Eidgenössische Zollverwaltung. Fragen zum Arbeitsklima

ShortId
21.3502
Id
20213502
Updated
10.04.2024 15:57
Language
de
Title
Eidgenössische Zollverwaltung. Fragen zum Arbeitsklima
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anstelle einer ausführlichen Begründung der Interpellation verweise ich auf meine Interpellation 15.3952. Eidgenössisches Institut für Metrologie 2008-2015. Fragen zu Personalmutationen und Arbeitsklima, verbunden mit der Hoffnung, die Antwort des Bundesrats auf diese Interpellation falle nun weniger ausweichend und nicht so nichtssagend aus wie vor sechs Jahren.</p>
  • <p>1. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durchläuft gegenwärtig einen umfassenden Transformationsprozess zum BAZG. Ziel dieser Transformation sind die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse mit dem Programm DaziT und eine neue organisatorische Agilität (neues Berufsbild und Aufbrechen der organisatorischen Silos zwischen Zoll und Grenzwachtkorps GWK), um auf die Bedrohungen und Szenarien der heutigen Welt zu reagieren. Die Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist ein wichtiger Pfeiler der laufenden Entwicklung der EZV und ihrer digitalen Transformation in das BAZG. Die Totalrevision des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) und die Schaffung eines BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes sind im Gang. Alle Reformen verlaufen nach der festgelegten Roadmap.</p><p>Eine Transformation dieses Formats führt unweigerlich zu Veränderungen der Rahmenbedingungen, die Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitenden auslösen. Um die Mitarbeitenden in diesem Prozess zu begleiten, wird eine intensive Kommunikationspolitik betrieben, damit jeder und jede Mitarbeitende im Detail über jede Phase des laufenden Prozesses informiert ist.</p><p>Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist trotz der Transformationsphase stabil geblieben. Die alle drei Jahre flächendeckend und anonym in allen Verwaltungseinheiten durchgeführte Personalbefragung bildet die Situation der Mitarbeitenden regelmässig ab. So zeigen die Ergebnisse in der EZV 2020 eine gewisse Stabilität seit den letzten Umfragen. Während die allgemeine Arbeitszufriedenheit oder die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben positiver bewertet wurden (+2 Punkte) als 2017, fiel die Beurteilung der Arbeits-/Entscheidprozesse (-2 Punkte) und der Führung (-3 Punkte) kritischer aus. Die Geschäftsleitung der EZV informierte die Mitarbeitenden transparent über die Ergebnisse, die sie in das kulturelle Transformationskonzept aufnehmen wird.</p><p>Der Bundesrat hat die Stabilität sowie die geringen Umfragewerte beim Personal der EZV zur Kenntnis genommen. Er beobachtet die Situation aufmerksam und begrüsst den Entscheid der Geschäftsleitung der EZV, diese Resultate im kulturellen Transformationskonzept zu berücksichtigen. Darüber hinaus prüft das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gegenwärtig geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit.</p><p>2./3./4. Der Bundesrat äussert sich nicht zum Inhalt der Ende April 2021 in den Zeitungen der CH Media erschienenen Artikel über die EZV und ihren Direktor.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats befasst sich als Aufsichtsorgan mit dem Thema und wird einen Bericht zuhanden des Bundesrats verfassen, von dem dieser Kenntnis nehmen wird. Wenn die Ergebnisse des Berichts auf die Notwendigkeit einer externen Prüfung hinweisen, wird der Bundesrat dies prüfen.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats befasst sich als Aufsichtsorgan mit dem Thema und wird einen Bericht zuhanden des Bundesrats verfassen, von dem dieser Kenntnis nehmen wird. Wenn die Ergebnisse des Berichts auf die Notwendigkeit einer externen Prüfung hinweisen, wird der Bundesrat dies prüfen. Gleichzeitig wird das EFD wie in der Antwort auf Frage 1 erwähnt geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Arbeitsklima in der Eidgenössischen Zollverwaltung?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Beantwortung von Frage 1 unabhängig von der Leitung der EZV überprüfen und beantworten zu lassen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die in Medien erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Direktor der EZV?</p><p>4. Was tut der Bundesrat, um die Vorwürfe zu entkräften. Andernfalls, falls die Vorwürfe zutreffen sollten, was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
  • Eidgenössische Zollverwaltung. Fragen zum Arbeitsklima
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anstelle einer ausführlichen Begründung der Interpellation verweise ich auf meine Interpellation 15.3952. Eidgenössisches Institut für Metrologie 2008-2015. Fragen zu Personalmutationen und Arbeitsklima, verbunden mit der Hoffnung, die Antwort des Bundesrats auf diese Interpellation falle nun weniger ausweichend und nicht so nichtssagend aus wie vor sechs Jahren.</p>
    • <p>1. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durchläuft gegenwärtig einen umfassenden Transformationsprozess zum BAZG. Ziel dieser Transformation sind die Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse mit dem Programm DaziT und eine neue organisatorische Agilität (neues Berufsbild und Aufbrechen der organisatorischen Silos zwischen Zoll und Grenzwachtkorps GWK), um auf die Bedrohungen und Szenarien der heutigen Welt zu reagieren. Die Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist ein wichtiger Pfeiler der laufenden Entwicklung der EZV und ihrer digitalen Transformation in das BAZG. Die Totalrevision des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) und die Schaffung eines BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes sind im Gang. Alle Reformen verlaufen nach der festgelegten Roadmap.</p><p>Eine Transformation dieses Formats führt unweigerlich zu Veränderungen der Rahmenbedingungen, die Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitenden auslösen. Um die Mitarbeitenden in diesem Prozess zu begleiten, wird eine intensive Kommunikationspolitik betrieben, damit jeder und jede Mitarbeitende im Detail über jede Phase des laufenden Prozesses informiert ist.</p><p>Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist trotz der Transformationsphase stabil geblieben. Die alle drei Jahre flächendeckend und anonym in allen Verwaltungseinheiten durchgeführte Personalbefragung bildet die Situation der Mitarbeitenden regelmässig ab. So zeigen die Ergebnisse in der EZV 2020 eine gewisse Stabilität seit den letzten Umfragen. Während die allgemeine Arbeitszufriedenheit oder die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben positiver bewertet wurden (+2 Punkte) als 2017, fiel die Beurteilung der Arbeits-/Entscheidprozesse (-2 Punkte) und der Führung (-3 Punkte) kritischer aus. Die Geschäftsleitung der EZV informierte die Mitarbeitenden transparent über die Ergebnisse, die sie in das kulturelle Transformationskonzept aufnehmen wird.</p><p>Der Bundesrat hat die Stabilität sowie die geringen Umfragewerte beim Personal der EZV zur Kenntnis genommen. Er beobachtet die Situation aufmerksam und begrüsst den Entscheid der Geschäftsleitung der EZV, diese Resultate im kulturellen Transformationskonzept zu berücksichtigen. Darüber hinaus prüft das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) gegenwärtig geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit.</p><p>2./3./4. Der Bundesrat äussert sich nicht zum Inhalt der Ende April 2021 in den Zeitungen der CH Media erschienenen Artikel über die EZV und ihren Direktor.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats befasst sich als Aufsichtsorgan mit dem Thema und wird einen Bericht zuhanden des Bundesrats verfassen, von dem dieser Kenntnis nehmen wird. Wenn die Ergebnisse des Berichts auf die Notwendigkeit einer externen Prüfung hinweisen, wird der Bundesrat dies prüfen.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats befasst sich als Aufsichtsorgan mit dem Thema und wird einen Bericht zuhanden des Bundesrats verfassen, von dem dieser Kenntnis nehmen wird. Wenn die Ergebnisse des Berichts auf die Notwendigkeit einer externen Prüfung hinweisen, wird der Bundesrat dies prüfen. Gleichzeitig wird das EFD wie in der Antwort auf Frage 1 erwähnt geeignete Massnahmen zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat das Arbeitsklima in der Eidgenössischen Zollverwaltung?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Beantwortung von Frage 1 unabhängig von der Leitung der EZV überprüfen und beantworten zu lassen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die in Medien erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Direktor der EZV?</p><p>4. Was tut der Bundesrat, um die Vorwürfe zu entkräften. Andernfalls, falls die Vorwürfe zutreffen sollten, was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
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