Unterstützung für die Gastronomie?

ShortId
20.6102
Id
20206102
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Unterstützung für die Gastronomie?
AdditionalIndexing
15;2841
1
Texts
  • <p>Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivität aufgrund von Schliessungen, Kapazitätseinschränkungen oder ausbleibender Nachfrage eingebrochen ist, werden durch Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten, Covid-19-Solidarbürgschaften, Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) zur Deckung von Fixkosten sowie teilweise durch branchenspezifische Liquiditätshilfen (Sport, Kultur, öffentlicher Verkehr, Luftfahrt, Medien) entschädigt. Damit stehen den Unternehmen bereits heute zahlreiche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung, die auch bei Schliessungen wesentliche Teile der Umsatzeinbussen abfedern. Für den Tourismus und die Gastronomie dürften Kurzarbeit und Erwerbsersatz zwischen gut der Hälfte und rund zwei Dritteln der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen abdecken. Gestützt auf die Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund zudem unter gewissen Voraussetzungen an kantonalen Härtefallmassnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes ausgerichtet werden. Davon profitieren insbesondere stark betroffene Branchen wie bspw. die Gastronomie oder Hotellerie, sofern sich die Umsätze der betroffenen Betriebe gegenüber dem Vorjahr um mindestens 40 Prozent reduziert haben. Im Übrigen prüft der Bundesrat derzeit, ob für die am meisten von der Epidemie betroffenen Branchen weitere Massnahmen für allfällige Entschädigungen getroffen werden sollten. Der Bundesrat wird dazu bereits am 11. Dezember eine erste Aussprache führen. Zu den Auswirkungen einer Schliessung der Wintersportgebiete: auch wenn der Sommer in vielen Berggebieten gut verlaufen ist, bleibt der Wintertourismus zentral. Dies gilt insbesondere für das Weihnachtsgeschäft. Der Branchenverband Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass bei den Bergbahnen in der Periode vom 15. Dezember bis zum 15. Januar rund 20 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet wird. Dies entspricht einem Umsatz bei den Bergbahnen von zirka 350 Millionen (zirka zwei Drittel davon sind Verkehrserträge, ein Drittel Umsätze in der Berggastronomie). </p>
  • <p>Die Gastronomie hat unter den Massnahmen zur Eingrenzung der Covid-19-Epidemie schon stark gelitten. Für zahlreiche öffentliche Lokale kommen die neuen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen einer Verurteilung zum Konkurs gleich. Umso notwendiger ist eine zusätzliche Unterstützung.</p><p>In Anbetracht der Lage frage ich den Bundesrat, wie er es den Betreiberinnen und Betreibern ermöglichen will, dieses neue Hindernis für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu überwinden?</p>
  • Unterstützung für die Gastronomie?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivität aufgrund von Schliessungen, Kapazitätseinschränkungen oder ausbleibender Nachfrage eingebrochen ist, werden durch Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten, Covid-19-Solidarbürgschaften, Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-Gesetz) zur Deckung von Fixkosten sowie teilweise durch branchenspezifische Liquiditätshilfen (Sport, Kultur, öffentlicher Verkehr, Luftfahrt, Medien) entschädigt. Damit stehen den Unternehmen bereits heute zahlreiche Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung, die auch bei Schliessungen wesentliche Teile der Umsatzeinbussen abfedern. Für den Tourismus und die Gastronomie dürften Kurzarbeit und Erwerbsersatz zwischen gut der Hälfte und rund zwei Dritteln der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen abdecken. Gestützt auf die Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund zudem unter gewissen Voraussetzungen an kantonalen Härtefallmassnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes ausgerichtet werden. Davon profitieren insbesondere stark betroffene Branchen wie bspw. die Gastronomie oder Hotellerie, sofern sich die Umsätze der betroffenen Betriebe gegenüber dem Vorjahr um mindestens 40 Prozent reduziert haben. Im Übrigen prüft der Bundesrat derzeit, ob für die am meisten von der Epidemie betroffenen Branchen weitere Massnahmen für allfällige Entschädigungen getroffen werden sollten. Der Bundesrat wird dazu bereits am 11. Dezember eine erste Aussprache führen. Zu den Auswirkungen einer Schliessung der Wintersportgebiete: auch wenn der Sommer in vielen Berggebieten gut verlaufen ist, bleibt der Wintertourismus zentral. Dies gilt insbesondere für das Weihnachtsgeschäft. Der Branchenverband Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass bei den Bergbahnen in der Periode vom 15. Dezember bis zum 15. Januar rund 20 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet wird. Dies entspricht einem Umsatz bei den Bergbahnen von zirka 350 Millionen (zirka zwei Drittel davon sind Verkehrserträge, ein Drittel Umsätze in der Berggastronomie). </p>
    • <p>Die Gastronomie hat unter den Massnahmen zur Eingrenzung der Covid-19-Epidemie schon stark gelitten. Für zahlreiche öffentliche Lokale kommen die neuen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen einer Verurteilung zum Konkurs gleich. Umso notwendiger ist eine zusätzliche Unterstützung.</p><p>In Anbetracht der Lage frage ich den Bundesrat, wie er es den Betreiberinnen und Betreibern ermöglichen will, dieses neue Hindernis für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu überwinden?</p>
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