Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs

ShortId
21.311
Id
20210311
Updated
20.05.2026 02:03
Language
de
Title
Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs
AdditionalIndexing
421;2836;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung kann eine Frau nach der Geburt eines Kindes ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus ihrer beruflichen Tätigkeit verlieren, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihre Parlamentstätigkeit wieder aufnimmt und die damit verbundenen Sitzungsgelder bezieht. Dies ist besonders stossend, da es sich nicht um die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit handelt, sondern um die Wahrnehmung eines vom Volk erteilten politischen Mandats.</p><p>Die Bestimmungen des Mutterschutzes und der Mutterschaftsentschädigung sind wichtige Errungenschaften, denen es Sorge zu tragen gilt und die bei Arbeitsverhältnissen nicht aufgeweicht werden dürfen. Parlamentstätigkeit ist aber nicht oder nur beschränkt mit Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Eine durch das Volk legitimierte Parlamentarierin hat einen anderen Auftrag zu erfüllen als eine Person in einem Arbeitsverhältnis. Die durch die parlamentarische Tätigkeit bedingten wenigen Absenzen bedeuten keine Gefährdung des Kindeswohls oder des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes.</p><p>Es ist nicht nachvollziehbar, warum Parlamentarierinnen mit der Teilnahme an Parlamentssitzungen ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung verlieren sollen. Es ist auch demokratiepolitisch höchst problematisch, wenn gewählte Parlamentarierinnen die Mütter werden, deswegen ihr Parlamentsmandat vorübergehend nur mit Einschränkungen oder gar nicht ausüben dürfen. Die heutige Situation ist somit nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler. Mit der Idee unseres Milizsystems ist die bestehende Gesetzgebung nicht vereinbar. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass ein Systemwechsel vollzogen wird und die gesetzliche Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und Mutterschaftsurlaub behoben wird. Dies muss aber national passieren, da es sich um Bundesgesetzgebung handelt (Art.16d EOG, Art. 25 EOV).</p><p>Mit dieser Standesinitiative fordern wir die Anpassung der Bundesgesetzgebung. Frauen sollen künftig ihre politischen Parlamentsmandate (auf allen drei staatspolitischen Ebenen) während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz zu verlieren.</p><p>Die Ziele des Mutterschaftsurlaubs - die Förderung einer engen Mutter-Kind-Bindung und die Verhinderung eines zu frühen Wiedereinstiegs in die Erwerbstätigkeit - sind nicht in Gefahr, wenn eine Mutter einige Stunden parlamentarische Tätigkeit ausübt.</p>
  • <p>Die Bundesgesetzgebung sei derart anzupassen, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes ihr nebenamtliches Parlamentsmandat wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aus der beruflichen Tätigkeit zu verlieren.</p>
  • Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20190311
  • 20190311
  • 20190311
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  • 20200313
  • 20200313
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  • 20200323
  • 20200323
  • 20200323
  • 20200323
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung kann eine Frau nach der Geburt eines Kindes ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus ihrer beruflichen Tätigkeit verlieren, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihre Parlamentstätigkeit wieder aufnimmt und die damit verbundenen Sitzungsgelder bezieht. Dies ist besonders stossend, da es sich nicht um die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit handelt, sondern um die Wahrnehmung eines vom Volk erteilten politischen Mandats.</p><p>Die Bestimmungen des Mutterschutzes und der Mutterschaftsentschädigung sind wichtige Errungenschaften, denen es Sorge zu tragen gilt und die bei Arbeitsverhältnissen nicht aufgeweicht werden dürfen. Parlamentstätigkeit ist aber nicht oder nur beschränkt mit Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Eine durch das Volk legitimierte Parlamentarierin hat einen anderen Auftrag zu erfüllen als eine Person in einem Arbeitsverhältnis. Die durch die parlamentarische Tätigkeit bedingten wenigen Absenzen bedeuten keine Gefährdung des Kindeswohls oder des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes.</p><p>Es ist nicht nachvollziehbar, warum Parlamentarierinnen mit der Teilnahme an Parlamentssitzungen ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung verlieren sollen. Es ist auch demokratiepolitisch höchst problematisch, wenn gewählte Parlamentarierinnen die Mütter werden, deswegen ihr Parlamentsmandat vorübergehend nur mit Einschränkungen oder gar nicht ausüben dürfen. Die heutige Situation ist somit nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler. Mit der Idee unseres Milizsystems ist die bestehende Gesetzgebung nicht vereinbar. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass ein Systemwechsel vollzogen wird und die gesetzliche Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und Mutterschaftsurlaub behoben wird. Dies muss aber national passieren, da es sich um Bundesgesetzgebung handelt (Art.16d EOG, Art. 25 EOV).</p><p>Mit dieser Standesinitiative fordern wir die Anpassung der Bundesgesetzgebung. Frauen sollen künftig ihre politischen Parlamentsmandate (auf allen drei staatspolitischen Ebenen) während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz zu verlieren.</p><p>Die Ziele des Mutterschaftsurlaubs - die Förderung einer engen Mutter-Kind-Bindung und die Verhinderung eines zu frühen Wiedereinstiegs in die Erwerbstätigkeit - sind nicht in Gefahr, wenn eine Mutter einige Stunden parlamentarische Tätigkeit ausübt.</p>
    • <p>Die Bundesgesetzgebung sei derart anzupassen, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes ihr nebenamtliches Parlamentsmandat wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aus der beruflichen Tätigkeit zu verlieren.</p>
    • Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung kann eine Frau nach der Geburt eines Kindes ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus ihrer beruflichen Tätigkeit verlieren, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihre Parlamentstätigkeit wieder aufnimmt und die damit verbundenen Sitzungsgelder bezieht. Dies ist besonders stossend, da es sich nicht um die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit handelt, sondern um die Wahrnehmung eines vom Volk erteilten politischen Mandats.</p><p>Die Bestimmungen des Mutterschutzes und der Mutterschaftsentschädigung sind wichtige Errungenschaften, denen es Sorge zu tragen gilt und die bei Arbeitsverhältnissen nicht aufgeweicht werden dürfen. Parlamentstätigkeit ist aber nicht oder nur beschränkt mit Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Eine durch das Volk legitimierte Parlamentarierin hat einen anderen Auftrag zu erfüllen als eine Person in einem Arbeitsverhältnis. Die durch die parlamentarische Tätigkeit bedingten wenigen Absenzen bedeuten keine Gefährdung des Kindeswohls oder des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes.</p><p>Es ist nicht nachvollziehbar, warum Parlamentarierinnen mit der Teilnahme an Parlamentssitzungen ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung verlieren sollen. Es ist auch demokratiepolitisch höchst problematisch, wenn gewählte Parlamentarierinnen die Mütter werden, deswegen ihr Parlamentsmandat vorübergehend nur mit Einschränkungen oder gar nicht ausüben dürfen. Die heutige Situation ist somit nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler. Mit der Idee unseres Milizsystems ist die bestehende Gesetzgebung nicht vereinbar. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass ein Systemwechsel vollzogen wird und die gesetzliche Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und Mutterschaftsurlaub behoben wird. Dies muss aber national passieren, da es sich um Bundesgesetzgebung handelt (Art.16d EOG, Art. 25 EOV).</p><p>Mit dieser Standesinitiative fordern wir die Anpassung der Bundesgesetzgebung. Frauen sollen künftig ihre politischen Parlamentsmandate (auf allen drei staatspolitischen Ebenen) während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz zu verlieren.</p><p>Die Ziele des Mutterschaftsurlaubs - die Förderung einer engen Mutter-Kind-Bindung und die Verhinderung eines zu frühen Wiedereinstiegs in die Erwerbstätigkeit - sind nicht in Gefahr, wenn eine Mutter einige Stunden parlamentarische Tätigkeit ausübt.</p>
    • <p>Die Bundesgesetzgebung sei derart anzupassen, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes ihr nebenamtliches Parlamentsmandat wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aus der beruflichen Tätigkeit zu verlieren.</p>
    • Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs

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