Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
- ShortId
-
21.443
- Id
-
20210443
- Updated
-
10.02.2026 20:44
- Language
-
de
- Title
-
Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
- AdditionalIndexing
-
04;1236;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Umsetzung von Art. 43 des revidierten Datenschutzgesetzes ist ein Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, welcher die Ausführungsbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält.</p>
- Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Umsetzung von Art. 43 des revidierten Datenschutzgesetzes ist ein Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, welcher die Ausführungsbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält.</p>
- Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Zur Umsetzung von Art. 43 des revidierten Datenschutzgesetzes ist ein Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, welcher die Ausführungsbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält.</p>
- Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
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- Index
- 2
- Texts
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- <p>Zur Umsetzung von Art. 43 des revidierten Datenschutzgesetzes ist ein Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, welcher die Ausführungsbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält.</p>
- Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
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- Index
- 3
- Texts
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- <p>Zur Umsetzung von Art. 43 des revidierten Datenschutzgesetzes ist ein Entwurf für eine Verordnung der Bundesversammlung auszuarbeiten, welcher die Ausführungsbestimmungen zum Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) enthält.</p>
- Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
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