Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

ShortId
20.5896
Id
20205896
Updated
14.10.2025 21:24
Language
de
Title
Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Aus den in die Vernehmlassung geschickten Entwürfen zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sowie von acht dazugehörigen Verordnungen geht hervor, dass vorgesehen ist, die Grösse und das Gewicht von Lastwagen - seit 2013 gesetzlich geregelt - für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zu erhöhen. Dabei geht es um die Verlängerung der Kabinen, das Anbringen von Heckspoilern und die Frage des Wasserstoffbehälters.</p><p>- Hat der Bundesrat abgeklärt, ob dies ihre Verladbarkeit nicht beeinträchtigt?</p><p>- Hat er abgeklärt, ob sich die Umlagerung von nicht kranbaren Lastwagen auf die rollende Landstrasse dadurch nicht verschlechtern würde?</p>
  • Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Aus den in die Vernehmlassung geschickten Entwürfen zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sowie von acht dazugehörigen Verordnungen geht hervor, dass vorgesehen ist, die Grösse und das Gewicht von Lastwagen - seit 2013 gesetzlich geregelt - für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zu erhöhen. Dabei geht es um die Verlängerung der Kabinen, das Anbringen von Heckspoilern und die Frage des Wasserstoffbehälters.</p><p>- Hat der Bundesrat abgeklärt, ob dies ihre Verladbarkeit nicht beeinträchtigt?</p><p>- Hat er abgeklärt, ob sich die Umlagerung von nicht kranbaren Lastwagen auf die rollende Landstrasse dadurch nicht verschlechtern würde?</p>
    • Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene

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