Austausch von Gefangenen und dringende Bergung von Leichen im Zusammenhang mit dem Krieg in Berg­Karabach

ShortId
20.6110
Id
20206110
Updated
28.07.2023 01:17
Language
de
Title
Austausch von Gefangenen und dringende Bergung von Leichen im Zusammenhang mit dem Krieg in Berg­Karabach
AdditionalIndexing
09;2841;1231;1216;08
1
Texts
  • <p>Zur Entschärfung der humanitären Lage im ganzen Konfliktgebiet stellte das EDA dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes 1 Million Franken und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200 000 Franken zur Verfügung. Der Bundesrat ruft zudem weiterhin zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf und insbesondere, dass die Konfliktparteien in enger Absprache mit dem IKRK Vorgehen. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet dazu, Kriegsgefangene unverzüglich nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten freizulassen und in ihre Heimat zurückzuführen. Das humanitäre Völkerrecht sieht zudem vor, dass Konfliktparteien die Rückführung der Verstorbenen erleichtern sowie alles Notwendige unternehmen, um Vermisste zu suchen und die Angehörigen zu informieren. In öffentlichen und multilateralen Stellungnahmen forderte die Schweiz das Ende der Gewalt, rief zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechtes auf, und sprach sich gegen den Einsatz von Streumunition aus. Am 23. Oktober und am 28. Oktober kommunizierte der Vorsteher des EDA an Aussenminister Mnatsakanyan (Armenien) bzw. Aussenminister Bayramov (Aserbaidschan) die Schweizer Position.</p>
  • <p>Der jüngste Krieg in Nagorno Karabagh (27.9. bis 9.11.) verursachte eine hohe Zahl von Toten und Verletzten sowie von Vermissten und Kriegsgefangenen. </p><p>Wie gedenkt die Schweiz sich als Depositarstaat des humanitären Völkerrechts, gestützt auf Ihre humanitäre Tradition, bei der Lösung des Konflikts einzubringen, um einen sofortigen Austausch von Gefangenen und Leichen zwischen den Kriegsparteien zu ermöglichen oder gar zu gewährleisten? </p>
  • Austausch von Gefangenen und dringende Bergung von Leichen im Zusammenhang mit dem Krieg in Berg­Karabach
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Entschärfung der humanitären Lage im ganzen Konfliktgebiet stellte das EDA dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes 1 Million Franken und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200 000 Franken zur Verfügung. Der Bundesrat ruft zudem weiterhin zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf und insbesondere, dass die Konfliktparteien in enger Absprache mit dem IKRK Vorgehen. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet dazu, Kriegsgefangene unverzüglich nach Beendigung der aktiven Feindseligkeiten freizulassen und in ihre Heimat zurückzuführen. Das humanitäre Völkerrecht sieht zudem vor, dass Konfliktparteien die Rückführung der Verstorbenen erleichtern sowie alles Notwendige unternehmen, um Vermisste zu suchen und die Angehörigen zu informieren. In öffentlichen und multilateralen Stellungnahmen forderte die Schweiz das Ende der Gewalt, rief zur strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechtes auf, und sprach sich gegen den Einsatz von Streumunition aus. Am 23. Oktober und am 28. Oktober kommunizierte der Vorsteher des EDA an Aussenminister Mnatsakanyan (Armenien) bzw. Aussenminister Bayramov (Aserbaidschan) die Schweizer Position.</p>
    • <p>Der jüngste Krieg in Nagorno Karabagh (27.9. bis 9.11.) verursachte eine hohe Zahl von Toten und Verletzten sowie von Vermissten und Kriegsgefangenen. </p><p>Wie gedenkt die Schweiz sich als Depositarstaat des humanitären Völkerrechts, gestützt auf Ihre humanitäre Tradition, bei der Lösung des Konflikts einzubringen, um einen sofortigen Austausch von Gefangenen und Leichen zwischen den Kriegsparteien zu ermöglichen oder gar zu gewährleisten? </p>
    • Austausch von Gefangenen und dringende Bergung von Leichen im Zusammenhang mit dem Krieg in Berg­Karabach

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