Wie definiert der Bundesrat eine religiƶse Feier?
- ShortId
-
20.6096
- Id
-
20206096
- Updated
-
28.07.2023 01:05
- Language
-
de
- Title
-
Wie definiert der Bundesrat eine religiöse Feier?
- AdditionalIndexing
-
2831;2841;28
- 1
-
- Texts
-
- <p>1. Als religiöse Feiern gelten regelmässig und an Festtagen stattfindende Feiern von bekannten Glaubensgemeinschaften. Was als religiös gilt, wird durch das Grundrecht der Religions- und Kultusfreiheit bestimmt. Von diesem wird jede Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder Transzendenten erfasst. Die Konfession ist kein Kriterium.</p><p>2. Es existiert keine Liste von Religionsgemeinschaften, welche für den Vollzug der Versammlungseinschränkung massgeblich ist. Der Vollzug orientiert sich in erster Linie am erwähnten Grundrechtsanspruch. </p>
- <p>Am 8. Dezember hat der Bundesrat kommuniziert, dass öffentliche Veranstaltungen mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten werden sollen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Wie werden religiöse Feiern definiert?</p><p>2. Gibt es eine Liste von Religionsgemeinschaften, die darunter fallen? </p><p>3. Falls ja, wer erstellt diese und auf welcher Grundlage? </p><p>4. Falls nein, wie soll diese Regelung ohne Willkür umgesetzt werden?</p>
- Wie definiert der Bundesrat eine religiöse Feier?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Als religiöse Feiern gelten regelmässig und an Festtagen stattfindende Feiern von bekannten Glaubensgemeinschaften. Was als religiös gilt, wird durch das Grundrecht der Religions- und Kultusfreiheit bestimmt. Von diesem wird jede Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder Transzendenten erfasst. Die Konfession ist kein Kriterium.</p><p>2. Es existiert keine Liste von Religionsgemeinschaften, welche für den Vollzug der Versammlungseinschränkung massgeblich ist. Der Vollzug orientiert sich in erster Linie am erwähnten Grundrechtsanspruch. </p>
- <p>Am 8. Dezember hat der Bundesrat kommuniziert, dass öffentliche Veranstaltungen mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten werden sollen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Wie werden religiöse Feiern definiert?</p><p>2. Gibt es eine Liste von Religionsgemeinschaften, die darunter fallen? </p><p>3. Falls ja, wer erstellt diese und auf welcher Grundlage? </p><p>4. Falls nein, wie soll diese Regelung ohne Willkür umgesetzt werden?</p>
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