Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank bei Schweizer Sparern und Sozialwerken aufheben

ShortId
20.5891
Id
20205891
Updated
14.10.2025 21:08
Language
de
Title
Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank bei Schweizer Sparern und Sozialwerken aufheben
AdditionalIndexing
24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SNB belastet weder Sparerinnen und Sparer noch Pensionskassen direkt mit Negativzinsen, da diese kein Konto bei der SNB haben; das Girokonto des AHV-Ausgleichsfonds bei der SNB ist von den Negativzinsen ausgenommen. Was die Möglichkeit von Negativzinsen nur auf ausländisches Kapital betrifft, so legt der Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulates 11.4173, "Währungspolitisches Instrumentarium", dar, dass im geltenden rechtlichen Rahmen keine Möglichkeit für die Beschränkung von Negativzinsen nur auf ausländisches Kapital mehr besteht. Mit Inkraftsetzung des neuen Nationalbankgesetzes im Jahr 2004 wurde auf die Möglichkeit der Anordnung von Kapitalverkehrskontrollen durch den Bundesrat oder die Nationalbank explizit verzichtet. Dies nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit den Massnahmen der 1970-er Jahre, die sich als nur eingeschränkt wirksam erwiesen hatten. Die SNB kann den Geschäftsbanken unter geltendem Recht nicht vorschreiben, ob sie ihrerseits einen Negativzins von Kunden verlangen und sie kann keine Vorgaben machen, welche Kunden - beispielsweise nur ausländische - zu belasten wären. Neben der fehlenden gesetzlichen Grundlage wäre die technische Umsetzung sehr schwierig und würde erheblichen administrativen Aufwand erfordern, da zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten bestehen und sich Geldzuflüsse nicht ohne Weiteres dem In- oder Ausland zuordnen lassen. Nicht zuletzt könnte eine selektive Belastung ausländischer Geldzuflüsse international auf Akzeptanzprobleme stossen und der Reputation der Schweiz schaden. </p>
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank verrechnet Negativzinsen auch bei Schweizer Sparern und Sozialwerken wie AHV und BVG. Bei der letzten Frankenstärke in den 1970er Jahren wurden Negativzinsen nur auf ausländischem Kapital erhoben. </p><p>- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, dass auch jetzt Negativzinse nur auf ausländisches Kapital erhoben werden?</p><p>- Falls nein, weshalb war dies in den 1970er Jahren möglich?</p>
  • Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank bei Schweizer Sparern und Sozialwerken aufheben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SNB belastet weder Sparerinnen und Sparer noch Pensionskassen direkt mit Negativzinsen, da diese kein Konto bei der SNB haben; das Girokonto des AHV-Ausgleichsfonds bei der SNB ist von den Negativzinsen ausgenommen. Was die Möglichkeit von Negativzinsen nur auf ausländisches Kapital betrifft, so legt der Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulates 11.4173, "Währungspolitisches Instrumentarium", dar, dass im geltenden rechtlichen Rahmen keine Möglichkeit für die Beschränkung von Negativzinsen nur auf ausländisches Kapital mehr besteht. Mit Inkraftsetzung des neuen Nationalbankgesetzes im Jahr 2004 wurde auf die Möglichkeit der Anordnung von Kapitalverkehrskontrollen durch den Bundesrat oder die Nationalbank explizit verzichtet. Dies nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit den Massnahmen der 1970-er Jahre, die sich als nur eingeschränkt wirksam erwiesen hatten. Die SNB kann den Geschäftsbanken unter geltendem Recht nicht vorschreiben, ob sie ihrerseits einen Negativzins von Kunden verlangen und sie kann keine Vorgaben machen, welche Kunden - beispielsweise nur ausländische - zu belasten wären. Neben der fehlenden gesetzlichen Grundlage wäre die technische Umsetzung sehr schwierig und würde erheblichen administrativen Aufwand erfordern, da zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten bestehen und sich Geldzuflüsse nicht ohne Weiteres dem In- oder Ausland zuordnen lassen. Nicht zuletzt könnte eine selektive Belastung ausländischer Geldzuflüsse international auf Akzeptanzprobleme stossen und der Reputation der Schweiz schaden. </p>
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank verrechnet Negativzinsen auch bei Schweizer Sparern und Sozialwerken wie AHV und BVG. Bei der letzten Frankenstärke in den 1970er Jahren wurden Negativzinsen nur auf ausländischem Kapital erhoben. </p><p>- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, dass auch jetzt Negativzinse nur auf ausländisches Kapital erhoben werden?</p><p>- Falls nein, weshalb war dies in den 1970er Jahren möglich?</p>
    • Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank bei Schweizer Sparern und Sozialwerken aufheben

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