Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!

ShortId
21.3500
Id
20213500
Updated
09.04.2024 15:46
Language
de
Title
Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!
AdditionalIndexing
10;04;15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die drohenden Risiken für die Versorgungssicherheit und Netzstabilität sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Energiesektor (siehe auch 20.3967 lp. Stromversorgungssicherheit) dürfen nicht länger auf die lange Bank geschoben werden.</p><p>In Bezug auf die Versorgungssicherheit weist die ElCom darauf hin, dass </p><p>1. die Schweiz ohne Stromabkommen vom flussbasierten Handel (Strom und Leitungskapazitäten werden in einem Paket gehandelt) ausgenommen wird,</p><p>2. der EU-Handel vermehrt auch die Schweizer Netzinfrastruktur belasten kann und </p><p>3. die innereuropäischen Netzkapazitäten der EU bezüglich Export in die Schweiz limitiert werden (70 Prozent-Regel). Wie eine Studie der ETH Lausanne und der Universität St. Gallen 2019 festgestellt hat, droht dem Schweizer Energiesektor ein Handelsdefizit von jährlich einigen Hundert Millionen Schweizer Franken bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2030.</p><p>Seit Ende des zweiten Weltkriegs ist das schweizerische Stromsystem rund um die Uhr und in verschiedenster Weise Teil des europäischen Stromsystems (Produktion, Handel, Betrieb des Übertragungsnetzes; Marktregulierung- und Überwachung). Diese Einbettung beruht auf gegenseitigen Abhängigkeiten und Interessen zum Wohle der sicheren Stromversorgung in Europa und ist über Jahre stetig weiterentwickelt worden. Derzeit wird diese Zusammenarbeit zunehmend von Rechtsunsicherheiten geprägt, was die Versorgungssicherheit dies- und jenseits der Grenzen gefährden kann. Deshalb soll dieses Verhältnis mit hoher Priorität auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abgestützt werden. Die erforderlichen Aspekte sind auf Augenhöhe, d.h. in Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten zu führen und in technischen Vereinbarungen zu regeln.</p>
  • <p>Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021 bezüglich Beendigung der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU ist ein Stromabkommen bis auf weiteres nicht absehbar. Aus Sicht der EU kann auch die Netzsicherheit alleine nicht losgelöst vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Eine Einwilligung der EU-Kommission in die von der Motion gewünschten Verhandlungen erscheint derzeit unwahrscheinlich.</p><p>Der Bund teilt jedoch das grundsätzliche Anliegen der Motion. Das UVEK analysiert in enger Zusammenarbeit mit ElCom und Swissgrid die Situation und prüft mögliche kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Swissgrid verhandelt bereits seit 2019 technische Vereinbarungen mit europäischen Netzbetreibern zur Gewährleistung der Netzsicherheit aus. Diese können ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen. Zu gewissen Sachverhalten, wie die Zulassung von Swissgrid zu europäischen Regelenergieplattformen, haben die Schweiz und die EU eine unterschiedliche Interpretation der Rechtslage, so dass bisher keine Einigung gefunden werden konnte.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Schweizer Stromversorgungssicherheit zudem mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der auch im Winter sicher abrufbaren Speicherwasserkraft sowie der Einführung einer Energiereserve stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Europäischen Union (EU) Verhandlungen aufzunehmen, um den vielfältigen Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen.</p>
  • Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!
State
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die drohenden Risiken für die Versorgungssicherheit und Netzstabilität sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Energiesektor (siehe auch 20.3967 lp. Stromversorgungssicherheit) dürfen nicht länger auf die lange Bank geschoben werden.</p><p>In Bezug auf die Versorgungssicherheit weist die ElCom darauf hin, dass </p><p>1. die Schweiz ohne Stromabkommen vom flussbasierten Handel (Strom und Leitungskapazitäten werden in einem Paket gehandelt) ausgenommen wird,</p><p>2. der EU-Handel vermehrt auch die Schweizer Netzinfrastruktur belasten kann und </p><p>3. die innereuropäischen Netzkapazitäten der EU bezüglich Export in die Schweiz limitiert werden (70 Prozent-Regel). Wie eine Studie der ETH Lausanne und der Universität St. Gallen 2019 festgestellt hat, droht dem Schweizer Energiesektor ein Handelsdefizit von jährlich einigen Hundert Millionen Schweizer Franken bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2030.</p><p>Seit Ende des zweiten Weltkriegs ist das schweizerische Stromsystem rund um die Uhr und in verschiedenster Weise Teil des europäischen Stromsystems (Produktion, Handel, Betrieb des Übertragungsnetzes; Marktregulierung- und Überwachung). Diese Einbettung beruht auf gegenseitigen Abhängigkeiten und Interessen zum Wohle der sicheren Stromversorgung in Europa und ist über Jahre stetig weiterentwickelt worden. Derzeit wird diese Zusammenarbeit zunehmend von Rechtsunsicherheiten geprägt, was die Versorgungssicherheit dies- und jenseits der Grenzen gefährden kann. Deshalb soll dieses Verhältnis mit hoher Priorität auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abgestützt werden. Die erforderlichen Aspekte sind auf Augenhöhe, d.h. in Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten zu führen und in technischen Vereinbarungen zu regeln.</p>
    • <p>Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021 bezüglich Beendigung der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU ist ein Stromabkommen bis auf weiteres nicht absehbar. Aus Sicht der EU kann auch die Netzsicherheit alleine nicht losgelöst vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Eine Einwilligung der EU-Kommission in die von der Motion gewünschten Verhandlungen erscheint derzeit unwahrscheinlich.</p><p>Der Bund teilt jedoch das grundsätzliche Anliegen der Motion. Das UVEK analysiert in enger Zusammenarbeit mit ElCom und Swissgrid die Situation und prüft mögliche kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Swissgrid verhandelt bereits seit 2019 technische Vereinbarungen mit europäischen Netzbetreibern zur Gewährleistung der Netzsicherheit aus. Diese können ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen. Zu gewissen Sachverhalten, wie die Zulassung von Swissgrid zu europäischen Regelenergieplattformen, haben die Schweiz und die EU eine unterschiedliche Interpretation der Rechtslage, so dass bisher keine Einigung gefunden werden konnte.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Schweizer Stromversorgungssicherheit zudem mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der auch im Winter sicher abrufbaren Speicherwasserkraft sowie der Einführung einer Energiereserve stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Europäischen Union (EU) Verhandlungen aufzunehmen, um den vielfältigen Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen.</p>
    • Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!

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