Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?
- ShortId
-
20.5630
- Id
-
20205630
- Updated
-
14.10.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?
- AdditionalIndexing
-
2841;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall ist seit dem 17. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 16. September 2020. Dies steht in Artikel 11. Die Botschaft zum Covid-19-Gesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet, also innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.</p><p>Gilt die Verordnung ab dem 17. September weiterhin, obwohl ihre Geltungsdauer bis zum 16. September befristet ist?</p>
- Gelten die Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 bezüglich Erwerbsausfall ab dem 17. September 2020 weiterhin?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall ist seit dem 17. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 16. September 2020. Dies steht in Artikel 11. Die Botschaft zum Covid-19-Gesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet, also innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.</p><p>Gilt die Verordnung ab dem 17. September weiterhin, obwohl ihre Geltungsdauer bis zum 16. September befristet ist?</p>
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