KVG. Genehmigung von Tarifverträgen durch den Bundesrat

ShortId
20.5495
Id
20205495
Updated
28.07.2023 01:50
Language
de
Title
KVG. Genehmigung von Tarifverträgen durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>Jeder Tarifvertrag muss vom Bundesrat geprüft werden, ob dieser mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Diese Anforderung besteht unabhängig des Kostenvolumens. Dazu ist eine umfassende Dokumentation mit Erläuterungen, Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmethoden der Tarife sowie einer Abschätzung der Kostenentwicklung notwendig, die nachvollziehbar ist. Oft ist diese Dokumentation unvollständig und muss vom BAG nachgefordert werden. Reichen die Tarifpartner bereits mit dem Genehmigungsantrag eine umfassende Dokumentation und die Kostenschätzung ein, so können die Verfahren beschleunigt werden. Teilweise erweisen sich die Tarifverträge nach der ersten Prüfung auch als anpassungsbedürftig, so dass ein angepasstes Tarifwerk nachzureichen ist. Ist der Vertrag vollständig eingereicht, ist je nach Komplexität mindestens von einer Dauer von vier bis sechs Monaten auszugehen. Der Tarifvertrag betreffend die Einzelleistungstarifstruktur für ambulante Hebammenleistungen wurde dem Bundesrat zwar erstmals am 21. Juni 2018 eingereicht, musste aber nachgebessert werden. Den angepassten Tarifvertrag haben die Tarifpartner am 29. Januar 2020 eingereicht. Mit einem Entscheid des Bundesrates ist Mitte 2020 zu rechnen. Der Tarifvertrag betreffend die Einzelleistungstarifstruktur für ambulante Leistungen der Physiotherapie vom August 2016 wurde von den Tarifpartnern zurückgezogen und ist daher abgeschrieben. Das Genehmigungsverfahren betreffend den Tarifvertrag über die Diabetesfachberatung ist noch pendent, da insbesondere die Prüfung von nationalen Tarifstrukturen prioritär behandelt wurde.</p>
  • <p>Verschiedene ausgehandelte Tarifverträge gemäss KVG liegen seit einiger Zeit dem Bundesrat zur Genehmigung vor: Der Vertrag zur Diabetesfachberatung seit 2017, der Hebammenvertrag seit 2018 und der Physiotherapie-Vertrag seit 2016.</p><p>- Wieso wird die Tarifautonomie nicht stärker respektiert und das Genehmigungsverfahren insbesondere bei Verträgen mit kleinem Finanzvolumen nicht schneller behandelt?</p><p>- Wie können die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden? </p><p>- Welche Fristen gelten allgemein?</p>
  • KVG. Genehmigung von Tarifverträgen durch den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jeder Tarifvertrag muss vom Bundesrat geprüft werden, ob dieser mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Diese Anforderung besteht unabhängig des Kostenvolumens. Dazu ist eine umfassende Dokumentation mit Erläuterungen, Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmethoden der Tarife sowie einer Abschätzung der Kostenentwicklung notwendig, die nachvollziehbar ist. Oft ist diese Dokumentation unvollständig und muss vom BAG nachgefordert werden. Reichen die Tarifpartner bereits mit dem Genehmigungsantrag eine umfassende Dokumentation und die Kostenschätzung ein, so können die Verfahren beschleunigt werden. Teilweise erweisen sich die Tarifverträge nach der ersten Prüfung auch als anpassungsbedürftig, so dass ein angepasstes Tarifwerk nachzureichen ist. Ist der Vertrag vollständig eingereicht, ist je nach Komplexität mindestens von einer Dauer von vier bis sechs Monaten auszugehen. Der Tarifvertrag betreffend die Einzelleistungstarifstruktur für ambulante Hebammenleistungen wurde dem Bundesrat zwar erstmals am 21. Juni 2018 eingereicht, musste aber nachgebessert werden. Den angepassten Tarifvertrag haben die Tarifpartner am 29. Januar 2020 eingereicht. Mit einem Entscheid des Bundesrates ist Mitte 2020 zu rechnen. Der Tarifvertrag betreffend die Einzelleistungstarifstruktur für ambulante Leistungen der Physiotherapie vom August 2016 wurde von den Tarifpartnern zurückgezogen und ist daher abgeschrieben. Das Genehmigungsverfahren betreffend den Tarifvertrag über die Diabetesfachberatung ist noch pendent, da insbesondere die Prüfung von nationalen Tarifstrukturen prioritär behandelt wurde.</p>
    • <p>Verschiedene ausgehandelte Tarifverträge gemäss KVG liegen seit einiger Zeit dem Bundesrat zur Genehmigung vor: Der Vertrag zur Diabetesfachberatung seit 2017, der Hebammenvertrag seit 2018 und der Physiotherapie-Vertrag seit 2016.</p><p>- Wieso wird die Tarifautonomie nicht stärker respektiert und das Genehmigungsverfahren insbesondere bei Verträgen mit kleinem Finanzvolumen nicht schneller behandelt?</p><p>- Wie können die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden? </p><p>- Welche Fristen gelten allgemein?</p>
    • KVG. Genehmigung von Tarifverträgen durch den Bundesrat

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