Zurück in die "ausserordentliche Lage"?

ShortId
20.6083
Id
20206083
Updated
28.07.2023 01:04
Language
de
Title
Zurück in die "ausserordentliche Lage"?
AdditionalIndexing
2841;04
1
Texts
  • <p>Auch in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz kann der Bundesrat bei Massnahmen gegenüber der Bevölkerung schweizweit gültige Regeln erlassen. Zudem gibt das neue Covid-19-Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz, die meisten Massnahmen fortzuführen, die er im Frühjahr in der ausserordentlichen Lage ergriffen hat. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat aktuell keine Rückkehr in die ausserordentliche Lage vor. </p>
  • <p>Mit der Ankündigung schweizweiter Covid-Massnahmen am 8. Dezember (und allfälligen noch weitergehenden Massnahmen ab 18.12.) greift der Bundesrat in die Kompetenzen und die - eben noch verschärften - Konzepte der Kantone ein.</p><p>- Ist das nach Ansicht des Bundesrates unter der aktuell geltenden "Besonderen Lage" gemäss EpG Artikel 6 Absatz 2 litera a und b möglich, oder müsste dafür nicht eine "Ausserordentliche Lage" gemäss EpG Artikel 7 beschlossen werden?</p><p>- Wann und nach welchen Kriterien wird dies erwogen?</p>
  • Zurück in die "ausserordentliche Lage"?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz kann der Bundesrat bei Massnahmen gegenüber der Bevölkerung schweizweit gültige Regeln erlassen. Zudem gibt das neue Covid-19-Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz, die meisten Massnahmen fortzuführen, die er im Frühjahr in der ausserordentlichen Lage ergriffen hat. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat aktuell keine Rückkehr in die ausserordentliche Lage vor. </p>
    • <p>Mit der Ankündigung schweizweiter Covid-Massnahmen am 8. Dezember (und allfälligen noch weitergehenden Massnahmen ab 18.12.) greift der Bundesrat in die Kompetenzen und die - eben noch verschärften - Konzepte der Kantone ein.</p><p>- Ist das nach Ansicht des Bundesrates unter der aktuell geltenden "Besonderen Lage" gemäss EpG Artikel 6 Absatz 2 litera a und b möglich, oder müsste dafür nicht eine "Ausserordentliche Lage" gemäss EpG Artikel 7 beschlossen werden?</p><p>- Wann und nach welchen Kriterien wird dies erwogen?</p>
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