Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
- ShortId
-
20.5460
- Id
-
20205460
- Updated
-
14.10.2025 21:19
- Language
-
de
- Title
-
Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
- AdditionalIndexing
-
66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die laufende Revision der C02-Verordnung geht auf die Teilevision des CO2-Gesetzes als Folge der parlamentarischen Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) zurück. Mit der Teilrevision des C02-Gesetzes wurden zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des geltenden C02-Gesetzes in einer Teilrevision bis Ende 2021 verlängert. Dies hat das Parlament am 20. Dezember 2019 beschlossen. Das UVEK hat die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der C02-Verordnung am 4. Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der bereits beschlossenen Teilrevision des C02-Gesetzes kann eine Regulierungslücke zwischen dem geltenden C02-Gesetz und der sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion befindenden Totalrevision des C02-Gesetzes vermieden werden. Die Totalrevision des C02-Gesetzes wird voraussichtlichen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Die C02-Verordnung wird in Folge der Totalrevision des C02-Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erneut angepasst werden. Die Kohärenz der Prozesse ist folglich gewährleistet.</p>
- <p>Wir befassen uns mit der Anpassung des CO2-Gesetzes, gleichzeitig ist die Revision der CO2-Verordnung im Gang.</p><p>Wie ist die Kohärenz zwischen diesen beiden Prozessen gewährleistet?</p>
- Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die laufende Revision der C02-Verordnung geht auf die Teilevision des CO2-Gesetzes als Folge der parlamentarischen Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) zurück. Mit der Teilrevision des C02-Gesetzes wurden zentrale, aber zeitlich bis Ende 2020 befristete Instrumente des geltenden C02-Gesetzes in einer Teilrevision bis Ende 2021 verlängert. Dies hat das Parlament am 20. Dezember 2019 beschlossen. Das UVEK hat die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen der C02-Verordnung am 4. Mai 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der bereits beschlossenen Teilrevision des C02-Gesetzes kann eine Regulierungslücke zwischen dem geltenden C02-Gesetz und der sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion befindenden Totalrevision des C02-Gesetzes vermieden werden. Die Totalrevision des C02-Gesetzes wird voraussichtlichen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Die C02-Verordnung wird in Folge der Totalrevision des C02-Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erneut angepasst werden. Die Kohärenz der Prozesse ist folglich gewährleistet.</p>
- <p>Wir befassen uns mit der Anpassung des CO2-Gesetzes, gleichzeitig ist die Revision der CO2-Verordnung im Gang.</p><p>Wie ist die Kohärenz zwischen diesen beiden Prozessen gewährleistet?</p>
- Kohärenz zwischen CO2-Gesetz und CO2-Verordnung
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