Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
- ShortId
-
20.5896
- Id
-
20205896
- Updated
-
14.10.2025 21:24
- Language
-
de
- Title
-
Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
- AdditionalIndexing
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48
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Aus den in die Vernehmlassung geschickten Entwürfen zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sowie von acht dazugehörigen Verordnungen geht hervor, dass vorgesehen ist, die Grösse und das Gewicht von Lastwagen - seit 2013 gesetzlich geregelt - für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zu erhöhen. Dabei geht es um die Verlängerung der Kabinen, das Anbringen von Heckspoilern und die Frage des Wasserstoffbehälters.</p><p>- Hat der Bundesrat abgeklärt, ob dies ihre Verladbarkeit nicht beeinträchtigt?</p><p>- Hat er abgeklärt, ob sich die Umlagerung von nicht kranbaren Lastwagen auf die rollende Landstrasse dadurch nicht verschlechtern würde?</p>
- Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Aus den in die Vernehmlassung geschickten Entwürfen zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sowie von acht dazugehörigen Verordnungen geht hervor, dass vorgesehen ist, die Grösse und das Gewicht von Lastwagen - seit 2013 gesetzlich geregelt - für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zu erhöhen. Dabei geht es um die Verlängerung der Kabinen, das Anbringen von Heckspoilern und die Frage des Wasserstoffbehälters.</p><p>- Hat der Bundesrat abgeklärt, ob dies ihre Verladbarkeit nicht beeinträchtigt?</p><p>- Hat er abgeklärt, ob sich die Umlagerung von nicht kranbaren Lastwagen auf die rollende Landstrasse dadurch nicht verschlechtern würde?</p>
- Zulässige Höchstlänge von Lastwagen mit alternativem Antrieb. Vereinbarkeit einer Erhöhung mit der Politik der Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene
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