Frist für den Widerruf der Bewilligungen von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln

ShortId
20.5745
Id
20205745
Updated
28.07.2023 01:33
Language
de
Title
Frist für den Widerruf der Bewilligungen von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln
AdditionalIndexing
55;52;15
1
Texts
  • <p>Gemäss Bundesrat wird im Falle einer unmittelbaren Gefährdung für die menschliche Gesundheit keine Frist für das Aufbrauchen gewährt, bevor die Pestizide vom Markt genommen werden. In anderen Fällen kann eine Frist von höchstens einem Jahr für das Inverkehrbringen und eine Frist von einem Jahr für das Aufbrauchen der Lagerbestände gewährt werden (20.3901).</p><p>- Wie werden diese Fristen festgelegt und wo sind sie geregelt?</p><p>- Können sie aufgehoben werden?</p><p>Wenn ja, wie?</p><p>Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Frist für den Widerruf der Bewilligungen von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Bundesrat wird im Falle einer unmittelbaren Gefährdung für die menschliche Gesundheit keine Frist für das Aufbrauchen gewährt, bevor die Pestizide vom Markt genommen werden. In anderen Fällen kann eine Frist von höchstens einem Jahr für das Inverkehrbringen und eine Frist von einem Jahr für das Aufbrauchen der Lagerbestände gewährt werden (20.3901).</p><p>- Wie werden diese Fristen festgelegt und wo sind sie geregelt?</p><p>- Können sie aufgehoben werden?</p><p>Wenn ja, wie?</p><p>Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Frist für den Widerruf der Bewilligungen von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln

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