Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO. Welche Rechtsgrundlage für die alleinige Zuständigkeit der Compenswiss?

ShortId
20.5977
Id
20205977
Updated
14.10.2025 21:08
Language
de
Title
Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO. Welche Rechtsgrundlage für die alleinige Zuständigkeit der Compenswiss?
AdditionalIndexing
04;2836;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 20.4148 hat der Bundesrat festgehalten, dass gemäss Ausgleichsfondsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat der Compenswiss für die Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO verantwortlich sei und die Publikation dieser Zahlen durch die Zentrale Ausgleichsstelle dem Gesetz widersprechen würde.</p><p>Welcher Gesetzesartikel schreibt dem Verwaltungsrat der Compenswiss die alleinige Zuständigkeit für die Publikation der Finanzausweise der drei Sozialversicherungen zu?</p>
  • Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO. Welche Rechtsgrundlage für die alleinige Zuständigkeit der Compenswiss?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 20.4148 hat der Bundesrat festgehalten, dass gemäss Ausgleichsfondsgesetz ausschliesslich der Verwaltungsrat der Compenswiss für die Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO verantwortlich sei und die Publikation dieser Zahlen durch die Zentrale Ausgleichsstelle dem Gesetz widersprechen würde.</p><p>Welcher Gesetzesartikel schreibt dem Verwaltungsrat der Compenswiss die alleinige Zuständigkeit für die Publikation der Finanzausweise der drei Sozialversicherungen zu?</p>
    • Publikation der Finanzausweise von AHV, IV und EO. Welche Rechtsgrundlage für die alleinige Zuständigkeit der Compenswiss?

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