Angesichts der Krise und des neuen internationalen politischen Kontextes drängt sich eine steuerpolitische Kursänderung auf!

ShortId
21.3501
Id
20213501
Updated
28.07.2023 00:33
Language
de
Title
Angesichts der Krise und des neuen internationalen politischen Kontextes drängt sich eine steuerpolitische Kursänderung auf!
AdditionalIndexing
2841;15;2446;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Endfassung der Unternehmenssteuerreform III, die von Bundesrat und Parlament unter dem Namen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) vorgelegt worden ist, muss heute, und zwar so rasch wie möglich, tiefgreifend geändert werden, um zwei wesentlichen Veränderungen der internationalen Lage gerecht zu werden:</p><p>1. Die Covid-19-Pandemie, die weltweit zu drei Millionen Toten geführt hat, die als Opfer der Pandemie verzeichnet worden sind (es waren zweifelsohne deutlich mehr, wenn man der mangelhaften Erfassung von Todesursachen auf der Südhalbkugel Rechnung trägt), hat beispiellose präventive Gesundheitsmassnahmen erforderlich gemacht, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft unseres Planeten haben. 2020 ist das BIP global um 5,6 Prozent zurückgegangen, so stark wie nie zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg.</p><p>2. Der Wechsel der Administration an der Spitze der global führenden Wirtschaftsmacht bringt eine Änderung der Steuerpolitik mit sich, die sich wie folgt präsentiert:</p><p>a. Präsident Joe Biden hat vorgeschlagen, die Besteuerung der Unternehmensgewinne während 15 Jahren von 21 auf 28 Prozent anzuheben, um einen Investitionsplan zu finanzieren, dank dem während 7 Jahren 2500 Milliarden Dollar in die Infrastruktur fliessen sollen (es handelt sich wohlgemerkt um die Bundessteuer, zu welcher die Steuern der Bundesstaaten und der Kommunen hinzukommen);</p><p>b. der Staat New York hat eine Erhöhung der Unternehmenssteuer und der Steuer auf hohen Einkommen beschlossen;</p><p>c. Finanzministerin Janet Yellen hat alle anderen Länder dazu aufgerufen, für die Unternehmensgewinne einen globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent festzulegen;</p><p>d. Frankreich und Deutschland haben umgehend positiv darauf reagiert.</p>
  • <p>Die Corona-Pandemie führt beim Bund zu umfangreichen Mehrausgaben und tieferen Einnahmen. Im Jahr 2020 resultierte deshalb ein rekordhohes Finanzierungsdefizit von 15,8 Milliarden Franken. Auch für das laufende Jahr 2021 könnte dem Bund eine Finanzierungslücke von bis zu 20 Milliarden Franken entstehen. Für die Jahre 2022-2024 kann hingegen ein ausgeglichener Saldo im Bundeshaushalt erwartet werden. Die Schulden des Bundes sind als Folge der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestiegen. Auch für 2021 ist mit einer deutlichen Schuldenzunahme zu rechnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 23. Juni 2021 beschlossen, wie er mit dem Anstieg der Schulden umgehen will. Er ist aufgrund der nach wie vor robusten und stabilen Haushaltslage und einer disziplinierten Ausgabenpolitik zuversichtlich, dass die Corona-Schulden mittelfristig ohne Steuererhöhungen getilgt werden können.</p><p>Die Vorlage Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, die Arbeiten auf dieser Basis fortzusetzen und keine neue Vorlage mit einer Finanzierung über die direkte Bundessteuer einzubringen.</p><p>Die Ankündigung von US-Finanzministerin Janet Yellen hat einen innenpolitischen und einen aussenpolitischen Teil. Der aussenpolitische Teil, welcher zwischenzeitlich auf "at least 15 Prozent" zurückgenommen wurde, steht im Zusammenhang mit den Arbeiten der OECD zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Der Bundesrat setzt sich dabei für eine Lösung auf Stufe OECD ein. Damit sind ein koordiniertes Vorgehen und die internationale Akzeptanz sichergestellt. Nationale Alleingänge lehnt der Bundesrat mit Blick auf die Standortattraktivität ab. Damit würde die Standortattraktivität der Schweiz als kleiner, offener und exportorientierter Volkswirtschaft gefährdet.</p><p>Der aktuelle Zeitplan der OECD sieht bis Mitte 2021 eine technische und politische Einigung vor. Angesichts der vielen offenen Punkte ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement bereits im Mai 2019 beauftragt, allfällige Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen und dem Bundesrat rechtzeitig Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen. Er verfolgt auch die Entwicklungen in der EU und wird daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Schweiz rechtzeitig evaluieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Infolge der Covid-19-Pandemie durchläuft die Schweiz eine aussergewöhnliche Gesundheits-, Wirtschafts- und Gesellschaftskrise. Die Gesundheitsmassnahmen, die seit über einem Jahr zur Bewältigung der Pandemie getroffen werden und deren Ende kaum absehbar ist, erfordern eine Beschaffung finanzieller Mittel, die der Situation angemessen ist. Der neue US-Präsident Joe Biden hat kürzlich entschieden, die Besteuerung der Unternehmensgewinne um einen Drittel anzuheben, das heisst von 21 auf 28 Prozent. Dieser Satz soll während der kommenden 15 Jahre gelten, damit ein Investitionsplan im Umfang von 2500 Milliarden Dollar während 7 Jahren finanziert werden kann. Dieser Entscheidung folgte am vergangenen 5. April ein Aufruf der US-Finanzministerin Janet Yellen an sämtliche Staaten, für die Unternehmensgewinne einen globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent festzulegen.</p><p>Der Bundesrat muss:</p><p>1. positiv auf den Aufruf der US-Finanzministerin Janet Yellen reagieren, indem er für die Besteuerung der Unternehmensgewinne durch Bund und Kantone einen kumulierten Mindestsatz von 21 Prozent festlegt;</p><p>2. den Satz der direkten Bundessteuer auf den Unternehmensgewinnen um 2,5 Prozentpunkte von 8,5 auf 11,0 Prozent anheben und die so generierten zusätzlichen Einnahmen (3,1 Mrd. Fr. auf Basis der für 2017 verfügbaren Daten) zur Finanzierung der AHV verwenden;</p><p>3. im Steuerharmonisierungsgesetz einen effektiven Mindestsatz von 10,0 Prozent für die kantonalen Gewinnsteuern festlegen, wobei es den Kantonen selbstverständlich unbenommen bleibt, höhere Steuersätze festzulegen.</p>
  • Angesichts der Krise und des neuen internationalen politischen Kontextes drängt sich eine steuerpolitische Kursänderung auf!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Endfassung der Unternehmenssteuerreform III, die von Bundesrat und Parlament unter dem Namen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) vorgelegt worden ist, muss heute, und zwar so rasch wie möglich, tiefgreifend geändert werden, um zwei wesentlichen Veränderungen der internationalen Lage gerecht zu werden:</p><p>1. Die Covid-19-Pandemie, die weltweit zu drei Millionen Toten geführt hat, die als Opfer der Pandemie verzeichnet worden sind (es waren zweifelsohne deutlich mehr, wenn man der mangelhaften Erfassung von Todesursachen auf der Südhalbkugel Rechnung trägt), hat beispiellose präventive Gesundheitsmassnahmen erforderlich gemacht, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft unseres Planeten haben. 2020 ist das BIP global um 5,6 Prozent zurückgegangen, so stark wie nie zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg.</p><p>2. Der Wechsel der Administration an der Spitze der global führenden Wirtschaftsmacht bringt eine Änderung der Steuerpolitik mit sich, die sich wie folgt präsentiert:</p><p>a. Präsident Joe Biden hat vorgeschlagen, die Besteuerung der Unternehmensgewinne während 15 Jahren von 21 auf 28 Prozent anzuheben, um einen Investitionsplan zu finanzieren, dank dem während 7 Jahren 2500 Milliarden Dollar in die Infrastruktur fliessen sollen (es handelt sich wohlgemerkt um die Bundessteuer, zu welcher die Steuern der Bundesstaaten und der Kommunen hinzukommen);</p><p>b. der Staat New York hat eine Erhöhung der Unternehmenssteuer und der Steuer auf hohen Einkommen beschlossen;</p><p>c. Finanzministerin Janet Yellen hat alle anderen Länder dazu aufgerufen, für die Unternehmensgewinne einen globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent festzulegen;</p><p>d. Frankreich und Deutschland haben umgehend positiv darauf reagiert.</p>
    • <p>Die Corona-Pandemie führt beim Bund zu umfangreichen Mehrausgaben und tieferen Einnahmen. Im Jahr 2020 resultierte deshalb ein rekordhohes Finanzierungsdefizit von 15,8 Milliarden Franken. Auch für das laufende Jahr 2021 könnte dem Bund eine Finanzierungslücke von bis zu 20 Milliarden Franken entstehen. Für die Jahre 2022-2024 kann hingegen ein ausgeglichener Saldo im Bundeshaushalt erwartet werden. Die Schulden des Bundes sind als Folge der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestiegen. Auch für 2021 ist mit einer deutlichen Schuldenzunahme zu rechnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 23. Juni 2021 beschlossen, wie er mit dem Anstieg der Schulden umgehen will. Er ist aufgrund der nach wie vor robusten und stabilen Haushaltslage und einer disziplinierten Ausgabenpolitik zuversichtlich, dass die Corona-Schulden mittelfristig ohne Steuererhöhungen getilgt werden können.</p><p>Die Vorlage Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, die Arbeiten auf dieser Basis fortzusetzen und keine neue Vorlage mit einer Finanzierung über die direkte Bundessteuer einzubringen.</p><p>Die Ankündigung von US-Finanzministerin Janet Yellen hat einen innenpolitischen und einen aussenpolitischen Teil. Der aussenpolitische Teil, welcher zwischenzeitlich auf "at least 15 Prozent" zurückgenommen wurde, steht im Zusammenhang mit den Arbeiten der OECD zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Der Bundesrat setzt sich dabei für eine Lösung auf Stufe OECD ein. Damit sind ein koordiniertes Vorgehen und die internationale Akzeptanz sichergestellt. Nationale Alleingänge lehnt der Bundesrat mit Blick auf die Standortattraktivität ab. Damit würde die Standortattraktivität der Schweiz als kleiner, offener und exportorientierter Volkswirtschaft gefährdet.</p><p>Der aktuelle Zeitplan der OECD sieht bis Mitte 2021 eine technische und politische Einigung vor. Angesichts der vielen offenen Punkte ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement bereits im Mai 2019 beauftragt, allfällige Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen und dem Bundesrat rechtzeitig Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen. Er verfolgt auch die Entwicklungen in der EU und wird daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Schweiz rechtzeitig evaluieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Infolge der Covid-19-Pandemie durchläuft die Schweiz eine aussergewöhnliche Gesundheits-, Wirtschafts- und Gesellschaftskrise. Die Gesundheitsmassnahmen, die seit über einem Jahr zur Bewältigung der Pandemie getroffen werden und deren Ende kaum absehbar ist, erfordern eine Beschaffung finanzieller Mittel, die der Situation angemessen ist. Der neue US-Präsident Joe Biden hat kürzlich entschieden, die Besteuerung der Unternehmensgewinne um einen Drittel anzuheben, das heisst von 21 auf 28 Prozent. Dieser Satz soll während der kommenden 15 Jahre gelten, damit ein Investitionsplan im Umfang von 2500 Milliarden Dollar während 7 Jahren finanziert werden kann. Dieser Entscheidung folgte am vergangenen 5. April ein Aufruf der US-Finanzministerin Janet Yellen an sämtliche Staaten, für die Unternehmensgewinne einen globalen Mindeststeuersatz von 21 Prozent festzulegen.</p><p>Der Bundesrat muss:</p><p>1. positiv auf den Aufruf der US-Finanzministerin Janet Yellen reagieren, indem er für die Besteuerung der Unternehmensgewinne durch Bund und Kantone einen kumulierten Mindestsatz von 21 Prozent festlegt;</p><p>2. den Satz der direkten Bundessteuer auf den Unternehmensgewinnen um 2,5 Prozentpunkte von 8,5 auf 11,0 Prozent anheben und die so generierten zusätzlichen Einnahmen (3,1 Mrd. Fr. auf Basis der für 2017 verfügbaren Daten) zur Finanzierung der AHV verwenden;</p><p>3. im Steuerharmonisierungsgesetz einen effektiven Mindestsatz von 10,0 Prozent für die kantonalen Gewinnsteuern festlegen, wobei es den Kantonen selbstverständlich unbenommen bleibt, höhere Steuersätze festzulegen.</p>
    • Angesichts der Krise und des neuen internationalen politischen Kontextes drängt sich eine steuerpolitische Kursänderung auf!

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