Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten

ShortId
20.5721
Id
20205721
Updated
14.10.2025 21:25
Language
de
Title
Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten
AdditionalIndexing
48;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die angenommene Motion 19.3531 erfordert Änderungen der rechtlichen Grundlagen. Dazu sind die betroffenen Stellen anzuhören. Das BAZL hat ein Umsetzungskonzept ausgearbeitet, das es mit den betroffenen Stellen konsultiert hat. Die sich aus dem Konsultationsprozess ergebenden Differenzen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe geklärt. In der Arbeitsgruppe vertreten sind der Aeroclub der Schweiz, der Schweizer Verband der Flugzeughalter und -piloten, der Verband Schweizer Flugplätze, das VBS (Luftwaffe), die Skyguide und das BAZL. Es ist Ziel dieser Arbeitsgruppe, das Umsetzungskonzept bis Ende 2020 zu bereinigen. Gestützt darauf wird in der Folge ein Zeitplan für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen erstellt werden. Je nachdem ob dafür das Luftfahrtgesetz oder lediglich die Verordnung über den Flugsicherungsdienst angepasst werden muss, ergeben sich für die Umsetzung der Motion unterschiedliche Zeithorizonte.</p>
  • <p>Die Motion 19.3531 wurde am 5. Dezember 2019 angenommen und damit der Bundesrat beauftragt, die VFSD entsprechend zu ändern. Rund ein halbes Jahr später hat das BAZL ein Umsetzungskonzept vorgelegt, das in keiner Weise mit dem Inhalt der Motion übereinstimmt und darauf fokussiert, den Status quo beizubehalten.</p><p>- Widerspricht es nicht dem Willen des Parlamentes, wenn ein Bundesamt unverrückbar an seinen gegenteiligen Vorstellungen festhält? </p><p>- Was tut der Bundesrat, wenn klare Aufträge nicht umgesetzt werden?</p>
  • Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die angenommene Motion 19.3531 erfordert Änderungen der rechtlichen Grundlagen. Dazu sind die betroffenen Stellen anzuhören. Das BAZL hat ein Umsetzungskonzept ausgearbeitet, das es mit den betroffenen Stellen konsultiert hat. Die sich aus dem Konsultationsprozess ergebenden Differenzen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe geklärt. In der Arbeitsgruppe vertreten sind der Aeroclub der Schweiz, der Schweizer Verband der Flugzeughalter und -piloten, der Verband Schweizer Flugplätze, das VBS (Luftwaffe), die Skyguide und das BAZL. Es ist Ziel dieser Arbeitsgruppe, das Umsetzungskonzept bis Ende 2020 zu bereinigen. Gestützt darauf wird in der Folge ein Zeitplan für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen erstellt werden. Je nachdem ob dafür das Luftfahrtgesetz oder lediglich die Verordnung über den Flugsicherungsdienst angepasst werden muss, ergeben sich für die Umsetzung der Motion unterschiedliche Zeithorizonte.</p>
    • <p>Die Motion 19.3531 wurde am 5. Dezember 2019 angenommen und damit der Bundesrat beauftragt, die VFSD entsprechend zu ändern. Rund ein halbes Jahr später hat das BAZL ein Umsetzungskonzept vorgelegt, das in keiner Weise mit dem Inhalt der Motion übereinstimmt und darauf fokussiert, den Status quo beizubehalten.</p><p>- Widerspricht es nicht dem Willen des Parlamentes, wenn ein Bundesamt unverrückbar an seinen gegenteiligen Vorstellungen festhält? </p><p>- Was tut der Bundesrat, wenn klare Aufträge nicht umgesetzt werden?</p>
    • Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten

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