Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen Selbsttests nicht auf Kosten der Schweizerbürgerinnen und -bürger beziehen können

ShortId
21.3505
Id
20213505
Updated
10.04.2024 15:55
Language
de
Title
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen Selbsttests nicht auf Kosten der Schweizerbürgerinnen und -bürger beziehen können
AdditionalIndexing
2841;2811;44;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 7. April ist es möglich, in Apotheken Selbsttests zum Nachweis von Covid-19 zu beziehen. Schon vor Weihnachten forderte die Lega dei Ticinesi - sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene - eine Massenteststrategie, um die Ansteckungen einzudämmen. Die Lega steht somit zweifellos für flächendeckendes Testen ein und sie ist die Erste, die die Wichtigkeit der Tests anerkennt.</p><p>Testen ist wichtig, aber ebenso wichtig ist es, dass die Kosten für die Tests von den Richtigen übernommen werden. Es ist nicht tragbar, dass die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler immer für alle aufkommen müssen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, dass die Selbsttests (5 pro Monat) gratis sind - oder vielmehr zulasten der Allgemeinheit gehen -, und dies nicht nur für die Personen, die in der Schweiz wohnen, sondern auch für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger (sowie für die Einwohnerinnen und Einwohner von Campione d'Italia).</p><p>Die Rechnung ist einfach: Ein Test kostet 12 Franken. Bei fünf Tests pro Monat sind das 60 Franken pro Monat. Multipliziert mit 70 115 Grenzgängerinnen und Grenzgängern ergibt das eine Summe von 4 206 900 Franken pro Monat, und dies allein für das Tessin. Das Problem betrifft jedoch alle Grenzgebiete.</p><p>In der Schweiz gibt es etwa 345 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 60 Franken (Kosten für 5 Tests) multipliziert mit 345 000 Personen mit Grenzgängerbewilligung ergibt einen monatlichen Betrag von 20,7 Millionen Franken.</p><p>Es ist offensichtlich, dass diese hohen Kosten nicht einfach auf die Schweizerinnen und Schweizer abgewälzt werden können. Umso mehr gilt dies in Zeiten einer finanziellen Krise.</p><p>Mit dieser Motion beauftrage ich den Bundesrat:</p><p>- festzulegen, dass die Kosten für die von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Schweiz bezogenen Selbsttests von den jeweiligen Herkunftsländern getragen werden;</p><p>- die Kantone zu ermächtigen und zu verpflichten, die durch die Selbsttests von Grenzgängerinnen und Grenzgängern entstehenden und von der Allgemeinheit getragenen Kosten in vollem Umfang zurückzufordern, und zwar indem die Kosten von den Quellensteuerrückerstattungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger abgezogen werden, die im Rahmen der jeweiligen Abkommen mit den Herkunftsländern geleistet werden (für das Tessin: das Abkommen von 1974).</p>
  • <p>Die Testung ist eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Das Testen von Grenzgängerinnen und -gängern ist ein wichtiger Aspekt in der nationalen Teststrategie, um potentielle Übertragungen in der Schweiz zu unterbrechen. Alle Personen, welche sich regelmässig in der Schweiz aufhalten, sollen Zugang zu den hiesigen Teststrukturen haben.</p><p>Aus diesem Grund haben aktuell Personen, die über keine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG SR 832.10) oder über keine gültige Krankenkassenkarte verfügen, dennoch Zugang zu fünf Selbsttests pro 30 Tage. Darunter fallen z.B. Diplomaten, Angestellte von internationalen Organisationen, Touristen, in der Schweiz wohnhafte ausländische Studierende aber auch Grenzgängerinnen und -gänger. Es ist kaum möglich, die Grenzgängerinnen und -gänger von anderen Personen ohne Schweizer Krankenkassenkarte zu unterscheiden bzw. bei sämtlichen Bezügen von Selbsttests den Wohnort zu kontrollieren. </p><p>Die Kosten werden über die Gemeinsame Einrichtung des KVG (Artikel 8) verrechnet. Die Rückerstattung der Kosten übernimmt in diesen Fällen der Bund. Dem Bundesrat ist bewusst, dass mit diesem System ein gewisses Missbrauchspotential besteht. Für ihn steht jedoch der einfache Zugang zu den Tests im Vordergrund.</p><p>Gemäss Bundesratsentscheid vom 25. August 2021 sollen die Kosten für den Bezug von maximal 5 Selbsttests pro 30 Tage für nicht geimpfte und nicht genesene Personen noch bis 30. September 2021 vom Bund übernommen werden. Selbsttests können jedoch weiterhin käuflich erworben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, festzulegen, dass die Kosten für Selbsttests (mögliche Ausgaben: 20,7 Mio. Fr. im Monat), die von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Schweiz bezogen werden, bei den Herkunftsländern eingefordert werden müssen.</p>
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen Selbsttests nicht auf Kosten der Schweizerbürgerinnen und -bürger beziehen können
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 7. April ist es möglich, in Apotheken Selbsttests zum Nachweis von Covid-19 zu beziehen. Schon vor Weihnachten forderte die Lega dei Ticinesi - sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene - eine Massenteststrategie, um die Ansteckungen einzudämmen. Die Lega steht somit zweifellos für flächendeckendes Testen ein und sie ist die Erste, die die Wichtigkeit der Tests anerkennt.</p><p>Testen ist wichtig, aber ebenso wichtig ist es, dass die Kosten für die Tests von den Richtigen übernommen werden. Es ist nicht tragbar, dass die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler immer für alle aufkommen müssen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, dass die Selbsttests (5 pro Monat) gratis sind - oder vielmehr zulasten der Allgemeinheit gehen -, und dies nicht nur für die Personen, die in der Schweiz wohnen, sondern auch für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger (sowie für die Einwohnerinnen und Einwohner von Campione d'Italia).</p><p>Die Rechnung ist einfach: Ein Test kostet 12 Franken. Bei fünf Tests pro Monat sind das 60 Franken pro Monat. Multipliziert mit 70 115 Grenzgängerinnen und Grenzgängern ergibt das eine Summe von 4 206 900 Franken pro Monat, und dies allein für das Tessin. Das Problem betrifft jedoch alle Grenzgebiete.</p><p>In der Schweiz gibt es etwa 345 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. 60 Franken (Kosten für 5 Tests) multipliziert mit 345 000 Personen mit Grenzgängerbewilligung ergibt einen monatlichen Betrag von 20,7 Millionen Franken.</p><p>Es ist offensichtlich, dass diese hohen Kosten nicht einfach auf die Schweizerinnen und Schweizer abgewälzt werden können. Umso mehr gilt dies in Zeiten einer finanziellen Krise.</p><p>Mit dieser Motion beauftrage ich den Bundesrat:</p><p>- festzulegen, dass die Kosten für die von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Schweiz bezogenen Selbsttests von den jeweiligen Herkunftsländern getragen werden;</p><p>- die Kantone zu ermächtigen und zu verpflichten, die durch die Selbsttests von Grenzgängerinnen und Grenzgängern entstehenden und von der Allgemeinheit getragenen Kosten in vollem Umfang zurückzufordern, und zwar indem die Kosten von den Quellensteuerrückerstattungen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger abgezogen werden, die im Rahmen der jeweiligen Abkommen mit den Herkunftsländern geleistet werden (für das Tessin: das Abkommen von 1974).</p>
    • <p>Die Testung ist eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Das Testen von Grenzgängerinnen und -gängern ist ein wichtiger Aspekt in der nationalen Teststrategie, um potentielle Übertragungen in der Schweiz zu unterbrechen. Alle Personen, welche sich regelmässig in der Schweiz aufhalten, sollen Zugang zu den hiesigen Teststrukturen haben.</p><p>Aus diesem Grund haben aktuell Personen, die über keine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG SR 832.10) oder über keine gültige Krankenkassenkarte verfügen, dennoch Zugang zu fünf Selbsttests pro 30 Tage. Darunter fallen z.B. Diplomaten, Angestellte von internationalen Organisationen, Touristen, in der Schweiz wohnhafte ausländische Studierende aber auch Grenzgängerinnen und -gänger. Es ist kaum möglich, die Grenzgängerinnen und -gänger von anderen Personen ohne Schweizer Krankenkassenkarte zu unterscheiden bzw. bei sämtlichen Bezügen von Selbsttests den Wohnort zu kontrollieren. </p><p>Die Kosten werden über die Gemeinsame Einrichtung des KVG (Artikel 8) verrechnet. Die Rückerstattung der Kosten übernimmt in diesen Fällen der Bund. Dem Bundesrat ist bewusst, dass mit diesem System ein gewisses Missbrauchspotential besteht. Für ihn steht jedoch der einfache Zugang zu den Tests im Vordergrund.</p><p>Gemäss Bundesratsentscheid vom 25. August 2021 sollen die Kosten für den Bezug von maximal 5 Selbsttests pro 30 Tage für nicht geimpfte und nicht genesene Personen noch bis 30. September 2021 vom Bund übernommen werden. Selbsttests können jedoch weiterhin käuflich erworben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, festzulegen, dass die Kosten für Selbsttests (mögliche Ausgaben: 20,7 Mio. Fr. im Monat), die von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Schweiz bezogen werden, bei den Herkunftsländern eingefordert werden müssen.</p>
    • Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen Selbsttests nicht auf Kosten der Schweizerbürgerinnen und -bürger beziehen können

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