Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen

ShortId
21.416
Id
20210416
Updated
10.02.2026 19:57
Language
de
Title
Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen
AdditionalIndexing
2836;28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hinterlassenenrente wird ihrem Namen heute nicht mehr gerecht. Ursprünglich sollte die Hinterlassenenrente verhindern, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Die Ausbezahlung der Rente wurde dabei an den Zivilstand und an das Geschlecht geknüpft. </p><p>Die Lebens- und Erwerbsmodelle sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden. Bei der Einführung der Hinterlassenenrenten 1948 wurde der erweiterte soziale Schutz für Witwen mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau von ihrem Ehemann begründet. Mit dem gesellschaftlichen Wandel lässt sich die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer kaum mehr aufrechterhalten. </p><p>Zudem werden heute ein Viertel aller Kinder ausserehelich geboren. Dennoch werden Renten immer noch aufgrund des Zivilstandes gesprochen, womit unverheiratete Mütter und Väter, falls der andere Elternteil verstirbt, schlecht abgesichert sind. Diese potentielle Armutsfalle bei einem Todesfall muss beseitigt werden. Ein Anrecht auf eine Rente sollte grundsätzlich unabhängig des Geschlechts und des Zivilstandes definiert werden. </p><p>Für Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung ist eine Sonderregelung vorzusehen. </p><p>Selbstverständlich sollen laufende Witwenrenten weder gekürzt noch gestrichen werden. Zudem sollen grosszügige Übergangsregelungen definiert werden.</p>
  • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Hinterlassenenleistungen in der AHV/IV im Todesfall Eltern unabhängig von Geschlecht und Zivilstand zu Gute kommen. Der Anspruch auf eine Rente soll bis nach der Vollendung der Erstausbildung des jüngsten Kindes dauern.</p>
  • Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
  • 20240078
  • 20240078
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hinterlassenenrente wird ihrem Namen heute nicht mehr gerecht. Ursprünglich sollte die Hinterlassenenrente verhindern, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Die Ausbezahlung der Rente wurde dabei an den Zivilstand und an das Geschlecht geknüpft. </p><p>Die Lebens- und Erwerbsmodelle sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden. Bei der Einführung der Hinterlassenenrenten 1948 wurde der erweiterte soziale Schutz für Witwen mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau von ihrem Ehemann begründet. Mit dem gesellschaftlichen Wandel lässt sich die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer kaum mehr aufrechterhalten. </p><p>Zudem werden heute ein Viertel aller Kinder ausserehelich geboren. Dennoch werden Renten immer noch aufgrund des Zivilstandes gesprochen, womit unverheiratete Mütter und Väter, falls der andere Elternteil verstirbt, schlecht abgesichert sind. Diese potentielle Armutsfalle bei einem Todesfall muss beseitigt werden. Ein Anrecht auf eine Rente sollte grundsätzlich unabhängig des Geschlechts und des Zivilstandes definiert werden. </p><p>Für Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung ist eine Sonderregelung vorzusehen. </p><p>Selbstverständlich sollen laufende Witwenrenten weder gekürzt noch gestrichen werden. Zudem sollen grosszügige Übergangsregelungen definiert werden.</p>
    • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Hinterlassenenleistungen in der AHV/IV im Todesfall Eltern unabhängig von Geschlecht und Zivilstand zu Gute kommen. Der Anspruch auf eine Rente soll bis nach der Vollendung der Erstausbildung des jüngsten Kindes dauern.</p>
    • Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Hinterlassenenrente wird ihrem Namen heute nicht mehr gerecht. Ursprünglich sollte die Hinterlassenenrente verhindern, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Die Ausbezahlung der Rente wurde dabei an den Zivilstand und an das Geschlecht geknüpft. </p><p>Die Lebens- und Erwerbsmodelle sind in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden. Bei der Einführung der Hinterlassenenrenten 1948 wurde der erweiterte soziale Schutz für Witwen mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau von ihrem Ehemann begründet. Mit dem gesellschaftlichen Wandel lässt sich die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer kaum mehr aufrechterhalten. </p><p>Zudem werden heute ein Viertel aller Kinder ausserehelich geboren. Dennoch werden Renten immer noch aufgrund des Zivilstandes gesprochen, womit unverheiratete Mütter und Väter, falls der andere Elternteil verstirbt, schlecht abgesichert sind. Diese potentielle Armutsfalle bei einem Todesfall muss beseitigt werden. Ein Anrecht auf eine Rente sollte grundsätzlich unabhängig des Geschlechts und des Zivilstandes definiert werden. </p><p>Für Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung ist eine Sonderregelung vorzusehen. </p><p>Selbstverständlich sollen laufende Witwenrenten weder gekürzt noch gestrichen werden. Zudem sollen grosszügige Übergangsregelungen definiert werden.</p>
    • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Hinterlassenenleistungen in der AHV/IV im Todesfall Eltern unabhängig von Geschlecht und Zivilstand zu Gute kommen. Der Anspruch auf eine Rente soll bis nach der Vollendung der Erstausbildung des jüngsten Kindes dauern.</p>
    • Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen

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