Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?

ShortId
20.5630
Id
20205630
Updated
14.10.2025 21:09
Language
de
Title
Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?
AdditionalIndexing
2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall ist seit dem 17. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 16. September 2020. Dies steht in Artikel 11. Die Botschaft zum Covid-19-Gesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet, also innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.</p><p>Gilt die Verordnung ab dem 17. September weiterhin, obwohl ihre Geltungsdauer bis zum 16. September befristet ist?</p>
  • Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall ist seit dem 17. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 16. September 2020. Dies steht in Artikel 11. Die Botschaft zum Covid-19-Gesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet, also innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.</p><p>Gilt die Verordnung ab dem 17. September weiterhin, obwohl ihre Geltungsdauer bis zum 16. September befristet ist?</p>
    • Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?

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