Gleichbehandlung von Initiativen und Referenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie

ShortId
21.3006
Id
20213006
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Gleichbehandlung von Initiativen und Referenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren hat sich aufgrund der COVIDPandemie erschwert, ist jedoch nicht unmöglich. Dies zeigen die verschiedenen Referendumsprojekte, welche erfolgreich eingereicht wurden. Zur Unterstützung von Referendumkomitees wurde im COVID-Gesetz beschlossen, dass die Bescheinigung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei vorgenommen werden kann. Diese Entlastung wurde nicht für Initiativen beschlossen. Da die COVID Pandemie und die Massnahmen zur Bekämpfung andauern, ist es nichts als fair, auch die Initiativen von der Bescheinigungspflicht zu befreien.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Covid-19-Gesetz wie folgt zu ändern:</p><p></p><p>Art. 2 Abs. 1</p><p>1 Der Bundesrat kann zur Unterstützung der Ausübung der politischen Rechte vorsehen, dass Referendums- und Initiativbegehren mit der nötigen Anzahl Unterschriften, jedoch auch ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Referendums- und Initiativfrist bei der Bundeskanzlei einzureichen sind.</p>
  • Gleichbehandlung von Initiativen und Referenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren hat sich aufgrund der COVIDPandemie erschwert, ist jedoch nicht unmöglich. Dies zeigen die verschiedenen Referendumsprojekte, welche erfolgreich eingereicht wurden. Zur Unterstützung von Referendumkomitees wurde im COVID-Gesetz beschlossen, dass die Bescheinigung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei vorgenommen werden kann. Diese Entlastung wurde nicht für Initiativen beschlossen. Da die COVID Pandemie und die Massnahmen zur Bekämpfung andauern, ist es nichts als fair, auch die Initiativen von der Bescheinigungspflicht zu befreien.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Covid-19-Gesetz wie folgt zu ändern:</p><p></p><p>Art. 2 Abs. 1</p><p>1 Der Bundesrat kann zur Unterstützung der Ausübung der politischen Rechte vorsehen, dass Referendums- und Initiativbegehren mit der nötigen Anzahl Unterschriften, jedoch auch ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Referendums- und Initiativfrist bei der Bundeskanzlei einzureichen sind.</p>
    • Gleichbehandlung von Initiativen und Referenden in Zeiten der Covid-19-Pandemie

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