Missbrauch unseres Gesundheitssystems durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern

ShortId
20.5939
Id
20205939
Updated
14.10.2025 21:26
Language
de
Title
Missbrauch unseres Gesundheitssystems durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern
AdditionalIndexing
2841;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes gilt jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, als Asylgesuch. Auf Asylgesuche von Personen, die einzig medizinische Probleme geltend machen, wird nicht eingetreten. Lehnt das Staatssekretariat für Migration ein Asylgesuch ab oder tritt darauf nicht ein, so ordnet es in der Regel die Wegweisung an und prüft, ob der Vollzug derselben zulässig, zumutbar und möglich ist. Die Gründe, weshalb eine Person um Asyl nachsucht, werden vom SEM statistisch nicht erfasst. Es kann daher auch nicht Auskunft darüber gegeben werden, wie viele Personen in der Schweiz einzig aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen um Schutz ersuchen. Mit den beschleunigten Asylverfahren wird sichergestellt, dass Asylgesuche von Personen, die offensichtlich keinen Schutzbedarf haben, rasch abgelehnt werden können respektive darauf gar nicht erst eingetreten wird. </p>
  • <p>- Wie viele Wirtschaftsmigranten respektive Asylsuchende aus Afrika und arabischen Ländern geben als Grund für ihre Reise in die Schweiz an, sich bei uns auf Kosten der hart arbeitenden Schweizer Bevölkerung gesundheitlich versorgen lassen zu wollen?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, diese Quersubventionierung von Wirtschaftsmigranten respektive Asylsuchenden durch hart arbeitende Schweizer zu unterbinden?</p>
  • Missbrauch unseres Gesundheitssystems durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 18 des Asylgesetzes gilt jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, als Asylgesuch. Auf Asylgesuche von Personen, die einzig medizinische Probleme geltend machen, wird nicht eingetreten. Lehnt das Staatssekretariat für Migration ein Asylgesuch ab oder tritt darauf nicht ein, so ordnet es in der Regel die Wegweisung an und prüft, ob der Vollzug derselben zulässig, zumutbar und möglich ist. Die Gründe, weshalb eine Person um Asyl nachsucht, werden vom SEM statistisch nicht erfasst. Es kann daher auch nicht Auskunft darüber gegeben werden, wie viele Personen in der Schweiz einzig aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen um Schutz ersuchen. Mit den beschleunigten Asylverfahren wird sichergestellt, dass Asylgesuche von Personen, die offensichtlich keinen Schutzbedarf haben, rasch abgelehnt werden können respektive darauf gar nicht erst eingetreten wird. </p>
    • <p>- Wie viele Wirtschaftsmigranten respektive Asylsuchende aus Afrika und arabischen Ländern geben als Grund für ihre Reise in die Schweiz an, sich bei uns auf Kosten der hart arbeitenden Schweizer Bevölkerung gesundheitlich versorgen lassen zu wollen?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, diese Quersubventionierung von Wirtschaftsmigranten respektive Asylsuchenden durch hart arbeitende Schweizer zu unterbinden?</p>
    • Missbrauch unseres Gesundheitssystems durch Wirtschaftsmigranten aus Afrika und arabischen Ländern

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