Zugang zu Selbsttests für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern

ShortId
21.3497
Id
20213497
Updated
10.04.2024 15:58
Language
de
Title
Zugang zu Selbsttests für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern
AdditionalIndexing
2841;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat anlässlich seiner Medienkonferenz vom 14. April 2021 erklärt, dass die Home-Office-Pflicht je nach Entwicklung der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen aufgehoben werden könnte. Ein Grossteil der Arbeitnehmenden wird somit wieder den Weg ins Büro finden. Unter diesen Umständen gilt es, den Zugang zu Selbsttests vor dem Gang zur Arbeit zu verbessern, damit Ansteckungsherde so rasch wie möglich identifiziert und Infektionsketten unterbrochen werden. (Selbst-)Tests werden in den kommenden Monaten weiterhin eine wichtige Rolle zur Eindämmung der Krise spielen, zumindest bis eine Herdenimmunität in Folge der Impfung der Bevölkerung erreicht wird. Deren Potenzial muss bestmöglich ausgenutzt werden, auch am Arbeitsplatz. Der ausschliessliche Bezug von Selbsttests durch Einzelpersonen über eine Apotheke wird nicht ausreichen. Unternehmen, welche ihre Arbeitnehmenden mit Selbsttests versorgen wollen, sollen von administrativem und logistischen Aufwand entlastet werden. Schliesslich übernehmen sie auch die Kosten für die Selbsttests und entlasten damit die öffentliche Hand und die Krankenversicherer. Selbsttests haben den grossen Vorteil, dass sie einfach zu handhaben sind und rasch ein Resultat vorliegt - also noch bevor man sich z.B. im öV auf den Arbeitsweg macht. </p><p>Diese Massnahme soll nicht nur für die gegenwärtige Krise gelten. Die weiteren gesetzlichen Grundlagen - allen voran das Epidemiengesetz und der Pandemieplan - sollten auch so angepasst werden, dass die Möglichkeit einer direkten Lieferung von Selbsttests an die Unternehmen auch bei einer zukünftigen Krise vorgesehen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 entschieden, die Home-Office-Pflicht für Betriebe in eine Empfehlung umzuwandeln. Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.</p><p>Grundsätzlich sind Selbsttests für die repetitive Testung in Unternehmen nicht geeignet, da sie zu wenig sensitiv sind und ein weniger verlässliches Resultat als ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest ergeben. Der Einsatz eines Selbsttests ist ergänzend zu den Hygiene- und Verhaltensregeln vor allem vor einer Begegnung sinnvoll, welche ohnehin stattfindet (z.B. vor einem Familienfest oder vor einem Trainingsbesuch im Sportverein) und soll unmittelbar davor durchgeführt werden.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt für die repetitive Testung am Arbeitsplatz daher gepoolte Speichel-PCR-Tests. Hier kann der Speichel selbstständig abgegeben werden. Werden gepoolte Speichel-PCR-Tests verwendet, übernimmt der Bund weiterhin die Kosten der Analyse im Labor. Auch Antigen-Schnelltests eignen sich im repetitiven Testen, falls diese von einer geschulten Person durchgeführt werden, welche unter der Verantwortung von Ärztinnen, Apothekern oder Laborleiterinnen arbeiten. Es ist Unternehmen erlaubt, Antigen-Schnelltests für die repetitive Testung zu bestellen. Diese Antigen-Schnelltests werden weiterhin im Rahmen der kantonalen Konzepte finanziert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen (u.a. Art. 24 Abs. 4bis und Anhang 6 Zif. 3.3 der Covid-19-Verordnung 3) zu ändern, damit eine direkte Lieferung von Selbsttests vom Produkthersteller an die Unternehmen durchgeführt werden kann. Der Weg über eine Apotheke soll in diesem Fall wegfallen. Auf diese Weise soll eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet sein, nachdem die Home-Office-Pflicht aufgehoben sein wird. Die Unternehmen, welche sich für diese Option entscheiden, übernehmen die Kosten für die Selbsttests und den Versand an ihre Mitarbeitenden. Dieses Vorgehen soll auch bei zukünftigen Epidemien so vorgesehen werden. Das Epidemiengesetz und der Pandemieplan sollen entsprechend angepasst werden.</p>
  • Zugang zu Selbsttests für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat anlässlich seiner Medienkonferenz vom 14. April 2021 erklärt, dass die Home-Office-Pflicht je nach Entwicklung der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen aufgehoben werden könnte. Ein Grossteil der Arbeitnehmenden wird somit wieder den Weg ins Büro finden. Unter diesen Umständen gilt es, den Zugang zu Selbsttests vor dem Gang zur Arbeit zu verbessern, damit Ansteckungsherde so rasch wie möglich identifiziert und Infektionsketten unterbrochen werden. (Selbst-)Tests werden in den kommenden Monaten weiterhin eine wichtige Rolle zur Eindämmung der Krise spielen, zumindest bis eine Herdenimmunität in Folge der Impfung der Bevölkerung erreicht wird. Deren Potenzial muss bestmöglich ausgenutzt werden, auch am Arbeitsplatz. Der ausschliessliche Bezug von Selbsttests durch Einzelpersonen über eine Apotheke wird nicht ausreichen. Unternehmen, welche ihre Arbeitnehmenden mit Selbsttests versorgen wollen, sollen von administrativem und logistischen Aufwand entlastet werden. Schliesslich übernehmen sie auch die Kosten für die Selbsttests und entlasten damit die öffentliche Hand und die Krankenversicherer. Selbsttests haben den grossen Vorteil, dass sie einfach zu handhaben sind und rasch ein Resultat vorliegt - also noch bevor man sich z.B. im öV auf den Arbeitsweg macht. </p><p>Diese Massnahme soll nicht nur für die gegenwärtige Krise gelten. Die weiteren gesetzlichen Grundlagen - allen voran das Epidemiengesetz und der Pandemieplan - sollten auch so angepasst werden, dass die Möglichkeit einer direkten Lieferung von Selbsttests an die Unternehmen auch bei einer zukünftigen Krise vorgesehen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 entschieden, die Home-Office-Pflicht für Betriebe in eine Empfehlung umzuwandeln. Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.</p><p>Grundsätzlich sind Selbsttests für die repetitive Testung in Unternehmen nicht geeignet, da sie zu wenig sensitiv sind und ein weniger verlässliches Resultat als ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest ergeben. Der Einsatz eines Selbsttests ist ergänzend zu den Hygiene- und Verhaltensregeln vor allem vor einer Begegnung sinnvoll, welche ohnehin stattfindet (z.B. vor einem Familienfest oder vor einem Trainingsbesuch im Sportverein) und soll unmittelbar davor durchgeführt werden.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt für die repetitive Testung am Arbeitsplatz daher gepoolte Speichel-PCR-Tests. Hier kann der Speichel selbstständig abgegeben werden. Werden gepoolte Speichel-PCR-Tests verwendet, übernimmt der Bund weiterhin die Kosten der Analyse im Labor. Auch Antigen-Schnelltests eignen sich im repetitiven Testen, falls diese von einer geschulten Person durchgeführt werden, welche unter der Verantwortung von Ärztinnen, Apothekern oder Laborleiterinnen arbeiten. Es ist Unternehmen erlaubt, Antigen-Schnelltests für die repetitive Testung zu bestellen. Diese Antigen-Schnelltests werden weiterhin im Rahmen der kantonalen Konzepte finanziert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen (u.a. Art. 24 Abs. 4bis und Anhang 6 Zif. 3.3 der Covid-19-Verordnung 3) zu ändern, damit eine direkte Lieferung von Selbsttests vom Produkthersteller an die Unternehmen durchgeführt werden kann. Der Weg über eine Apotheke soll in diesem Fall wegfallen. Auf diese Weise soll eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet sein, nachdem die Home-Office-Pflicht aufgehoben sein wird. Die Unternehmen, welche sich für diese Option entscheiden, übernehmen die Kosten für die Selbsttests und den Versand an ihre Mitarbeitenden. Dieses Vorgehen soll auch bei zukünftigen Epidemien so vorgesehen werden. Das Epidemiengesetz und der Pandemieplan sollen entsprechend angepasst werden.</p>
    • Zugang zu Selbsttests für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern

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