Welche Entschädigungen erhalten Restaurationsbetriebe?

ShortId
20.6089
Id
20206089
Updated
28.07.2023 01:12
Language
de
Title
Welche Entschädigungen erhalten Restaurationsbetriebe?
AdditionalIndexing
2841;15
1
Texts
  • <p>Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivität aufgrund von Schliessungen, Kapazitätseinschränkungen oder ausbleibender Nachfrage eingebrochen ist, werden durch Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten, Covid-19-Solidarbürgschaften, Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) zur Deckung von Fixkosten sowie teilweise durch branchenspezifische Liquiditätshilfen (Sport, Kultur, öffentlicher Verkehr, Luftfahrt, Medien) entschädigt. Damit stehen den Unternehmen bereits heute zahlreiche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung, die auch bei Schliessungen wesentliche Teile der Umsatzeinbussen abfedern. Für den Tourismus und die Gastronomie dürften Kurzarbeit und Erwerbsersatz zwischen gut der Hälfte und rund zwei Dritteln der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen abdecken. Gestützt auf die Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund zudem unter gewissen Voraussetzungen an kantonalen Härtefallmassnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes ausgerichtet werden. Davon profitieren insbesondere stark betroffene Branchen wie bspw. die Gastronomie oder Hotellerie, sofern sich die Umsätze der betroffenen Betriebe gegenüber dem Vorjahr um mindestens 40 Prozent reduziert haben. Im Übrigen prüft der Bundesrat derzeit, ob für die am meisten von der Epidemie betroffenen Branchen weitere Massnahmen für allfällige Entschädigungen getroffen werden sollten. Der Bundesrat wird dazu bereits am 11. Dezember eine erste Aussprache führen. Zu den Auswirkungen einer Schliessung der Wintersportgebiete: auch wenn der Sommer in vielen Berggebieten gut verlaufen ist, bleibt der Wintertourismus zentral. Dies gilt insbesondere für das Weihnachtsgeschäft. Der Branchenverband Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass bei den Bergbahnen in der Periode vom 15. Dezember bis zum 15. Januar rund 20 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet wird. Dies entspricht einem Umsatz bei den Bergbahnen von zirka 350 Millionen (zirka zwei Drittel davon sind Verkehrserträge, ein Drittel Umsätze in der Berggastronomie). </p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 8. Dezember 2020 seine Entscheidung mitgeteilt, dass er im Kampf gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie das Heft wieder in die Hand nehmen will. Im Zusammenhang mit seiner diesbezüglichen Strategie hat er für die Entschädigung der Geschäfts- und Restaurationsbetriebe einen dritten Pfeiler erwähnt.</p><p>Kann der Bundesrat zu den Entschädigungen für die Restaurationsbetriebe konkrete und genauere Angaben machen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.</p>
  • Welche Entschädigungen erhalten Restaurationsbetriebe?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivität aufgrund von Schliessungen, Kapazitätseinschränkungen oder ausbleibender Nachfrage eingebrochen ist, werden durch Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten, Covid-19-Solidarbürgschaften, Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) zur Deckung von Fixkosten sowie teilweise durch branchenspezifische Liquiditätshilfen (Sport, Kultur, öffentlicher Verkehr, Luftfahrt, Medien) entschädigt. Damit stehen den Unternehmen bereits heute zahlreiche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung, die auch bei Schliessungen wesentliche Teile der Umsatzeinbussen abfedern. Für den Tourismus und die Gastronomie dürften Kurzarbeit und Erwerbsersatz zwischen gut der Hälfte und rund zwei Dritteln der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen abdecken. Gestützt auf die Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund zudem unter gewissen Voraussetzungen an kantonalen Härtefallmassnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes ausgerichtet werden. Davon profitieren insbesondere stark betroffene Branchen wie bspw. die Gastronomie oder Hotellerie, sofern sich die Umsätze der betroffenen Betriebe gegenüber dem Vorjahr um mindestens 40 Prozent reduziert haben. Im Übrigen prüft der Bundesrat derzeit, ob für die am meisten von der Epidemie betroffenen Branchen weitere Massnahmen für allfällige Entschädigungen getroffen werden sollten. Der Bundesrat wird dazu bereits am 11. Dezember eine erste Aussprache führen. Zu den Auswirkungen einer Schliessung der Wintersportgebiete: auch wenn der Sommer in vielen Berggebieten gut verlaufen ist, bleibt der Wintertourismus zentral. Dies gilt insbesondere für das Weihnachtsgeschäft. Der Branchenverband Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass bei den Bergbahnen in der Periode vom 15. Dezember bis zum 15. Januar rund 20 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet wird. Dies entspricht einem Umsatz bei den Bergbahnen von zirka 350 Millionen (zirka zwei Drittel davon sind Verkehrserträge, ein Drittel Umsätze in der Berggastronomie). </p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 8. Dezember 2020 seine Entscheidung mitgeteilt, dass er im Kampf gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie das Heft wieder in die Hand nehmen will. Im Zusammenhang mit seiner diesbezüglichen Strategie hat er für die Entschädigung der Geschäfts- und Restaurationsbetriebe einen dritten Pfeiler erwähnt.</p><p>Kann der Bundesrat zu den Entschädigungen für die Restaurationsbetriebe konkrete und genauere Angaben machen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.</p>
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