Flüchtlinge aus dem Krieg in Berg-Karabach: Humanitäre Hilfe der Schweiz

ShortId
20.6104
Id
20206104
Updated
28.07.2023 01:22
Language
de
Title
Flüchtlinge aus dem Krieg in Berg-Karabach: Humanitäre Hilfe der Schweiz
AdditionalIndexing
09;2841;15;2811
1
Texts
  • <p>Zur Entschärfung der humanitären Lage im ganzen Konfliktgebiet stellte das EDA dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes 1 Million Franken und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200 000 Franken zur Verfügung. Der Bundesrat ruft zudem weiterhin zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf und insbesondere, dass die Konfliktparteien in enger Absprache mit dem IKRK Vorgehen. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet dazu, Kriegsgefangene unverzüglich nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten freizulassen und in ihre Heimat zurückzuführen. Das humanitäre Völkerrecht sieht zudem vor, dass Konfliktparteien die Rückführung der Verstorbenen erleichtern sowie alles Notwendige unternehmen, um Vermisste zu suchen und die Angehörigen zu informieren. In öffentlichen und multilateralen Stellungnahmen forderte die Schweiz das Ende der Gewalt, rief zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechtes auf, und sprach sich gegen den Einsatz von Streumunition aus. Am 23. Oktober und am 28. Oktober kommunizierte der Vorsteher des EDA an Aussenminister Mnatsakanyan (Armenien) bzw. Aussenminister Bayramov (Aserbaidschan) die Schweizer Position.</p>
  • <p>Der Angriff auf Berg-Karabach durch Aserbaidschan und die Türkei trifft ein Land, das als Folge der COVID Pandemie und einer seit 1993 verhängten Wirtschaftsblockade unter einer starken Wirtschaftskrise leidet.</p><p>- Was gedenkt die Schweiz zu tun, um den fast hunderttausend Flüchtlingen zu helfen, die aufgrund des Konfliktes in Armenien eingetroffen sind?</p><p>- Welche konkrete Hilfe hat der Bundesrat kurz- und mittelfristig geplant, um diesen Flüchtlingen über den gerade begonnenen Winter zu helfen? </p>
  • Flüchtlinge aus dem Krieg in Berg-Karabach: Humanitäre Hilfe der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Entschärfung der humanitären Lage im ganzen Konfliktgebiet stellte das EDA dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes 1 Million Franken und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200 000 Franken zur Verfügung. Der Bundesrat ruft zudem weiterhin zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf und insbesondere, dass die Konfliktparteien in enger Absprache mit dem IKRK Vorgehen. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet dazu, Kriegsgefangene unverzüglich nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten freizulassen und in ihre Heimat zurückzuführen. Das humanitäre Völkerrecht sieht zudem vor, dass Konfliktparteien die Rückführung der Verstorbenen erleichtern sowie alles Notwendige unternehmen, um Vermisste zu suchen und die Angehörigen zu informieren. In öffentlichen und multilateralen Stellungnahmen forderte die Schweiz das Ende der Gewalt, rief zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechtes auf, und sprach sich gegen den Einsatz von Streumunition aus. Am 23. Oktober und am 28. Oktober kommunizierte der Vorsteher des EDA an Aussenminister Mnatsakanyan (Armenien) bzw. Aussenminister Bayramov (Aserbaidschan) die Schweizer Position.</p>
    • <p>Der Angriff auf Berg-Karabach durch Aserbaidschan und die Türkei trifft ein Land, das als Folge der COVID Pandemie und einer seit 1993 verhängten Wirtschaftsblockade unter einer starken Wirtschaftskrise leidet.</p><p>- Was gedenkt die Schweiz zu tun, um den fast hunderttausend Flüchtlingen zu helfen, die aufgrund des Konfliktes in Armenien eingetroffen sind?</p><p>- Welche konkrete Hilfe hat der Bundesrat kurz- und mittelfristig geplant, um diesen Flüchtlingen über den gerade begonnenen Winter zu helfen? </p>
    • Flüchtlinge aus dem Krieg in Berg-Karabach: Humanitäre Hilfe der Schweiz

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