Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU

ShortId
21.3498
Id
20213498
Updated
28.07.2023 00:16
Language
de
Title
Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU
AdditionalIndexing
04;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Exportland hat die Schweiz ein vitales Interesse an offenen Märkten und an der Fortführung der guten Beziehungen mit der EU. Das Ziel des Rahmenabkommens war ursprünglich, die Spielregeln für Marktzugangsbereiche zu institutionalisieren, die stabilen Verhältnisse mit der EU zu sichern und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Solange kein mehrheitsfähiges institutionelles Rahmenabkommen mit der EU vorliegt, darf die Schweiz nicht untätig bleiben. Der Bundesrat ist darum aufgefordert, den Handlungsbedarf auszuloten und die nötigen Massnahmen - inkl. einseitige Anpassung der rechtlichen Grundlagen - aufzuzeigen, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum wo immer möglich autonom zu stützen.</p>
  • <p>Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben auch ohne institutionelles Rahmenabkommen weiterhin Bestand. Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen. In Erfüllung der Postulate 13.3151 Aeschi Thomas, 14.4080 Grüne Fraktion und 17.4147 Naef erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht zu den Beziehungen mit der EU. Dieser wird eine Beurteilung der Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen und Massnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und einer guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen.</p><p>Im Auftrag des Bundesrats wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und in Zusammenarbeit mit den involvierten Departementen bis Ende November 2021 dem Bundesrat über die Möglichkeiten des autonomen Abbaus von Regelungsdifferenzen Bericht erstatten. Die Schweiz hat grundsätzlich ein Interesse an Regeln, die mit jenen unserer wichtigsten Handelspartner gleichwertig sind, auch wenn die einseitige Rechtsangleichung ohne die Zustimmung der EU keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährt. In vielen Bereichen hat die Schweiz deshalb schon vor dem Abschluss der bilateralen Abkommen und auch in Bereichen, die nicht davon betroffen sind, ihre Vorschriften an diejenigen der EU angepasst. Der Bundesrat will diesen Weg überall dort, wo es im direkten oder indirekten Interesse der Schweiz ist, weiterführen und unterschiedliche Regulierungen möglichst vermeiden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens auch mit Nachteilen verbunden ist. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat Auffangmassnahmen vorbereitet und wo möglich umgesetzt - beispielsweise zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur oder zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Aufrechterhaltung der Marktüberwachung bei Medizinprodukten.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf eine langfristig ausgerichtete und wettbewerbsfreundliche Wachstumspolitik. Er setzt sich grundsätzlich für optimale Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft ein. In diesem Zusammenhang lancierte er unter anderem am 18. Juni 2021 eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie, um die erwartete wirtschaftliche Erholung im Zuge der Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen zu begleiten. In diesem Rahmen und im Kontext der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung wird der Bundesrat bis Ende Jahr eine Reformagenda für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum vorerst ohne institutionelles Rahmenabkommen mit der EU gestützt werden kann.</p>
  • Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Exportland hat die Schweiz ein vitales Interesse an offenen Märkten und an der Fortführung der guten Beziehungen mit der EU. Das Ziel des Rahmenabkommens war ursprünglich, die Spielregeln für Marktzugangsbereiche zu institutionalisieren, die stabilen Verhältnisse mit der EU zu sichern und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Solange kein mehrheitsfähiges institutionelles Rahmenabkommen mit der EU vorliegt, darf die Schweiz nicht untätig bleiben. Der Bundesrat ist darum aufgefordert, den Handlungsbedarf auszuloten und die nötigen Massnahmen - inkl. einseitige Anpassung der rechtlichen Grundlagen - aufzuzeigen, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum wo immer möglich autonom zu stützen.</p>
    • <p>Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben auch ohne institutionelles Rahmenabkommen weiterhin Bestand. Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen. In Erfüllung der Postulate 13.3151 Aeschi Thomas, 14.4080 Grüne Fraktion und 17.4147 Naef erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht zu den Beziehungen mit der EU. Dieser wird eine Beurteilung der Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen und Massnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und einer guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen.</p><p>Im Auftrag des Bundesrats wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und in Zusammenarbeit mit den involvierten Departementen bis Ende November 2021 dem Bundesrat über die Möglichkeiten des autonomen Abbaus von Regelungsdifferenzen Bericht erstatten. Die Schweiz hat grundsätzlich ein Interesse an Regeln, die mit jenen unserer wichtigsten Handelspartner gleichwertig sind, auch wenn die einseitige Rechtsangleichung ohne die Zustimmung der EU keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährt. In vielen Bereichen hat die Schweiz deshalb schon vor dem Abschluss der bilateralen Abkommen und auch in Bereichen, die nicht davon betroffen sind, ihre Vorschriften an diejenigen der EU angepasst. Der Bundesrat will diesen Weg überall dort, wo es im direkten oder indirekten Interesse der Schweiz ist, weiterführen und unterschiedliche Regulierungen möglichst vermeiden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens auch mit Nachteilen verbunden ist. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat Auffangmassnahmen vorbereitet und wo möglich umgesetzt - beispielsweise zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur oder zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur Aufrechterhaltung der Marktüberwachung bei Medizinprodukten.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf eine langfristig ausgerichtete und wettbewerbsfreundliche Wachstumspolitik. Er setzt sich grundsätzlich für optimale Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft ein. In diesem Zusammenhang lancierte er unter anderem am 18. Juni 2021 eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie, um die erwartete wirtschaftliche Erholung im Zuge der Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen zu begleiten. In diesem Rahmen und im Kontext der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung wird der Bundesrat bis Ende Jahr eine Reformagenda für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum vorerst ohne institutionelles Rahmenabkommen mit der EU gestützt werden kann.</p>
    • Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU

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