Haftungsfragen bei Covid-19-Impfstoffen

ShortId
20.5696
Id
20205696
Updated
14.11.2025 08:03
Language
de
Title
Haftungsfragen bei Covid-19-Impfstoffen
AdditionalIndexing
2841;15;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch wenn durch einen vom Bund beschafften und empfohlenen Impfstoff Schäden auftreten, folgt die Haftpflicht primär den üblichen Haftungsregelungen, wie sie bei jedem anderen Arzneimittel bzw. Impfstoff gelten. Es sind für Covid-19-lmpfstoffe keine Lockerungen vorgesehen. Die Herstellerin haftet gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz, wenn nach einem bestimmungsgemässen Gebrauch des Impfstoffs bei der Person, der die Impfung verabreicht wurde, ein Schaden entsteht. Liegt weder eine Haftung der Herstellerin noch des Arztes bzw. der Ärztin vor und werden die Folgen von Impfschäden auch nicht durch die entsprechenden Versicherungssysteme (Sozialversicherungen) übernommen, können geschädigte Personen beim Bund einen Anspruch auf Entschädigung oder Genugtuung geltend machen (Entschädigungssystem nach Epidemiengesetz). Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, begründen keine neue Haftpflicht des Bundes. Der Bund kann sich gegenüber den Herstellern lediglich vertraglich dazu verpflichten, allfällige Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen (sog. Schadensdeckung des Bundes). Bereits bei der Zulassung müssen aus klinischen Studien Informationen zu Nebenwirkungen vorliegen, die transparent ausgewiesen werden. Nach der Zulassung sind die Herstellerin und auch alle medizinischen Fachpersonen rechtlich verpflichtet Nebenwirkungen Swissmedic zu melden. Bei Bedarf wird die Arzneimittelinformation angepasst und die Bevölkerung informiert, wenn nötig der Impfstoff aus dem Verkehr genommen.</p>
  • <p>Aktuell wird weltweit mit Hochdruck an der Entwicklung von lmpfstoffen gegen das Corona-Virus gearbeitet. Es ist ein herausfordernder und attraktiver Wettbewerb darum entstanden, wer als Erster einen erfolgreichen Wirkstoff präsentieren kann.</p><p>- Wie strikt wird der Bundesrat die Haftungsfrage für die Hersteller der Impfstoffe auslegen?</p><p>- Sind Lockerungen vorgesehen?</p><p>- Ist die Information über Nebenerscheinungen für die Bevölkerung sichergestellt?</p>
  • Haftungsfragen bei Covid-19-Impfstoffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch wenn durch einen vom Bund beschafften und empfohlenen Impfstoff Schäden auftreten, folgt die Haftpflicht primär den üblichen Haftungsregelungen, wie sie bei jedem anderen Arzneimittel bzw. Impfstoff gelten. Es sind für Covid-19-lmpfstoffe keine Lockerungen vorgesehen. Die Herstellerin haftet gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz, wenn nach einem bestimmungsgemässen Gebrauch des Impfstoffs bei der Person, der die Impfung verabreicht wurde, ein Schaden entsteht. Liegt weder eine Haftung der Herstellerin noch des Arztes bzw. der Ärztin vor und werden die Folgen von Impfschäden auch nicht durch die entsprechenden Versicherungssysteme (Sozialversicherungen) übernommen, können geschädigte Personen beim Bund einen Anspruch auf Entschädigung oder Genugtuung geltend machen (Entschädigungssystem nach Epidemiengesetz). Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, begründen keine neue Haftpflicht des Bundes. Der Bund kann sich gegenüber den Herstellern lediglich vertraglich dazu verpflichten, allfällige Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen (sog. Schadensdeckung des Bundes). Bereits bei der Zulassung müssen aus klinischen Studien Informationen zu Nebenwirkungen vorliegen, die transparent ausgewiesen werden. Nach der Zulassung sind die Herstellerin und auch alle medizinischen Fachpersonen rechtlich verpflichtet Nebenwirkungen Swissmedic zu melden. Bei Bedarf wird die Arzneimittelinformation angepasst und die Bevölkerung informiert, wenn nötig der Impfstoff aus dem Verkehr genommen.</p>
    • <p>Aktuell wird weltweit mit Hochdruck an der Entwicklung von lmpfstoffen gegen das Corona-Virus gearbeitet. Es ist ein herausfordernder und attraktiver Wettbewerb darum entstanden, wer als Erster einen erfolgreichen Wirkstoff präsentieren kann.</p><p>- Wie strikt wird der Bundesrat die Haftungsfrage für die Hersteller der Impfstoffe auslegen?</p><p>- Sind Lockerungen vorgesehen?</p><p>- Ist die Information über Nebenerscheinungen für die Bevölkerung sichergestellt?</p>
    • Haftungsfragen bei Covid-19-Impfstoffen

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