Fragwürdige Wahl des Iran in den UN-Frauenrechtsrat. Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Schweiz

ShortId
21.3503
Id
20213503
Updated
10.04.2024 15:57
Language
de
Title
Fragwürdige Wahl des Iran in den UN-Frauenrechtsrat. Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Schweiz
AdditionalIndexing
08;28;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus den nachfolgenden Gründen macht der Bundesrat sein Stimmverhalten nicht öffentlich:</p><p>- Gleich wie in der Schweizer Bundesversammlung sind auch die Wahlen im UNO-System geheim. Dies aus gutem Grund: Jedes Land soll seinen Wahlwillen souverän und frei äussern können, ohne befürchten zu müssen, von der einen oder anderen Seite unter Druck gesetzt zu werden oder Retorsionsmassnahmen gewärtigen zu haben. Die Schweiz gibt deshalb aus Prinzip ihr Wahlverhalten weder öffentlich noch gegenüber den betroffenen Ländern bekannt.</p><p>- Die Nichtoffenlegung des Wahlverhaltens ist international etablierte Praxis. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, diese nicht zu befolgen. Nicht unterstützte Länder könnten sich aus innen- oder aussenpolitischen Gründen gezwungen sehen, es der Schweiz mit gleicher Münze heimzuzahlen oder sie anderweitig zu benachteiligen. Von den 15 von UN Watch genannten Ländern hat mit der Ausnahme von Kanada denn auch keines seine Stimmabgabe bei der Wahl der UNO-Kommission für die Rechtsstellung der Frau publik gemacht.</p><p>- In vielen UNO-Gremien und internationalen Organisationen wird die Mitgliedschaft oder die oberste Führung durch eine Wahl bestimmt. Die Schweiz als ein dem Universalitätsprinzip verpflichteter Staat und Sitz von zahlreichen internationalen Organisationen und Gremien muss mit allen gewählten Ländern oder Führungspersonen zusammenarbeiten können, unabhängig davon, ob sie diese unterstützt hat oder nicht. Eine Offenlegung des Stimmverhaltens wäre diesem Ziel abträglich.</p><p>Jeder Wahlentscheid der Schweiz ist Gegenstand einer sorgfältigen, individuellen Prüfung, wobei insbesondere der Leistungsausweis der kandidierenden Staaten ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Dabei werden alle für eine internationale Organisation zuständigen Dienste der Bundesverwaltung vorgängig konsultiert. Bei Meinungsverschiedenheiten wird ein Entscheid auf hierarchisch angemessener Stufe herbeigeführt.</p><p>Die im UNO-System geltende Unterscheidung zwischen öffentlichen Resolutionsabstimmungen und geheimen Wahlen ist sinnvoll. Über Resolutionen wird am Ende eines offenen Meinungsbildungsprozesses abgestimmt. Dabei können die UNO-Mitgliedsstaaten ihre Positionen in den Verhandlungen aktiv einbringen. Bei Wahlen besteht hingegen kein solcher Gestaltungsspielraum: Die Schweiz kann die eingereichten Kandidaturen lediglich unterstützen oder ablehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 20. April 2021 wurde der Iran in einer geheimen Abstimmung in den UN-Frauenrechtsrat gewählt. Mindestens vier EU-Länder und westliche Staaten stimmten gemäss <a href="https://unwatch.org/un-elects-iran-to-top-womens-rights-body">https://unwatch.org/un-elects-iran-to-top-womens-rights-body</a>/ ebenfalls zu. Diese Länder könnten sein: Australien, Österreich, Kanada, Finnland, Frankreich, Lettland, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.</p><p>Im Sinne und in Ergänzung des Postulats 20.4145, gemäss welchem der Bundesrat sich bereit erklärt hat, zu Transparenz, Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Koordination des Abstimmungsverhaltens der Schweiz in den UNO-Organisationen, einen Bericht zu erstellen, bitte ich den Bundesrat darzulegen, ob das Stimmverhalten der Schweiz offengelegt und dieser Entscheid begründet werden kann. Ein Regime wie den Iran, in eine Kommission für Frauenrechte zu wählen, der Glaubwürdigkeit der UNO abträglich und es besteht ein öffentliches interesse bzgl. des Abstimmungsverhaltens der Schweiz.</p>
  • Fragwürdige Wahl des Iran in den UN-Frauenrechtsrat. Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus den nachfolgenden Gründen macht der Bundesrat sein Stimmverhalten nicht öffentlich:</p><p>- Gleich wie in der Schweizer Bundesversammlung sind auch die Wahlen im UNO-System geheim. Dies aus gutem Grund: Jedes Land soll seinen Wahlwillen souverän und frei äussern können, ohne befürchten zu müssen, von der einen oder anderen Seite unter Druck gesetzt zu werden oder Retorsionsmassnahmen gewärtigen zu haben. Die Schweiz gibt deshalb aus Prinzip ihr Wahlverhalten weder öffentlich noch gegenüber den betroffenen Ländern bekannt.</p><p>- Die Nichtoffenlegung des Wahlverhaltens ist international etablierte Praxis. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, diese nicht zu befolgen. Nicht unterstützte Länder könnten sich aus innen- oder aussenpolitischen Gründen gezwungen sehen, es der Schweiz mit gleicher Münze heimzuzahlen oder sie anderweitig zu benachteiligen. Von den 15 von UN Watch genannten Ländern hat mit der Ausnahme von Kanada denn auch keines seine Stimmabgabe bei der Wahl der UNO-Kommission für die Rechtsstellung der Frau publik gemacht.</p><p>- In vielen UNO-Gremien und internationalen Organisationen wird die Mitgliedschaft oder die oberste Führung durch eine Wahl bestimmt. Die Schweiz als ein dem Universalitätsprinzip verpflichteter Staat und Sitz von zahlreichen internationalen Organisationen und Gremien muss mit allen gewählten Ländern oder Führungspersonen zusammenarbeiten können, unabhängig davon, ob sie diese unterstützt hat oder nicht. Eine Offenlegung des Stimmverhaltens wäre diesem Ziel abträglich.</p><p>Jeder Wahlentscheid der Schweiz ist Gegenstand einer sorgfältigen, individuellen Prüfung, wobei insbesondere der Leistungsausweis der kandidierenden Staaten ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Dabei werden alle für eine internationale Organisation zuständigen Dienste der Bundesverwaltung vorgängig konsultiert. Bei Meinungsverschiedenheiten wird ein Entscheid auf hierarchisch angemessener Stufe herbeigeführt.</p><p>Die im UNO-System geltende Unterscheidung zwischen öffentlichen Resolutionsabstimmungen und geheimen Wahlen ist sinnvoll. Über Resolutionen wird am Ende eines offenen Meinungsbildungsprozesses abgestimmt. Dabei können die UNO-Mitgliedsstaaten ihre Positionen in den Verhandlungen aktiv einbringen. Bei Wahlen besteht hingegen kein solcher Gestaltungsspielraum: Die Schweiz kann die eingereichten Kandidaturen lediglich unterstützen oder ablehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 20. April 2021 wurde der Iran in einer geheimen Abstimmung in den UN-Frauenrechtsrat gewählt. Mindestens vier EU-Länder und westliche Staaten stimmten gemäss <a href="https://unwatch.org/un-elects-iran-to-top-womens-rights-body">https://unwatch.org/un-elects-iran-to-top-womens-rights-body</a>/ ebenfalls zu. Diese Länder könnten sein: Australien, Österreich, Kanada, Finnland, Frankreich, Lettland, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.</p><p>Im Sinne und in Ergänzung des Postulats 20.4145, gemäss welchem der Bundesrat sich bereit erklärt hat, zu Transparenz, Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Koordination des Abstimmungsverhaltens der Schweiz in den UNO-Organisationen, einen Bericht zu erstellen, bitte ich den Bundesrat darzulegen, ob das Stimmverhalten der Schweiz offengelegt und dieser Entscheid begründet werden kann. Ein Regime wie den Iran, in eine Kommission für Frauenrechte zu wählen, der Glaubwürdigkeit der UNO abträglich und es besteht ein öffentliches interesse bzgl. des Abstimmungsverhaltens der Schweiz.</p>
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