teilrevision des C02-Gesetzes kann eine Regulierungslücke zwischen dem geltenden C02-Gesetz und der sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion befindenden Totalrevision des C02-Gesetzes vermieden werden. Die Totalrevision des C02-Gesetzes wird voraussichtlichen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Die C02-Verordnung wird in Folge der Totalrevision des C02-Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erneut angepasst werden. Die Kohärenz der Prozesse ist folglich gewährleistet.</p>
    • <p>Wir befassen uns mit der Anpassung des CO2-Gesetzes, gleichzeitig ist die Revision der CO2-Verordnung im Gang.</p><p>Wie ist die Kohärenz zwischen diesen beiden Prozessen gewährleistet?</p>
    • Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung

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