Verzögert der Bundesrat die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen?

ShortId
21.3507
Id
20213507
Updated
10.04.2024 15:54
Language
de
Title
Verzögert der Bundesrat die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen?
AdditionalIndexing
04;2841;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Projekt Aufgabenteilung II (ATII) ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen. Sämtliche Entscheide werden vom Bundesrat gemeinsam mit der KdK gefällt. Im Sommer 2019 haben Bund und Kantone das Mandat dafür verabschiedet. Die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass sich ab März 2020 die Prioritäten von Bund und Kantonen verschoben haben und die Pandemiebekämpfung in den Vordergrund trat. Zudem hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 das weitere Vorgehen zur Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Er sprach sich dabei für einen Gegenvorschlag zur Initiative aus, und im Rahmen seines Entscheides beschloss er, den Bereich individuelle Prämienverbilligung vom Projekt ATII auszunehmen. Damit entfällt ein wichtiger Pfeiler des Projekts, wie es bis zu diesem Zeitpunkt aufgesetzt war.</p><p>2./3. Die Stärkung von Föderalismus und klaren Verantwortlichkeiten sind Hauptanliegen des Projekts ATII. Diese Ziele sind nach wie vor aktuell. Nach Bewältigung der Covid-Pandemie wird das EFD zusammen mit der KdK prüfen, ob und wie das Projekt wiederaufgenommen werden soll. Allenfalls könnten sich auch aus den Evaluationen zur Bewältigung der Covid-Pandemie neue Themen ergeben, welche auch Fragen der Aufgabenteilung berühren. Bei Verbundaufgaben sind die Anreizeffekte immer wieder kritisch zu analysieren. Wo möglich sollte eine Aufgabenentflechtung angestrebt werden, weil die Entflechtung von Aufgaben zu klareren Verantwortlichkeiten führt. Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung der Motion 13.3363, Finanzkommission-NR, Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, vom 28. September 2018 eine umfassende Bestandsaufnahme aller Verbundaufgaben gemacht. Er hat dabei auch die Anreizeffekte analysiert und Verbesserungspotenzial eruiert. Der Bericht bildet die Basis für das Projekt ATII. Die Aussagen im Bericht sind nach wie vor gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 19. März 2021 gab der Bundesrat bekannt, dass das Projekt "Aufgabenteilung II" mit dem Ziel einer haushaltsneutralen Entflechtung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, zu sistieren. Das Projekt wurde erst im Juni 2019 durch den Bundesrat und die KdK gutgeheissen und stellt ein langjähriges Anliegen der eidgenössischen Räte dar. Das Projekt ist das zweite seiner Art. Trotz der Bemühungen im ersten Projekt vor über 10 Jahren ist die Tendenz zu neuen Verflechtungen und Verbundfinanzierungen ungebrochen. Die bereits erkannten Probleme bestehen im Kern weiterhin: Unklare Verantwortlichkeiten führen zu Fehlanreizen, Mengenausweitung und Lastenverschiebungen auf Kosten der anderen Staatsebene, zu mangelnder Steuerbarkeit und ungebremster Kostenentwicklung sowie nicht zuletzt zu einer zunehmenden Abhängigkeit der Kantone vom Bund. Eng damit verbunden ist auch die Frage der Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen.</p><p>Angesichts dieser Tendenz sowie der damit einhergehenden wachsenden Zentralisierung ist es wichtig, Aufgaben und deren Teilung zu hinterfragen. Angesichts der Konsequenzen des Coronavirus und der dagegen ergriffenen Gegenmassnahmen sollte dieses Anliegen sogar an Bedeutung gewonnen haben. Denn mit einem Bruch der Tendenz kann die Kosten-, Leistungs- und Wirkungssteuerung auf den föderalen Ebenen Kanton und Bund verbessert werden. Dies würde den jeweiligen Handlungsspielraum wieder vergrössern und beide Ebenen könnten die (finanziellen) Folgen der Pandemie adäquater adressieren. </p><p>Vor diesem Hintergrund erschient es unverständlich, dass der Bundesrat und die KdK das Projekt nun sistiert haben und es stellen sich unter anderem folgende Fragen: </p><p>1. Der Bundesrat begründet die Sistierung mit einer Verschiebung der politischen Prioritäten. Um welche Prioritäten handelt es hierbei?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat ein Bruch mit der Tendenz zur zunehmenden Zentralisierung im Sinne eines gestärkten Föderalismus nicht als zentral? Insbesondere angesichts der Herausforderungen in Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie?</p><p>3. Eine Verbesserung der Anreizsituation und eine Verminderung des administrativen Aufwandes insbesondere in den vom Projekt vorgesehenen Bereichen EL, AHV, IV, IPV, BIF und RPV ist angesichts der dynamischen Kostenentwicklung der letzten Jahren doch dringend angezeigt? Erst recht in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen der nahen Zukunft?</p>
  • Verzögert der Bundesrat die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Projekt Aufgabenteilung II (ATII) ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen. Sämtliche Entscheide werden vom Bundesrat gemeinsam mit der KdK gefällt. Im Sommer 2019 haben Bund und Kantone das Mandat dafür verabschiedet. Die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass sich ab März 2020 die Prioritäten von Bund und Kantonen verschoben haben und die Pandemiebekämpfung in den Vordergrund trat. Zudem hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 das weitere Vorgehen zur Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Er sprach sich dabei für einen Gegenvorschlag zur Initiative aus, und im Rahmen seines Entscheides beschloss er, den Bereich individuelle Prämienverbilligung vom Projekt ATII auszunehmen. Damit entfällt ein wichtiger Pfeiler des Projekts, wie es bis zu diesem Zeitpunkt aufgesetzt war.</p><p>2./3. Die Stärkung von Föderalismus und klaren Verantwortlichkeiten sind Hauptanliegen des Projekts ATII. Diese Ziele sind nach wie vor aktuell. Nach Bewältigung der Covid-Pandemie wird das EFD zusammen mit der KdK prüfen, ob und wie das Projekt wiederaufgenommen werden soll. Allenfalls könnten sich auch aus den Evaluationen zur Bewältigung der Covid-Pandemie neue Themen ergeben, welche auch Fragen der Aufgabenteilung berühren. Bei Verbundaufgaben sind die Anreizeffekte immer wieder kritisch zu analysieren. Wo möglich sollte eine Aufgabenentflechtung angestrebt werden, weil die Entflechtung von Aufgaben zu klareren Verantwortlichkeiten führt. Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung der Motion 13.3363, Finanzkommission-NR, Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, vom 28. September 2018 eine umfassende Bestandsaufnahme aller Verbundaufgaben gemacht. Er hat dabei auch die Anreizeffekte analysiert und Verbesserungspotenzial eruiert. Der Bericht bildet die Basis für das Projekt ATII. Die Aussagen im Bericht sind nach wie vor gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 19. März 2021 gab der Bundesrat bekannt, dass das Projekt "Aufgabenteilung II" mit dem Ziel einer haushaltsneutralen Entflechtung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, zu sistieren. Das Projekt wurde erst im Juni 2019 durch den Bundesrat und die KdK gutgeheissen und stellt ein langjähriges Anliegen der eidgenössischen Räte dar. Das Projekt ist das zweite seiner Art. Trotz der Bemühungen im ersten Projekt vor über 10 Jahren ist die Tendenz zu neuen Verflechtungen und Verbundfinanzierungen ungebrochen. Die bereits erkannten Probleme bestehen im Kern weiterhin: Unklare Verantwortlichkeiten führen zu Fehlanreizen, Mengenausweitung und Lastenverschiebungen auf Kosten der anderen Staatsebene, zu mangelnder Steuerbarkeit und ungebremster Kostenentwicklung sowie nicht zuletzt zu einer zunehmenden Abhängigkeit der Kantone vom Bund. Eng damit verbunden ist auch die Frage der Lastenverteilung zwischen den Staatsebenen.</p><p>Angesichts dieser Tendenz sowie der damit einhergehenden wachsenden Zentralisierung ist es wichtig, Aufgaben und deren Teilung zu hinterfragen. Angesichts der Konsequenzen des Coronavirus und der dagegen ergriffenen Gegenmassnahmen sollte dieses Anliegen sogar an Bedeutung gewonnen haben. Denn mit einem Bruch der Tendenz kann die Kosten-, Leistungs- und Wirkungssteuerung auf den föderalen Ebenen Kanton und Bund verbessert werden. Dies würde den jeweiligen Handlungsspielraum wieder vergrössern und beide Ebenen könnten die (finanziellen) Folgen der Pandemie adäquater adressieren. </p><p>Vor diesem Hintergrund erschient es unverständlich, dass der Bundesrat und die KdK das Projekt nun sistiert haben und es stellen sich unter anderem folgende Fragen: </p><p>1. Der Bundesrat begründet die Sistierung mit einer Verschiebung der politischen Prioritäten. Um welche Prioritäten handelt es hierbei?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat ein Bruch mit der Tendenz zur zunehmenden Zentralisierung im Sinne eines gestärkten Föderalismus nicht als zentral? Insbesondere angesichts der Herausforderungen in Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie?</p><p>3. Eine Verbesserung der Anreizsituation und eine Verminderung des administrativen Aufwandes insbesondere in den vom Projekt vorgesehenen Bereichen EL, AHV, IV, IPV, BIF und RPV ist angesichts der dynamischen Kostenentwicklung der letzten Jahren doch dringend angezeigt? Erst recht in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen der nahen Zukunft?</p>
    • Verzögert der Bundesrat die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen?

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